VU Schlüsseltechnologien der Kommunikationsgesellschaft
Donnerstag, 31. Januar 2008
Schutz privater Daten?


Was mir noch unter den Nägeln brennt und ich kurz vor Schluss noch
posten wollte, ist die Überwachung von privaten Daten durch die
Polizei. Heute hat Der
Standard 
diesem Thema sogar eine Doppelseite
gewidmet.

Aus"Der
Staat spitzt die Ohren", 31.01.08 - Seite 2:


Seit des im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Sicherheitspolizeigesetzes
(SPG) ist
es Ermittlern nun erlaubt, "ohne Sanktus eines Richters auf sensible
Daten" zu zugreifen.
  • IP Adressen:
    Onlinedienstanbieter müssen preisgeben, welche IP Adresse sich hinter
    bestimmten Mails oder Websitezugriffen verbirgt
  • Ortung von
    Mobiltelefonen
    : Telefonnetzanbieter müssen, neben Name,
    Anschrift und Teilnehmernummer von bestimmten Anschlüssen, nun auch die
    Standortdaten preisgeben.
  • IMSI-Catcher:
    Polizisten ist erlaubt, den IMSI-Catcher
    zum Orten zu verwenden. 
Datenschutzexperte Bertram
Burtscher
steht diesen gesetzlichen Neuerungen sehr
kritisch gegenüber. Der
Standard
: "Zwar erlaubt das Gesetz der Polizei die
Zugriffe nur, wenn eine akute Gefahrensituation (IP-Adressen) oder
Gefahr für das Leben eines Menschen bestehe. Weil die Richter
ausgeschaltet sind, gäbe es aber praktisch keine Kontrolle, ob dieses
Gebot eingehalten würde, kritisiert Burtscher."Kritisch
steht dem SPG auch der Jurist von T-Mobile - Klaus Steinmaurer
- gegenüber und verweist auf die Konsequenzen des Telefonnetzanbieters:
"T-Mobile prüft eine Verfassungsklage. Millionen von Kunden werden
unter Generalverdacht gestellt." Das Innenministerium hingegen will das SPG unangetastet
lassen, sendete aber den Behörden den Erlass, dass Anfragen nur über
zentrale Stellen in den Ländern laufen sollen, wo deren Rechtmäßigkeit
geprüft werde.

  • Lauschen und
    rastern
    : wurde  - vorerst auf Probe - am
    1.Oktober 1997 eingeführt. Ziel war die "organisierte Kriminalität".
    2002 gingen diese Ermittlungsethoden in unbefristetes Recht über. Die
    Genehmigung dieses Verfahrens "...obliegt einem Dreirichtersenat, die
    Kontrolle dem Rechtschutzbeauftragten des Justizministeriums."
  • Telefonüberwachung:
    Überwachung der Telekommunikation (darunter Festznetztelefon, Handy und
    E-Mail) fällt unter das Sicherheitspolizeigesetz und ist bisher auch an
    die richterliche Genehmigung gebunden  In Österreich werden
    jährlich rund 1500 Telefone abgehört - das ist rund sechs mal soviel
    wie in Amerika (gemessen an der Einwohnerzahl)! Auch diese Methode
    wurde durch die jüngste Novelle von "bürokratischem Aufwand" befreit.
  • Videoüberwachung:
    Geräte zur Videoüberwachung müssen im Datenschutzregister angemeldet
    sein. Die Polizei dürfen eigene Kameras installieren, sowie auf Geräte
    anderer zurückgreifen, wie zum Beispiel die der ÖBB oder der Wiener
    Linien.
  • Bundestrojaner:
    Noch nicht erlaubt aber sehr wohl geplant ist das "geheime Ausspähen
    eines PC´s mittels eines amtlichen Spionageprogramms (Bundestrojaner)".
    Aber: bei Bedarf kann sich die Polizei, sofern sie ein
    Rechsthilfeersuchen vorzuweisen hat, an Kollegen im Ausland wenden, wo
    derartige Methoden schon rechtskräftig sind. Beruhigend, oder?
Auf der nächsten Seite des Standards findet man zum Ausgleich einen
Artikel, wie man den Schutz privater Daten bewahren kann...

Auszug
aus "Spionen ein Schnippchen schlagen"


Tips und Vorschläge zur Verschleierung von Datenwegen:
  • Wertkarte zum anonymen Telefonieren verwenden
  • Regelmäßig SIM-Karte und Handy wechseln, da beide mit
    Kennnummern (IMEI) identifizierbar sind
  • Prepaidkarten ausländischer Firmen für das Festznetztelefon,
    bei denen ein freigerubbelter Code eigegeben wird
  • Internettelefonie: ausländische Anbieter wählen, bei denen
    die Behörden nicht so einfach nachfragen können
  • Ausschalten des Mobiltelefons gegen IMSI-Catcher
  • Internet: Anonymisierungsdienste wie "Tor" und "Mixmaster"
    zur Verschlüsselung des gesamten Internetverkehrs durch den umwegigen
    Versand auf verschiedene Server
  • Den Lehrgang für Mediensicherheit der oberösterreichischen
    Fachhochschule Hagenberg besuchen (auch für Nichtstudenten!)
  • Virenschutzprogramm installieren, das sich ständig selbst
    aktualisierte
  • Externe Firewall, da die in Microsoft installierte
    anscheinend nicht ausreicht
  • Erlaubt den Webseiten nicht, Cookies auf dem Computer zu
    hinterlassen!
  • FH -Professor Kolmhofer rät ausserdem, auf keinen Fall im
    Internet mit vollem Namen über eigene Krankheiten zu erzählen
    "Das ist Selbstmord." Er empfiehlt eine zweite Identität mit anonymer
    E-Mailadresse, wie man sie bei GMX finden kann.

LINKS

Platterwatch
Aktion von Peter Pilz zur permanenten Überwachung von Innenminister
Günther Platter


QUELLEN:

John, Gerald/ Simoner Michael (31.01.08): Der Staat spitzt die Ohren.
In: Der Standard, Seite 2
John, Gerald (31.01.08): Spionen ein Schnippchen schlagen. In: Der
Standard, Seite 3

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