Projektseminar: KUSSS-Team |
Freitag, 12. November 2004
geltendes EU-Recht
Gregor.Habersack.uni-linz, 18:16h
Auf europäischer Ebene spielt vor allem die E-Commerce-Richtlinie (EC-RL, Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000) eine wesentliche Rolle für die einzelnen Mitgliedstaaten. In Österreich ist sie am 17. Juli 2000 in Kraft getreten. Die gesamte Richtlinie können Sie hier nachlesen (Quelle: Österreichische Datenschutzkommission).
Hauptaugenmerk der Richtlinie ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Abschluss von elektronischen Verträgen ermöglichen (vgl. Art 9 Abs 1 EC-RL). Dies war in Österreich bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie möglich, denn aufgrund der grundsätzlichen Formfreiheit von den meisten Verträgen (zB Kaufvertrag) konnte man auch per Email oder durch andere im Internet zur Verfügung stehende Dienste einen Kaufvertrag abschließen (übereinstimmende Willenserklärung als Grundlage für den Vertragsschluss). Die genauen Regelungen der E-Commerce-Richtlinie (relativ einfach erklärt) finden Sie hier (Quelle: internet4jurists.at) kurz dargestellt. Wichtige Regelungen enthält auch der Europäische Verhaltenskodex (hier nachzulesen). Der Kodex stimmt unter anderem mit den Richtlinien des E-Commerce, des Fernabsatzes, des Datenschutzes und der Gewährleistung nahezu überein. Außerdem möchte ich an dieser Stelle das so genannte "Euro-Label" erwähnen, das eine gewisse Sicherheit im E-Commerce-Bereich garantiert. "Das Euro-Label ist ein Gütezeichen für den elektronischen Einkauf in Europa und richtet sich an Konsumenten und Handel. "Euro-Label" nennen wir auch System und Organisation, die hinter dem Gütezeichen stehen. Wer das Euro-Label bei einem Online-Shop sieht, kann von der Sicherheit und der Vertrauenswürdigkeit der Website ausgehen." (Quelle: euro-label.at). Lesen Sie hier mehr dazu. Meiner Meinung nach ist dieses Gütezeichen jedoch auch kritisch zu hinterfragen, denn gerade in der heutigen Gesellschaft und Zeit spielt der Missbrauch solcher "Labels" leider auch eine erhebliche Rolle. Man sollte deshalb nicht sofort annehmen, dass der Anbieter, der ein solches Gütezeichen vorweist, seriös ist; vielmehr sollte man noch weitere Recherchen unternehmen, wenn man nicht wirklich sicher ist. Beispielsweise müssen Unternehmen, die solch ein Gütezeichen besitzen, das Datenschutzgesetz wie jedes andere Unternehmen einhalten. Ich vermute jedoch stark, dass es im Internet sehr viele Unternehmen, die bloß vorgeben ein Gütezeichen zu besitzen aus mehreren Gründen das Datenschutzgesetz missachten, sei es aus marketingpolitschen oder anderen Gründen. Bei Missbrauch des Datenschutzes sollten meiner Meinung härtere Sanktionen (zB in der Form von hohen, abschreckenden Geldstrafen) für die Unternehmen eingeführt werden, denn Menschen würden den Grund- und Freiheitsrechten (vgl. Bundes-Verfassungsgesetz bzw. EMRK) beraubt werden. ... comment |
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