Projektseminar: KUSSS-Team
Freitag, 12. November 2004
Online-Kaufvertrag und Sicherheit
Beim klassischen Online-Kaufvertrag fallen unterschiedliche Gesetze zusammen. Dies sind zB das ABGB, die E-Commerce-Richtlinie, das E-Commerce-Gesetz, das Fernabsatzgesetz und das Signaturgesetz. Es ist also für einen Nicht-Juristen schwierig zu beurteilen, welche Gesetze nun anzuwenden sind bzw. welche Vorrang haben.


In diesem Beitrag möchte ich kurz wichtige Punkte, welche beim Online-Kauf zu beachten sind, darstellen:


1. Die elektronische Willenserklärung

Bei einem Kaufvertrag muss eine übereinstimmende Willenserklärung vorhanden sein. Im ABGB besteht grundsätzlich Formfreiheit (> mündlich, schriftlich, Email, etc. sind möglich). Auch so genannte „automatisierte Willenserklärungen“, welche von einem programmierten Computer selbst automatisch abgegeben werden, werden dem Betreiber der EDV-Anlage nach herrschender Lehre als Willenserklärung zugerechnet (zB automatische Bestellung bei Erreichen des „Eisernen Bestandes“ in der Warenwirtschaft).


2. Zugang der Willenserklärung

Die oben angeführte Willenserklärung (zB ich möchte 3 Bücher des XY bestellen) muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen. Hier ist auch der Zugangszeitpunkt entscheidend. Willenserklärungen über Chat-Foren, Kommunikation mittels Talk-Programmen, Voice-over-IP oder Online-Konferenzsysteme sind Erklärungen unter Anwesenden. Sie gehen daher sofort zu. Willenserklärungen per E-Mail, Voice-Mailing oder WWW-Erklärungen sind Erklärungen unter Abwesenden.


3. Widerrufserklärungen

Aufgrund der enormen Datenübertragung ist ein Widerruf von Erklärungen grundsätzlich nicht möglich.

Wichtig: Angebote auf einer Homepage stellen gemäß ECG kein tatsächliches Angebot dar, sondern gelten als bloße Aufforderung ein Angebot zu stellen! (Es bestehen jedoch zwei Ausnahmen.)


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

In der heutigen Zeit hat nahezu jedes Handelsunternehmen so genannte AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Ein bloßes Hinweisen auf diese AGB’s reicht in der Regel nicht; oft wird vor dem Bestellvorgang ein Kästchen zum Anhaken eingebaut, wo der Besteller erklärt, die AGB’s zu akzeptieren. Ich rate jedem, diese AGB’s immer ausführlich zu lesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.


Natürlich enthält das E-Commerce-Gesetz noch zahlreiche weitere Regelungen (zB Informationspflichten). Diese möchte ich hier aber nicht näher anführen.


Einen interessanten Bericht über E-Commerce, Sicherheit, Verschlüsselung, digitale Signaturen, etc. habe ich hier gefunden.



RESÜMEE - ZUSAMMENFASSUNG:

Das Internet stellt für den Online-Kauf eine bequeme Art dar. Man kann von zuhause, vom Büro, von der Uni, etc. einfach und schnell Waren bestellen.

Dabei sollte man jedoch immer beachten, dass man einen "halbwegs" seriösen Geschäftspartner auswählt, mit welchem man den Kauf abwickelt.

Gesetze, wie das ECG, können den Missbrauch (zB durch Hacker, Scheinfirmen, etc.) leider nicht vermeiden, ich hoffe aber zumindest reduzieren. Nicht nur österreichweit gibt es solche Gesetze, auch auf europäischer und sogar internationaler Ebene (OECD) wurden Normen bezüglich des E-Commerce-Bereiches erlassen.

Neue Datenerschlüsselungstechniken (zB bei der elektronischen Signatur) können ebenfalls in gewisser Weise zu einer Verhinderung des Missbrauchs verhindern - jedoch leider nicht vollständig ...


LINKS ZU MITSTUDENTEN:

Symmetrische und asymmtrische Verschlüsselung ... hier

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