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Montag, 6. Juni 2005
Digital Rights Management (DRM) – Schutzmechanismus oder persoenliche Einschraenkung?
Wer kannte es nicht, schnell in das World-Wide-Web einsteigen und sich die neueste Musik runterladen, schnell, einfach, bequem und vor allem kostenguenstig. Lange Zeit befand sich der Download von Musik in einem rechtlichen Graubereich bzw. wollte niemand die rechtlichen Konsequenzen wahr haben. Erst mit dem Ende des Gratis-Download-Anbieters Nappster kam das „große Wachruetteln“, da es sich bei typischen Gratisdownloads um illegale Handlungen handelt(e) und deshalb auch mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss. Das PC-Magazin betitelt einen Beitrag zu DRM mit “Musik in Ketten“, mit vielen Einschraenkungen fuer KonsumentInnen.

Die Medienwelt suchte nach Loesungen, welche von DRM geboten werden sollen. DRM soll gewaehrleisten, dass ein legaler Download von „geistigen Eigentum“ (z.B. Musik, Filme, Buecher etc.) moeglich ist, mit einem geringen Aufwand und in bester Qualitaet. Dazu wurden Digital Rights Management Systeme geschaffen, welche meist einer beschraenkten BenutzerInnengruppe (in der Regel jene BenutzerInnen, welche das erforderliche Entgelt fuer den Download bezahlen) zugaenglich ist. Dies wird auch im Beitrag von Kollegin Weidinger behandelt.

DRM stellt mehr oder weniger ein Vertriebssystem dar, welches digitale Medien als Ware hat. IBM, Macrovision, Microsoft sind nur einige Anbieter von DRM-Loesungen. DRM baut auf den urheberrechtlichen Bestimmungen auf. Die Techniken, wie DRM durchgeführt wird, sind jedoch sehr unterschiedlich, speziell ob bei Software oder Hardware angesetzt wird, mit Wasserzeichen oder Flags vorgegangen wird etc. Dirk Gunnewig sieht NUR in einer hardwarebasierten Loesung eine effektive Moeglichkeit DRM einzusetzen. Jedoch wird dies von den HardwareproduzentInnen noch nicht angeboten.

Auch wenn es als schluessig betrachtet werden kann, dass DRM in der heutigen digitalen Welt notwendig ist, um Medienproduzenten ausgiebig Schutz bieten zu koennen, kommt auch Kritik bei DRM auf. Dirk Gunnewig sieht vorallem einen Interessenskonflikt zwischen KundInnenwunsch und ProduzentInnenwunsch. Damit meint er, dass die Nutzung der digitalen Medien nur mit Einschraenkung moeglich ist, auch wenn diese rechtens erworben wurde. Weiters kann auch der Download mit diversen Huerden fuer die NutzerInnen gepflastert sein. Gunnewig geht sogar noch einen Schritt weiter indem er sagt, dass es soweit kommen koennte, dass nicht mehr von „Digital Right Management“ sondern „Digital Restriction Management“ gesprochen werden koennte. Kollege Ellinger wift dabei die Frage auf auf, ob der Kopierschutz auf DVD’s illegal sei?

Oft reichen auch die DRM-Systeme nicht aus und bieten nur begrenzten Schutz gegenueber Gelegenheits-Downloader, den grossen „Angriffen“ sind die meisten Systeme (noch) nicht gewachsen und bieten somit keinen ausreichenden Schutz.

Durchforstet man die Online-Quellen zum Thema DRM wird schnell ersichtlich, dass es sich dabei letztendlich wieder um die Grundfrage „Kryptographie: ja oder nein“ handelt. Auch wenn dies zunaechst weit hergeholt erscheint, denke ich, dass es genau um das geht: wieweit muss der multimediale Markt geregelt werden, in wieweit wird dies von KonsumentInnen und ProduzentInnen gewuenscht und sind diese Loesungen letztendlich auch benutzerfreundlich (fuer beide Seiten). Diese Punkte wurden zum Teil bereits in meinem Beitrag zur Kryptographie: Privatsphaere vs. glaeserner Mensch diskutiert und duerfen meiner Meinung nach auch bei DRM nicht ausgeschlossen werden.

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