Überarbeitung Lernunterlage IV1
Mittwoch, 2. Juni 2004
Zwischen Datenschutz und Sicherheit ...
Die Kryptographie (zur Begriffserklärung) kann als Antwort auf die Tatsache gesehen werden, dass das Internet von keinem Netzteilnehmer oder einer zuständigen Instanz kontrolliert wird. Das Internet als anarchisch aufgebautes Datennetz ermöglicht daher

- dass bei einem Datenaustausch zwischen zwei Personen ein unbefugter Dritter mithören,
- dass sich ein Dritter als ein Kommunikationspartner ausgeben und
- dass eine dritte Person Nachrichten abfangen und diese manipulieren kann.

Der Ruf nach Datensicherheit wurde aus diesem Grund immer lauter und in Folge wurde die Kryptographie zur sicheren und vertraulichen Informationsweitergabe entwickelt.

Dem Vorteil der vertraulichen und sicheren Kommunikation auf der einen Seite stehen nun aber die Sicherheitsinteressen des Staates auf der anderen Seite gegenüber. Denn wenn es jedermann möglich ist Nachrichten so zu verschlüsseln, dass niemand anderer als der Schlüsselbesitzer diese lesen kann, dann wird dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet. Der Staat hat dann nämlich keine Chance mehr, die gesendeten Inhalte zu überwachen und seine Sicherungsfunktion auszuüben.

Die kryptographische Verschlüsselung hat aus diesem Grund zu heftigen Diskussionen geführt, die bis heute anhalten. Verschiedene Vorschläge und Ideen zur Minimierung dieses beträchtlichen Nachteils der kryptographischen Verschlüsselung haben sich dabei herauskristallisiert.

- Die Idee, die Hinterlegung des geheimen Schlüssels bei einem Notar oder einer dafür zuständigen Behörde gesetzlich zu normieren, ist meiner Ansicht nach nicht sehr sinnvoll. Kriminelle Menschen würden sich ganz einfach nicht an das Gesetz halten oder verschiedene Wege finden, um diesem Gesetz zu entgehen. Der Steganographie kommt in diesem Zusammenhang eine sehr große Bedeutung zu.

- Der Vorschlag, kryptographische Verschlüsselungsverfahren grundsätzlich zu verbieten oder stark einzuschränken (so wie es z.B. in Frankreich der Fall ist), macht genau aus diesen Überlegungen heraus ebenso wenig Sinn.

- Eine weitere Möglichkeit, die Sicherungsinteressen des Staates zu schützen, wäre die gesetzliche Beschränkung der Schlüssellängen, sodass die versendeten Botschaften im Falle des Falles schnell entschlüsselt werden könnten. Auch diese Idee scheint mir ziemlich sinnlos zu sein. Denn wer verschlüsselt schon eine geheime Nachricht mit einem Schlüssel, der jederzeit geknackt werden kann?

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Einschränkung oder die Verbietung der kryptographischen Verschlüsselung (oder sonstige Maßnahmen) hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung wenig Sinn machen. Wie gesagt, wenn jemand geheime Nachrichten versenden möchte, dann schafft er dies auch trotz strenger Gesetze und Reglementierungen. Solche Maßnahmen würden es Verbrechern nur kurze Zeit schwer machen, ihre Botschaften verschlüsselt zu versenden. Denn sobald neue Wege zur sicheren Übermittlung von Daten gefunden sind, kann die geheime Informationsweitergabe genauso unkontrolliert erfolgen wie bisher.

Was ist Ihre Meinung zu diesem brisanten Thema?

Allgemeines zur Kryptographie finden Sie übrigens hier, einen weiteren interessanten Beitrag zum Thema Kryptographie finden Sie bei einem Kollegen.

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