Projektseminar: KUSSS-Team
Freitag, 12. November 2004
geltendes österreichisches Recht
E-Commerce-Gesetz:

Um im Österreich rechtliche Sicherheit im Bereich des E-Commerce zu gewährleisten, trat am 1. 1. 2002 das E-Commerce-Gesetz (kurz: ECG; lang: Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden) in Kraft. Derzeit umfasst dieses Gesetz einen Artikel, welcher 31 Paragraphen enthält.

§ 5 ECG regelt vor allem die Informationspflichten eines Diensteanbieters. Ein solcher muss zB seinen Namen oder seine Firma, die Anschrift, unter der er niedergelassen ist und Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner Email-Adresse angeben. > Sind diese Angaben nicht seriös, ist daher von solchen Anbietern abzuraten! Es ist also ratsam, sich über seinen Geschäftspartner ausreichend zu informieren.

Darüber hinaus regelt das Gesetz noch zahlreiche andere Sachverhalte, wie zB Spam-Mails (juristisch: nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation), technische Schritte des Vertragsabschlusses, Strafbestimmungen, etc. Ich möchte hier nicht genauer eingehen, da dies den Rahmen des Weblogs sprengen würde. Ich rate jedem aber, das Gesetz einmal durchzusehen, denn es sind meiner Meinung nach sehr interessante Aspekte vorhanden!



Signatur-Gesetz:

Eng mit dem E-Commerce-Gesetz verbunden ist das Signaturgesetz (kurz: SigG), das am 1. 1. 2000 in Kraft getreten ist. Es regelt den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Dieses Bundesgesetz umfasst 29 Paragraphen. Grundsätzlich soll es eine Basis für die Sicherheit zB im Bereich des Internethandels darstellen.

Gute, rechtliche Begriffsbestimmungen enthält § 2 SigG.

Weitere wesentliche Normen enthalten das Konsumentenschutzgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Darüber hinaus sind verschiedene EU-Rechtsakten (siehe EU-Recht: zB Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie internationale Richtlinien (zB OECD-Guidelines for Consumer Protection in the Context of Electronic Commerce, Europäischen Verhaltenskodex) von wesentlicher Bedeutung (vgl. guetezeichen.at)


Hier finden Sie einen sehr guten, relativ einfach geschriebenen Überblick über diese Thematik. Hier werden auch die kryptographischen Verschlüsselungstechniken gut beschrieben, welche sehr gut zum oben beschriebenen Signaturgesetz passen.

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