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Montag, 3. Mai 2004
Kommunikationsfreiheit
alexander.wirth.uni-linz, 23:21h
Die Rahmenbedingungen für Kommunikation, Meinungs- und Willensbildung werden durch Verfassungen, Grund- und Menschenrechtskataloge geformt. Das österreichische Verfassungsrecht enthält, nebst vielen anderen wesentlichen Grundrechten, die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Verbot der Vorzensur.
Innerhalb dieser demokratienormativen Schranken liegt es am Menschen selbst, sich seine eigene Wirklichkeit bezogen auf Kommunikation und Medien zu schaffen, zu gestalten und zu verändern. Gedankenfreiheit als wesentlicher Bestandteil der menschlichen Existenz darf nicht mit Pressefreiheit gleichgestellt werden, da Pressefreiheit eine Erscheinungsform der Freiheit der öffentlichen Meinung ist und - im Gegensatz zur persönlichen Meinungsfreiheit - (zwingend) stets öffentlichen Charakter hat. ... comment |
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