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Donnerstag, 1. Dezember 2005
Privatsphäre in den ITC
Guest, 21:04h
Die e-card
Die meisten von uns haben die e-card, die bekanntlich den Krankenschein ersetzen soll, schon bekommen. Grundsätzlich können damit alle Leistungen der Krankenkasse papierlos abgewickelt werden. Die e-card hat aber auch noch andere Funktionen. Sie bietet auch die Möglichkeit der elektronischen Signatur und kann so als Bürgerkarte verwendet werden. Natürlich fragt man sich als Benutzer auch wie das Ganze funktioniert, welche Gefahren durch die Verwendung solcher elektronischen Medien auf uns zukommen können und welche Vor- und Nachteile die e-card mit sich bringt. Daten auf der e-card: Auf der der Vorderseite der e-card sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers sowie die Kartenfolgenummer aufgedruckt. Auch die e-card Serviceline und die Homepage der österr. Sozialverischerung sind angegeben. Informationen bei welchem Krankenversicherungsträger ein Patient versichert ist oder andere individuelle Daten des Versicherungsstaus werden durch die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e-card überprüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern in der Betriebszentrale des e-card Systems gespeichert. Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein (Formular E-111) für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz. Vorteile der e-card: • Unbegrenzt gültig • Jederzeit verfügbar • Unabhängig • Datengeschützt • Unbürokratisch, zeitsparend und kostengünstig in der Verwaltung http://www.chipkarte.at Nachteile der e-card: • Unsicherheit im Umgang mit der Karte • Selbstverantwortlichkeit (Verlustgefahr,…) • Man muss mind. ¼ Jahr beim selben Arzt bleiben • Man muss die Karte immer bei sich haben • Gläserner Mensch? • Es besteht Anwesenheitspflicht (man kann sich nicht telefonisch krankschreiben lassen) http://www.aekwien.at/media/ecard_ogm_endbericht_ordinationsbesucher.pdf Eine weitere Funktion der e-card ist die Signaturfunktion. Es werden verschiedene Identifikationsdaten und Signaturfunktionen auf der Karte gespeichert. „Elektronische Signaturen werden zur Feststellung der Authentizität von elektronisch übermittelten Nachrichten oder elektronischen Dokumenten verwendet. Mit Hilfe der elektronischen Signatur kann sowohl die Unverfälschtheit einer Nachricht (Integrität der Daten) als auch die Identität des Senders (i.S.d. Unabstreitbarkeit des Unterzeichners des gesendeten Dokumentes) verifiziert werden.“ Dabei gibt es zwei Arten von Signaturen. Die gewöhnliche elektronische Signatur, die keine besonderen Sicherheitsanforderungen verlangt und die sichere elektronische Signatur, bei der auf besondere Sicherheitsanforderungen geachtet werden muss. Die sichere Signatur entspricht genau der persönlich geleisteten Unterschrift. Dem Gesetz nach hat die Signatur folgende Eigenschaften: • „sie ist ausschließlich dem Signator zugeordnet • die Identifizierung des Signators wird ermöglicht, • sie wird mit Mitteln erstellt, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, • mit den Daten, auf die sie sich bezieht, ist sie so verknüpft, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann, • sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat und wird unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren erstellt, welche den Sicherheitsanforderungen des SigG und der auf seiner Grundlage ergangenen Verordnungen entsprechen.“ Um die sichere Signatur verwenden zu können benötigt man ein Zertifikat, das von einem Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA, Trust Center) angefordert werden kann. Zusammen mit dem Zertifikat wird auch die Personenbindung auf die Karte aufgebracht. Die Personenbindung verbindet den öffentlichen Schlüssel der Sicheren Signatur mit den Identifikationsdaten des Zentralen Melderegisters, welches vom österreichischen Innenministerium geführt wird. Die Verwaltungssignatur kann nur im SV-eingenen Bereich genutzt werden. Auch hier ist ein Zertifikat erforderlich. Mit dieser Signatur kann man vom PC zu Hause aus persönliche Daten abfragen. Dieser Service wird in Zukunft noch ausgebaut. http://www.chipkarte.at Mit dieser elektronischen Signatur funktioniert die e-card auch als Bürgerkarte. Sie stellt ein amtliches Ausweisdokument in elektronischen Verwaltungsverfahren dar. Diese Funktion der Bürgerkarte kann freiwillig aktiviert werden. Folgende Vorteile bringt die Bürgerkarte mit sich: • Amtswege von zuhause aus erledigen, auch abends und am Wochenende. • Antragsformulare aus dem Internet. • Einfache Anmeldung auf verschiedenen Websites mit der Bürgerkarte. • keine verschiedenen Passwörtern oder Ausweiskarten. • Dokumente auf höchstem technischen Niveau verschlüsseln und sicher schützen. • Keine Wartezeiten • Nutzung elektronischer Zustelldienste für persönliche Sendungen. • Einfachere Bearbeitung von elektronisch übermittelten Anträgen auch bei der Behörde http://www.sozialversicherung.at ... link (0 comments) ... comment ... older stories
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