Lisi's Blog
Dienstag, 29. November 2005
Privatsphäre in den ICT

Im Wandel der Zeit, hat das Internet immer mehr an Bedeutung gewonnen. Viele Menschen besitzen einen Computer und oftmals auch einen Internetzugang. Mit der Entwicklung des Internets bzw. mit der Möglichkeit Daten und Informationen mit Menschen überall auf der Welt zu teilen, wächst auch der Wunsch die eigene Privatsphäre zu wahren. Die mir zuletzt öffentlich aufgefallene Diskussion über Wahrung der Privatsphäre wurde mit Einführung der E-Card in den Medien publik.

Das Thema Privatsphäre im Internet bringt die beiden Begriffe Kryptographie und Steganographie mit sich.

Kryptographie ist ist ein Teilbereich der Krypotologie. Dieser Teilbereich befasst sich damit, sensible Daten anderen (nicht berechtigten) Personen nicht zugänglich zu machen. Eine Botschaft wird verschlüsselt .

Die moderne Kryptografie hat vier Hauptziele:

  1. Vertraulichkeit der Nachricht: Nur der gewünschte Empfänger sollte in der Lage sein, den Inhalt einer verschlüsselten Nachricht zu lesen. Weiterhin sollte es nicht möglich sein, Information über den Nachrichteninhalt zu erlangen (beispielsweise eine statistische Verteilung bestimmter Zeichen).
  2. Datenintegrität der Nachricht: Der Empfänger sollte in der Lage sein festzustellen, ob die Nachricht seit ihrer Übertragung verändert wurde.
  3. Authentifizierung: Der Empfänger sollte den Absender eindeutig identifizieren können. Weiterhin sollte es überprüfbar sein, ob die Nachricht tatsächlich von diesem Absender stammt.
  4. Verbindlichkeit: Der Absender sollte nicht in der Lage sein zu bestreiten, dass er die Nachricht gesendet hat.

vgl. Wikipedia

Steganographie bedeutet so viel wie "verborgenes Schreiben". Eine Botschaft wird vor dem Zugang Unbefugter geschützt, dass für den nicht eingeweihten Betrachter nicht erkennbar ist, dass eine versteckte Botschaft überhaupt vorhanden ist. Dennoch sind Steganographie und Kryptographie als eng verwandte Wissenschaften zu sehen.

vgl. Wikipedia

Was ist die
E-Card
?

Die E-Card löst den herkömmlichen Krankenschein ab. Mit Hilfe dieser sollen Verwaltungsabläufe durch moderne Technik unterstützt werden. Auf der Karte sind Daten wie: Name, Titel und Versicherungsnummer gespeichert. Daten, die an Dritte weitergegeben werden können, werden nicht gespeichert. Der Arzt benötigt einen Schlüssel (Ordinationskarte) um diese Daten lesen zu können, da diese wie bei der Kryptographie verschlüsselt sind.

Ich persönlich finde die Einführung der E-Card, die ja auch den Zweck einer Bürgerkarte erfüllen soll, als eine gute Einführung, da sehr viele Arbeitsschritte (wie z.B. Erleichterung der Abrechnung) gespart werden können.

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