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Montag, 24. Mai 2004
Privatsphaere vs. Verbrechensbekaempfung
Auch das Internet wird immer oefters missbraeuchlich, in verbrecherischer Absicht eingesetzt. Dabei stellt sich vor allem die Frage, in wie weit die Privatsphaere von Personen im Internet gewahrt bleiben muss und ab wann die Exekutive ein Recht hat, diese Daten einzusehen.

Es bestehen viele Gruende, die Privatsphaere im Internet zu schuetzen, denn Privatleben, Anonymitaet und Sicherheit sollen im Internet genauso gewahrt bleiben wie im realen, nicht virtuellen Leben.

In Deutschland wurde beispielsweise im Jahr 1997 angeordnet, dass fuer jede Verschluesselung ein Generalschluessel bei einer staatlichen Behoerde abgegeben werden muss. Hierbei tut sich die grundsaetzliche Frage auf, in wieweit der Staat das Recht hat, sich in die Freiheit des einzelnen Menschen einzumischen und in wieweit dies auch sinnvoll sei. Doch hält diese Reglementierung sicherlich keine Verbrecher davon ab, das Internet widerrechtlich zu benuetzen. Es stellt aber auf jeden Fall eine Einschraenkung des muendigen Buergers dar (mehr Info).

Die wichtigsten Bereiche, in denen im Internet die Anonymitaet und Privatsphaere gewahrt bleiben soll behinhaltet:

-Das versenden von E-Mails;
-Das Posten in Newsgroups;
-Den Besuch von Chatraeumen;
-Den Besuch von Webseiten;
-Den Download von Dateien ueber FTP und HTTP;

Vor allem beim E-Mail soll beachtet und gecheckt werden, ob Mails auch sicher versendet werden. Dabei koennen die Grundsaetze zum sicheren emailen beachtet werden.

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karl-heinz.mairinger.uni-linz, Donnerstag, 27. Mai 2004, 13:32
Privatspähre
Das Internet als Zugangsschlüssel zu wichtigen privaten Bereichen des modernen Menschens kann nicht genug geschützt werden, obwohl es eigentlich ein Widerspruch in sich selbst ist, bedeutet privat in seiner ursprünglichen Bedeutung und Herleitung "rauben"! :-)

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julia.altmüller.uni-linz, Mittwoch, 2. Juni 2004, 11:33
Schutz der Privatsphäre muss im Vordergrund stehen
Ich bin der Meinung, dass die Privatsphäre eines Menschen sehr wichtig und daher auf jeden Fall schützenswert ist. Eine Einschränkung oder gar ein Verbot der kryptographischen Verschlüsselung kommt für mich aus diesem Grund nicht in Frage. Schließlich hat jeder Mensch das Recht, private Daten geheim weiterzugeben und daher muss auch bei der elektronischen Kommunikation die Möglichkeit bestehen, die eigenen Informationen gegen Einsicht Unbefugter oder gegen Manipulationen abzusichern. Dass damit Verbrechern Tür und Tor geöffnet wird, ist leicht möglich. Andererseits stellt sich aber die Frage, ob mit einer Einschränkung der Kryptographie das Verbrechen und die Kriminalität verhindert oder zumindest eingeschränkt werden kann. Ich persönlich glaube, dass dies nicht der Fall ist. Verbrecher werden immer wieder Wege und Mittel finden, ihre Daten und Informationen unbemerkt oder zumindest unleserlich zu versenden.

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birgit.leithner.uni-linz, Donnerstag, 3. Juni 2004, 08:27
Warum nicht?
Ich finde das mit dem Generalschlüssel bei der staatlichen Behörde eine gute Idee. Somit kann jeder kryptografieren was er will und wie er will, wenn ein solcher Schlüssel aufliegt.

Wegen der Freiheit des einzelnen Menschen, ich denke mir wenn man sich nichts zu Schulden kommen läßt bedient sich der Staat ohnedies nicht der Entschlüsselung und habe ich nichts unrechtes getan habe ich nichts zu befürchten.

Um Verbrechen zu verfolgen und zu verhindern ist dies jedoch eine gute Idee - meiner Meinung nach -

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