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Donnerstag, 18. November 2004
Bürgercard pro und contras...


1. Allgemeines zur Bürgercard.
2. E-Government.
3. Pro und Contra Bürgercard.
4. Quellenangaben und Links.

Allgemeines zur Bürgercard

Überall laufen Diskussionen rund um die "Bürgerkarte", warum, weshalb, wieso ist diese für den Bürger, die Wirtschaft, den Staat so wertvoll – oder auch nicht?

Die Bürgerkarte ist eine Kombination aus amtlichem Ausweisdokument und eigenhändiger Unterschrift im elektronischen Verwaltungsverfahren. Damit können zwei zentrale Sicherheitsfragen bei elektronisch angebotenen Behördenwegen gelöst werden:
Erstens, der Bürger kann durch die Verwendung der Bürgerkarte eindeutig und sicher authentifiziert werden, das kann sogar das persönliche Erscheinen des Bürgers in der Behörde ersetzen. Und Zweitens kann der Bürger auf elektronischem Weg gegenüber der Behörde eine Willenserklärung abgeben, deren Authentizität zweifelsfrei nachgeprüft werden kann.

Es sind derzeit Chipkarten in Verwendung, um den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Das Modell "Bürgercard" ist aber nicht allein darauf eingeschränkt; ebenso ist es denkbar, dass Geräte des täglichen Gebrauchs wie Mobiltelefone, PC's dem Modell Bürgerkarte folgen und damit zur Bürgerkarte werden.
Der Begriff österreichische Bürgerkarte steht nicht für eine einzige Kartenversion, die für alle BürgerInnen gleich ist, wie etwa der österreichische Reisepass, nein, sie ist ein Modell, das Verwaltungsverfahren und Behördengänge auf elektronischem Wege für die Bürgerinnen sicher gestalten lässt und dadurch elektronische Verfahren erst ermöglicht. Einige beispielhafte Modelle sind bereits verfügbar, wie z.B. die Bürgerkarte der A-Trust oder die A1-Signatur der mobilkom Austria.
Mit der österreichischen Bürgerkarte werden jene Anforderungen definiert, die für sichere elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren notwendig sind. Durch diese allgemeine Definition eines Modells haben die Bürgerinnen die Wahl, welche Bürgerkarte oder welche Bürgerkarten sie schließlich verwenden. Man kann also die Bürgerkarte mit einem elektronischen Ausweis vergleichen: Ausweis bedeutet ein Konzept, das unterschiedliche Ausprägungen haben kann, wie Reisepass, Führerschein, Schülerausweis oder Mitgliedsausweis. Mit Behördenverfahren sind jedoch allgemein gewisse Sicherheitsanforderungen verbunden, die amtliche Ausweisdokumente erfüllen wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

Angebot für Unternehmen größer als für Bürger:
Der Ausbau des elektronischen Serviceangebotes für Unternehmen ist in beinahe allen Ländern der EU weiter vorne als der für bürgernahe Dienste. Serviceangebote für Unternehmen erreichen im Schnitt einen Umsetzungsgrad von 79 Prozent. Die Bürger der EU müssen sich bei den für sie relevanten Diensten mit einem Umsetzungsgrad von 58 Prozent begnügen. In Österreich beträgt dieses Verhältnis 91 Prozent (Unternehmen) zu 77 Prozent (Bürger).

Was wird mit dieser Karte alles möglich sein:
Arbeitnehmerveranlagung, Einkommenssteuererklärung
Anträge auf Kindergeld und Studienbeihilfe
Strafregisterbescheinigung
Elektronische Zustellung von Bescheiden und Anträgen
Sichere Vertragsabschlüsse über das Netz
Einkaufen
Dienstleistungen usw.

E-Government

Der Begriff "E-Government" (electronic Government) bedeutet im weitesten Sinne eine moderne und effiziente Verwaltung. Was ist nun unter E-Government konkret zu verstehen? Unsere Gesellschaft bewegt sich kontinuierlich ins Informationszeitalter, das auch die Beziehung zwischen BürgerInnen und öffentlicher Verwaltung neu gestaltet. Kundenorientiertheit, Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz gehören zu den neuen Merkmalen einer virtuellen Verwaltung. Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, besonders das Internet hat zu einem enormen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und BürgerIn beigetragen. Die öffentliche Verwaltung geht schrittweise dazu über, alle Verfahrensmaßnahmen (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online anzubieten. Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und abgesandt werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Die elektronische Abwicklung von Amtswegen bringt nicht nur für Bürgerinnen und Bürger Veränderungen, auch die Verwaltung von öffentlichen Ämtern ist immensen Veränderungen und Neuerungen ausgesetzt.
In Österreich gibt es bereits eine Reihe von bedeutenden E-Government-Projekte wie etwa www.help.gv.at, FinanzOnline, Grundbuch, Führerscheinregister und andere Serviceleistungen, die über die jeweilige Homepage angeboten werden. Für die Nutzer bedeuten diese Einrichtungen einen geringeren Zeitaufwand für diverse Behördengänge und man spart sich im wahrsten Sinne des Wortes Nerven. Bequem von zu Hause aus werden Steuerklärungen virtuell abgegeben, Informationen über diverse Öffnungszeiten, Unterlagen usw. eingeholt und man darf nicht vergessen – auch der Straßenverkehr profitiert von den weniger umsonst getätigten Fahrten!

Dipl. Ing. Kurt Fleck, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung VI/1, ADV-Koordination
"...Die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) ist zum wichtigsten Mittel für die Modernsierung von Staat, Politik und öffentlicher Verwaltung geworden. Die Herausforderungen, die mit dem neuen Leitbild eines umfassenden E-Government angesprochen werden, sind mindestens so groß wie jene des E-Commerce. Mit Sicherheit sind sie aber angesichts der großen Aufgabenfülle von Staat und Verwaltung wesentlich vielfältiger."

Wachstum bei behördlichen Internet-Leistungen:
Die Nutzung behördlicher Dienstleistungen über das Internet ist in europäischen Ländern im Laufe eines Jahres von 60 auf 67 Prozent gestiegen. Österreich konnte den größten Fortschritt bei seinen eGovernment-Aktivitäten verzeichnen und legte um 27 Prozentpunkte auf nun 83 Prozent zu (Jürgen Tiefenbacher, Verantwortlicher Public Services bei Cap Gemini Ernst & Young). Das bedeutet Rang 1 hinsichtlich der Wachstumsdynamik im europäischen Vergleich. Dies ergab die vierte Ausgabe der Studie zum elektronischen Serviceangebot der Öffentlichen Hand, die Cap Gemini Ernst & Young im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat. Untersucht wurden 20 definierte Dienstleistungsangebote für Bürger und Unternehmen in den 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz.

Definition von Electronic Government, http://foev.dhv-speyer.de/ruvii/Sp-EGov.pdf
Sehr detaillierte und umfassende Beschreibung der verschiedenen Bereiche und Anwendungsfelder.

Pro und Contra Bürgercard

Vorteile für BürgerInnen
Mit einer Bürgerkarte können Behördenwege von zu Hause aus mittels Internet erledigt werden. Damit wird für die sonst so zeitaufwendigen Amtsangelegenheiten Zeit und Geld gespart.
Die Bürgerkarte gewährleistet dabei ein hohes Maß an Sicherheit, das die Bürgerinnen und Bürger erwarten: Die elektronischen Signatur dient dem Ersatz der eigenhändigen Unterschrift und eine Identifikation mit hoher Qualität. Nur die Bürgerin oder der Bürger selbst kann Anträge stellen und Einsicht in das eigene Verfahren nehmen. Zusätzlich bietet eine Bürgerkarte Funktionen wie vertrauliche Kommunikation, die zusammen mit der Signatur auch in anderen Anwendungen wie im Einkauf übers Internet ein Mehr an Sicherheit bieten werden.
Schließlich dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch die schnellere Bearbeitung von Verfahren und Anträgen verschiedenster Art erwarten. Womöglich wird die Erledigung sogar unmittelbar erfolgen? Denn die notwendigen Daten liegen bereits elektronisch vor und müssen nicht aus Papier-Formularen übertragen werden.
Zur qualitativ hochwertigen Identifikation der Bürger wird eine eindeutige Zahl, die so genannte Stammzahl, auf der Bürgerkarte gespeichert. Diese Zahl ist für jede Bürgerin und jeden Bürger eindeutig und wird durch starke Verschlüsselung von der eindeutigen Zahl des Zentralen Melderegisters (der ZMR-Zahl) abgeleitet. Dadurch kann es also keine falsche Zuordnung, etwa bei Namensgleichheit, geben.

Reinhard Posch: Leiter des Instituts für "Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie" an der Universität Graz: "Sie können sich 20 unterschiedliche Signaturen besorgen, eine für das Finanzamt, eine für's Einkaufen beim Billa usw. Das ist so, wie wenn sie 15 Kugelschreiber haben, mit welchem sie unterschreiben, ändert nichts an der Gültigkeit der Signatur, trotzdem wird die Farbe anders sein."


Vorteile für die Wirtschaft
Die Vorteile für die Wirtschaft sind denen für die BürgerInnensehr sehr ähnlich: Elektronische Behördenverfahren können mit wesentlich geringeren Kosten abgewickelt werden und die Erledigung erfolgt effizienter und schneller. Darüber hinaus wird mit der Bürgerkarte eine Sicherheitsinfrastruktur geschaffen, die künftig allen Bürgerinnen und Bürgern und damit den Kunden der Wirtschaft zur Verfügung stehen wird. Firmen können damit Online-Dienste an ihre Kunden sicher gestalten und dabei auf die Infrastruktur "Bürgerkarte" zurückgreifen. Die Bürgerkarte hilft also eines der wesentlichen Hemmnisse des elektronischen Geschäftsverkehrs auszuräumen - das derzeit mangelnde Kundenvertrauen in die Sicherheit der Transaktionen. Weiters ist gerade die Wirtschaft ein "Großkunde" der Verwaltung und muss nicht unerhebliche Ressourcen für ihre Verwaltungswege zur Verfügung stellen. Diese können durch Einsatz effizienter E-Governmentverfahren und durch Bürgerkarten reduziert werden.

Vorteile für den Staat:
Auch für die Behörden selbst ergeben sich mit der elektronischen Abwicklung effizientere Verfahrensabläufe. Die Dienstleistungen des Staates werden schneller, kostengünstiger und mit höherer Qualität angeboten. Zweck der Bürgerkarte ist dabei eine sichere Identifikation, die auch bei hohen Anwenderzahlen effizient und sicher umsetzbar ist und die elektronische Signatur als Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift.
Elektronische Anträge und die elektronische Zustellung von Bescheiden ergänzen die Bürgerkarte und sind Grundvoraussetzung für ein integriertes elektronisches Verwalten ohne Medienbrüche.

Öffentliche Verwaltung:
In der öffentlichen Verwaltung werden eine Reihe von Verfahren derzeit auf das Konzept Bürgerkarte vorbereitet bzw. werden manche erst durch Bürgerkarten möglich. Generell wird die Verwendung einer Bürgerkarte viele Wege auf das Amt sowie das mühsame Ausfüllen von Papierformularen ersparen können.
Unter dem Link help.gv.at findet man eine Übersicht an verfügbaren Anwendungen.


Nachteile für Bürger?
Kritiker sehen in der Bürgerkarte eine Eintrittskarte für Datenmissbrauch.

Stehlen und Erschaffen von Indentitäten (persönliche Daten sind oft in einer einzigen Datenbank gespeichert).
Veränderung oder Löschen von Information. Wenn in den vernetzten Datenbanken keine Garantie mehr für die Authentizität der Daten gegeben ist, führt sich das System selbst ad absurdum.
Netspionage. Neuste Statistiken sprechen von vielen 100 Mio EURO, die pro Jahr allein in Europa verloren gehen durch Netspionage. Wertvolle Information wird dabei von den Kriminellen weiterverkauft.
"Missbrauchsanfällig"
Hanz Zeger von der ARGE Daten kann sich für die "Bürgerkarte" nicht erwärmen. Für ihn ist die Sache "ein alter Hut, der auf die Chipkartenlobby zurückgeht, die verzweifelt versucht, ihre unverkäuflichen Produkte an den Mann zu bringen".
Voraussetzung für eine Multifunktionskarte seien zentrale Dateien; er sieht aber keinen weiteren Bedarf an eindeutiger Identifizierung.
"Viel wichtiger wäre es, Verwaltungsvorgänge zu modernisieren und zu reduzieren, da hilft eine Chipcard nicht weiter, denn in der Praxis ist bei jedem wichtigen Behördengang die persönliche Gegenwart ohnehin Voraussetzung“.

Massive Kritik an Bürgerkarte:
Die erstmals im November des Vorjahres von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angekündigte "Bürgerkarte" stößt bei der Opposition, der Arbeiterkammer und unabhängigen Datenschützern auf Widerstand. Grundtenor der Kritik ist, dass eine Karte, die viele Funktionen vereint, die Überwachung drastisch vereinfacht und gleichzeitig den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten weiter entzieht.
Die Arbeiterkammer ist aus Datenschutz- und Datensicherheitsgründen gegen den Vorschlag der Regierung, aus der elektronischen Sozialversicherungskarte eine "Bürgerkarte" für Amts- und Behördenwege zu machen.

Problem: In Österreich fehlen 10.000 IT-Fachkräfte:
Der österreichischen Wirtschaft fehlen jährlich bis zu 10.000 IT-Fachkräfte. Zur Überbrückung sollen Fachkräften aus den EU-Erweiterungsländern herangezogen werden und in vier bis fünf Jahren könnte Österreich 100 Prozent Eigenausbildung schaffen.

IT-Lehrlingsausbildung soll intensiviert werden:
Einen weiterer wichtiger Ansatzpunkt zur Beseitigung der IT-Qualifikationslücke sei der Primärschulbereich selbst. Dazu sind aber genug qualifizierte Lehrer erforderlich. Die Wirtschaftskammer ist auch bereit, bei Sommerschulen oder Kollegs - einer Kooperation von Wirtschaft und Schulen - mitzuwirken. IT-Lehrlinge sollen von 2000 auf 3000 erhöht werden und in den Berufsinformationsmessen wird dieses Thema verstärkt in den Vordergrund rücken.

Grundsätzlich sind die Kritikpunkte alle auf den gleichen Nenner gekommen – Problem sei der Datenmissbrauch und Datenschutz. Wie sicher die Bürgerkarte wirklich ist bzw. sein wird kann meiner Meinung nach erst dann geprüft werden, wenn diese bereits im Einsatz ist. Immer wieder werden neue Mittel und Wege gefunden Passwörter, Codes und dergleichen zu knacken.




Quellenangaben und Links

Bürgerkarte - Posch
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

ORF Futurezone
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

Uni Bochum
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

e-lo-go
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

Capgemini
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

KURIER
http://www.tullninfo.at/files/presse_detail.asp?ziel=44
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

TU WIEN
http://info.tuwien.ac.at/enzi/e-card/stud/schatten_transparenz.html
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

BM FÜR FINANZEN
http://www.bmf.gv.at/egov/fonline/_start.htm
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

FINANZonline
http://www.bmf.gv.at/egov/fonline/_start.htm
zuletzt aufgerufen am 18.11.2004

GKK, e-card
http://www.chipkarte.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=220&p_menuid=51682&p_id=1
zuletzt aufgerufen am, 02.01.2005

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