Projektseminar: KUSSS-Team
Freitag, 12. November 2004
geltendes EU-Recht
Auf europäischer Ebene spielt vor allem die E-Commerce-Richtlinie (EC-RL, Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000) eine wesentliche Rolle für die einzelnen Mitgliedstaaten. In Österreich ist sie am 17. Juli 2000 in Kraft getreten. Die gesamte Richtlinie können Sie hier nachlesen (Quelle: Österreichische Datenschutzkommission).



Hauptaugenmerk der Richtlinie ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Abschluss von elektronischen Verträgen ermöglichen (vgl. Art 9 Abs 1 EC-RL). Dies war in Österreich bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie möglich, denn aufgrund der grundsätzlichen Formfreiheit von den meisten Verträgen (zB Kaufvertrag) konnte man auch per Email oder durch andere im Internet zur Verfügung stehende Dienste einen Kaufvertrag abschließen (übereinstimmende Willenserklärung als Grundlage für den Vertragsschluss).

Die genauen Regelungen der E-Commerce-Richtlinie (relativ einfach erklärt) finden Sie hier (Quelle: internet4jurists.at) kurz dargestellt.


Wichtige Regelungen enthält auch der Europäische Verhaltenskodex (hier nachzulesen). Der Kodex stimmt unter anderem mit den Richtlinien des E-Commerce, des Fernabsatzes, des Datenschutzes und der Gewährleistung nahezu überein.


Außerdem möchte ich an dieser Stelle das so genannte "Euro-Label" erwähnen, das eine gewisse Sicherheit im E-Commerce-Bereich garantiert.



"Das Euro-Label ist ein Gütezeichen für den elektronischen Einkauf in Europa und richtet sich an Konsumenten und Handel. "Euro-Label" nennen wir auch System und Organisation, die hinter dem Gütezeichen stehen. Wer das Euro-Label bei einem Online-Shop sieht, kann von der Sicherheit und der Vertrauenswürdigkeit der Website ausgehen." (Quelle: euro-label.at). Lesen Sie hier mehr dazu.

Meiner Meinung nach ist dieses Gütezeichen jedoch auch kritisch zu hinterfragen, denn gerade in der heutigen Gesellschaft und Zeit spielt der Missbrauch solcher "Labels" leider auch eine erhebliche Rolle. Man sollte deshalb nicht sofort annehmen, dass der Anbieter, der ein solches Gütezeichen vorweist, seriös ist; vielmehr sollte man noch weitere Recherchen unternehmen, wenn man nicht wirklich sicher ist.

Beispielsweise müssen Unternehmen, die solch ein Gütezeichen besitzen, das Datenschutzgesetz wie jedes andere Unternehmen einhalten. Ich vermute jedoch stark, dass es im Internet sehr viele Unternehmen, die bloß vorgeben ein Gütezeichen zu besitzen aus mehreren Gründen das Datenschutzgesetz missachten, sei es aus marketingpolitschen oder anderen Gründen.

Bei Missbrauch des Datenschutzes sollten meiner Meinung härtere Sanktionen (zB in der Form von hohen, abschreckenden Geldstrafen) für die Unternehmen eingeführt werden, denn Menschen würden den Grund- und Freiheitsrechten (vgl. Bundes-Verfassungsgesetz bzw. EMRK) beraubt werden.

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geltendes österreichisches Recht
E-Commerce-Gesetz:

Um im Österreich rechtliche Sicherheit im Bereich des E-Commerce zu gewährleisten, trat am 1. 1. 2002 das E-Commerce-Gesetz (kurz: ECG; lang: Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden) in Kraft. Derzeit umfasst dieses Gesetz einen Artikel, welcher 31 Paragraphen enthält.

§ 5 ECG regelt vor allem die Informationspflichten eines Diensteanbieters. Ein solcher muss zB seinen Namen oder seine Firma, die Anschrift, unter der er niedergelassen ist und Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner Email-Adresse angeben. > Sind diese Angaben nicht seriös, ist daher von solchen Anbietern abzuraten! Es ist also ratsam, sich über seinen Geschäftspartner ausreichend zu informieren.

Darüber hinaus regelt das Gesetz noch zahlreiche andere Sachverhalte, wie zB Spam-Mails (juristisch: nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation), technische Schritte des Vertragsabschlusses, Strafbestimmungen, etc. Ich möchte hier nicht genauer eingehen, da dies den Rahmen des Weblogs sprengen würde. Ich rate jedem aber, das Gesetz einmal durchzusehen, denn es sind meiner Meinung nach sehr interessante Aspekte vorhanden!



Signatur-Gesetz:

Eng mit dem E-Commerce-Gesetz verbunden ist das Signaturgesetz (kurz: SigG), das am 1. 1. 2000 in Kraft getreten ist. Es regelt den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Dieses Bundesgesetz umfasst 29 Paragraphen. Grundsätzlich soll es eine Basis für die Sicherheit zB im Bereich des Internethandels darstellen.

Gute, rechtliche Begriffsbestimmungen enthält § 2 SigG.

Weitere wesentliche Normen enthalten das Konsumentenschutzgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Darüber hinaus sind verschiedene EU-Rechtsakten (siehe EU-Recht: zB Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie internationale Richtlinien (zB OECD-Guidelines for Consumer Protection in the Context of Electronic Commerce, Europäischen Verhaltenskodex) von wesentlicher Bedeutung (vgl. guetezeichen.at)


Hier finden Sie einen sehr guten, relativ einfach geschriebenen Überblick über diese Thematik. Hier werden auch die kryptographischen Verschlüsselungstechniken gut beschrieben, welche sehr gut zum oben beschriebenen Signaturgesetz passen.

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allgemeine Einführung in das Thema
Der Begriff „E-Commerce“

„E-Commerce ist ein Teilbereich von E-Business und bedeutet, Waren oder Dienstleistungen elektronisch zu präsentieren, zu verkaufen und die Bezahlung der Waren größtenteils ebenfalls über das Internet abzuwickeln. E-Commerce beschränkt sich somit nur auf den Teilbereich Handel.“ (Quelle: TFBS für Handel und Büro)



Stichwort: „Der gläserne Käufer“

Für Unternehmen wird der E-Commerce-Sektor immer wichtiger. Eine genaue Analyse des Käuferverhaltens ist in der heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Das heißt, dass Unternehmen also ganz genau beobachten, welche Waren, von welchen Kunden, zu welcher Zeit gekauft werden.

Stellt man sich zB einen Lebensmitteleinzelhandel vor, der von jedem Kunden die genauen Daten sammelt. Nach etwa drei Monaten könnte der Händler (Supermarkt) ziemlich genau sagen, was die persönlichen Präferenzen jedes einzelnen Kunden sind. Wenn die Supermarktketten zusammenarbeiten und ihre Daten austauschen würden, steigt das Wissen über die Kunden noch viel mehr an.

Es ist daher besonders wichtig, dass der persönliche Bereich, also die Privatsphäre, im Internet schützt wird, um Missbräuche zu vermeiden und dies auch rechtlich verankert ist.


weiter zu > geltendes österreichisches Recht (hier)

weiter zu > geltendes EU-Recht (hier)

Zahlen, Statistiken und Daten zu E-Commerce finden Sie hier; OeNB

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Rechtliche Grundlagen des E-Commerce
Die Nutzung von E-Commerce und Online-Shopping boomt. Die Gründe dafür liegen quasi auf der Hand, denn die Anzahl der Internet-User und Online-Shopper steigt in Österreich rasant an (vgl. Integral Market Research). Am häufigsten werden im Internet Bücher, Kleidung, Schuhe, CD’s und Computer-Hardware gekauft, aber auch Bankgeschäfte werden immer öfter online abgewickelt (vgl. ORF Medienforschung).




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Created by Gregor.Habersack.uni-linz on 2004.11.12, 17:36.



Um die Privatsphäre der Internet-User zu wahren bzw. die Sicherheit im Internet zu gewährleisten, wurden in den vergangenen Jahren einige relevante Gesetze bzw. Richtlinien erlassen. Da ich bereits einige Jus-Kurse an der Uni gemacht habe, möchte ich im folgenden Beitrag auf die rechtlichen Aspekte des E-Commerce eingehen. Dabei spielt nicht nur das geltende österreichische Recht, sondern auch das EU-Recht eine wesentliche Rolle. Außerdem möchte ich auf wichtige Punkte (zB Datenschutz und –sicherheit) des klassischen „Online-Kaufvertrages“ hinweisen.

Mein Betrag gliedert sich in:

- allgemeine Einführung in das Thema (hier)

- geltendes österreichisches Recht (hier)

- geltendes EU-Recht (hier)

- Online-Kaufvertrag und Sicherheit (hier)

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