Projektseminar SS 2005
Samstag, 30. April 2005
K.O. Kriterien
Um der Zielgruppe (Stundenten der JKU) gerecht zu werden, haben wir uns für folgende Mindestkriterien (K.O.-Kriterien) entschieden.

• Synchrone und Asynchrone Kommunikationstools (Diskussionsforum, Chat, etc.)

• Eine Suchfunktionsmöglichkeit (Volltext, Keywords, Autor, etc.)

• Das System muss über eine rollen- bzw. gruppenbasierte Benutzerverwaltung und Rechtevergabe verfügen.

• Administration von Organisation (Erstellen, Erweitern, Löschen) von Lerninhalte und Kursen muss möglich sein.

• Das System muss modular aufgebaut und eine einfache Erweiterung der Funktionalität muss gegeben sein.

• Das System sollte „open source“ sein.

• Das System muss mindestens zwei verschiedene Serverbetriebssysteme (z.B. Windows 2000, Windows NT, etc.) unterstützen.

Quelle:Baumgartner P., Häfele H., Maier Häfele K., E-Learning Praxishandbuch, Auswahl von Lernplattformen, Markübersicht-Funktionen-Fachbegriffe, 2002

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alexandra.melion.uni-linz, Dienstag, 17. Mai 2005, 22:58
Ergänzung
Aufgrund der Diskussion vom 06.05.05 mit Herrn Prof. Mittendorfer möchten wir nachträglich einiges zur Auswahl der Kriterien ergänzen.

„Open Source“

In der eigentlichen Bedeutung unterscheidet sich die Open Source nicht von Freier Software. Allerdings können beide Begriffe unterschiedliche Assoziationen auslösen, die ursprünglich nicht geplant waren.

Der Ausdruck "Oupen source" steht für quelloffen, einerseits in dem Sinne, dass der Quelltext eines Programms frei erhältlich ist, andererseits für "offene Quelle", also dass ein Werk frei zur Verfügung steht.

Software gilt als Open Source, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt, die in ihrer Open-Source-Lizenz geregelt sind.

Hierfür sind folgenden drei charakteristischen Merkmale wesentlich:

Die Software (d. h. der Programmcode) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor.
In der Regel handelt es sich bei dieser Form um die Quelltexte in einer höheren Programmiersprache. Vor dem eigentlichen Programm(ab)lauf ist es normalerweise notwendig, diesen Text durch einen so genannten Compiler in eine binäre Form zu bringen, damit das Computerprogramm vom Rechner ausgeführt werden kann. Binärprogramme sind für den Menschen im semantischen Sinne praktisch nicht lesbar.

Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden.
Für Open-Source-Software gibt es keine Nutzungsbeschränkungen, weder bezüglich der Anzahl der Benutzer noch bezüglich der Anzahl der Installationen, noch bezüglich einzelner Personen, Personengruppen oder Anwendungsgebiete. Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung von Open-Source-Software sind üblicherweise auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen Lizenzgeber verbunden.

Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden.
Durch den offengelegten Quelltext ist Verändern ohne weiteren Aufwand für jeden möglich. Weitergabe der Software soll ohne Lizenzgebühren möglich sein.

Die Free Software Foundation (FSF) bezeichnet solche Software als frei, deren Lizenz jedem, der dies möchte, mindestens folgende Freiheitsrechte einräumt:

1. Die Freiheit, das Programm zu jedem Zwecke auszuführen.

2. Die Freiheit, Kopien des Programms anzufertigen und zu verbreiten, sowohl gegen Entgelt als auch kostenlos.

3. Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu studieren. Voraussetzung dafür ist der Zugang zum Quellcode.

4. Die Freiheit, das Programm an eigene Bedürfnisse anzupassen oder zu verbessern.

5. Die Freiheit, das veränderte Programm zu verbreiten. Schutz der Freiheiten durch ein Copyleft ist hierbei erlaubt.

Wir schließen uns dieser Definition von FSF an, da wir der Meinung sind, dass Open-Source-Software förmlich von der aktiven Beteiligung der Anwender an der Entwicklung „lebt“.

http://www.studieren-im-netz.de/redaktion/download/Learntec10131.doc

http://www.iltec.de/downloads/eLearning_leitfaden.pdf

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dusko.blagojevic.uni-linz, Freitag, 17. Juni 2005, 13:32
Ergänzung "open source"
Bei der Erstellung der K.O.-Kriterien war die „Open-Source-Bedingung“ zunächst ein Muss. Da aber einige Lernplattformen der JKU diese Bedingung nicht erfüllen (z.B. KUSSS), haben wir diese Bedingung umgewandelt in „die Lernplattform sollte open source sein“ (d.h. nicht unbedingt zwingend), um diese Lernplattformen nicht im Vorhinein von der Bewertung auszuschließen.

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