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Mittwoch, 24. November 2004
Die Bürgercard - tauglich?
Die Einführung der Bürgerkarte ist mit Sicherheit eine der bedeutendsten Innovationen, was die Verwaltung im unserem Rechtsstaat betrifft. Ohne Zweifel ist in diesem Bereich enormes Einsparungspotential vorhanden. Beim Durchlesen der Homepage www.buergerkarte.at erkennt man neben der Funktionsweise den großen Nutzen der Einführung dieser Bürgerkarte. Man sollte dieses Thema jedoch nicht zu sehr durch die so genannte rosa Brille betrachten, sondern die Sache etwas realistischer ansehen und auch etwaigen Restriktionen und Risiken ins Auge fassen.

Zunächst einmal dürfte die so revolutionär scheinende Idee einer Bürgerkarte nicht sehr weit hergeholt, da beispielsweise Bankomatkarten schon lange im Umlauf sind und diesen im Prinzip die gleiche Idee unterliegt – nämlich die Identität in Kartenform. Gleiches gilt für Studentenausweise, etc. Außerdem existiert bereits ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten an ein bestimmtes Amt – via Finanzonline werden Steuererklärungen rasch an das zuständige Finanzamt gesandt (vorausgesetzt man findet sich zurecht).

Weiters muss das Einsparungspotential im Verwaltungsbereich etwas genauer betrachtet werden. Das System in Österreich ist in gewisser Hinsicht von „Überbürokratie“ gezeichnet. Das Problem dieser Struktur liegt nicht unbedingt im Bereich des Datentransfers zum Bürger, sondern eher im kompliziert gestalteten Gesamtsystem, in dem zum Beispiel mehrere verschiedene Personen ein und denselben Akt durcharbeiten müssen, wobei Wartezeiten den gesamten Prozess bedeutend verlangsamen. Da die Bürgerkarte nur das Interface zwischen Behörde und Bürger effizienter gestaltet, wird diesem strukturellen Problem nicht abgeholfen.

Zum Thema Effizienz möchte ich jedoch anmerken, dass das schriftliche Ausfüllen von Formularen durch den Bürger, welches von einer erneuten Eingabe der Daten durch die Behörden gefolgt wird, mehr als ineffizient ist. Nicht nur hoher Zeitaufwand, sondern auch Fehleranfälligkeit beim Schreib- und Leseprozess prägen diese Ineffizienz.

Dem herkömmlichen schriftlichen System ist jedoch positiv anzumerken, dass man stets auf die den Daten zugrunde liegenden schriftlichen Unterlagen zurückgreifen kann, die mit Sicherheit nicht verfälscht sind, während bei einer elektronischen Übermittlung stets das Problem der unerwünschten Datenverfälschung besteht. Natürlich gibt es hierfür ausgeklügelte Verschlüsselungsmethoden, welche jedoch niemals zu 100% sicher sind.

Die Internetkriminalität stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine wesentliche Bedrohung für diese Bürgerkarte dar. Mit Blick in die Zukunft muss man damit rechnen, dass die Hacker immer neue Methoden entwickeln um gewünschte Manipulationen herbeizuführen. Von verheerendem Ausmaß könnte ein derartiges Ablesen und Verändern von personellen Daten sein. Auch ein Zerstören großer Datenmengen kann immense Schäden in der Verwaltung anrichten.

Hier stellt sich die Frage, ob man nicht zum Schutz volle Transparenz bestimmter Daten gewährleisten sollte. Somit kann jeder Bürger jederzeit die Richtigkeit seiner Daten überprüfen, wodurch der Grad der Selbstkontrolle des Systems steigt.

Zum Schluss möchte ich noch anfügen, dass die Bürgerkarte wohl noch einige Male genauestens durchdacht und auf ihre Tauglichkeit überprüft werden muss.

Quellen:

Die „gläserne“ Bürgerkarte, 2001, von Thomas Egger Student an der TU Wien
http://info.tuwien.ac.at/enzi/e-card/stud/schatten_transparenz.html

http://www.buergerkarte.at

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