Sandors Weblog
Samstag, 30. Oktober 2004
Wenn Autoren Kollaborateure werden - was ändert sich dann ? (Zusammenfassung)
In dem Text von Dr. Kuhlen geht es fordergründig um die Erfassung der Kommunikation und ihrer Verwendung im herkömmlichen Sinn, sowie um die möglich Form der Verwendung in der Zukunft.
Dr. Kuhlen hinterfragt mit seinem Text die bestehende Weltordnung in Hinblick auf die Kommunikation und stellt sich die Frage was sich ändern würde, wenn Kommunikation zu einem Menschenrecht würde.

Dr. Kuhn teilt dieses Topic in verschiedene Themenkreise ein:

2 Kollaboration und Kommunikation - nicht in kulturkritischer, sondern in politischer Absicht.
3 Kollaboratives Arbeiten und einige Konsequenzen.
4 Herausforderungen der Kollaboration
4.1 Kollaboration - eine Herausforderung für die künstliche Intelligenz
4.2 Kollaboration in der Wissenschaft
4.3 Kollaboration im Wissensmanagment
4.4 Kollaboratives lernen
5 Die Globale Dimension des kommunikativen Paradigmas
6 Quellen
7 Weitere Weblogs, die sich mit dem selben Thema befasst haben

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Im ersten Teil des Textes geht Kuhlen darauf ein, dass durch Abdeckung eines breiten Spektrums heterogener Sachverhalte eine neue synthetisierende Sicht entwickelt wird.
Die Folgen der Hypertextifizierung haben eine Auswirkung auf das bestehende Rechtssystem, auf bestehende Publikationsformen, auf die politischen Mediensysteme sowie auf das reklamierte Recht auf Kommunikation.
Kuhlen setzt sich mit der Frage auseinander was den geschehen könnte, wenn aus traditionellen Autoren Kollaborateure werden, die beispielsweise im Internet ungehindert kommunizieren könnten. Dabei ist es wichtig den Begriff Kollaborateur richtig einzuordnen. Kollaborateur im Sinne von Kuhlen bedeutet, dass miteinander Kommunizieren in Form einer elektronischen Plattform. Kuhlen zeigt auf, dass es in unserer westlichen Kultur in erster Linie um das individuell erzeugte Werk geht, dass den jeweiligen Autoren zuzuordnen ist, und welches im Sinne des Urheberrechts geschützt werden muss. Zumeist werden diese Werke in Form eines Buches oder eines Artikels veröffentlicht. Zuweilen sind es auch mehrere Autoren, die an einem Text schreiben, aber bislang gab es noch nie ein Netzwerk von Autoren. Natürlich stellt sich jetzt die Frage, wie unsere individualistische Welt nun auf die elektronischen Hypertextwelten, denen die Basis auf Monopolanspruch entzogen wird, reagieren wird.

„Wer ist dann noch der Autor dieses aktuell entstandenen und nur eine Weile gültigen Netzausschnitts? Wer hat daran Urheber- oder Verwaltungsrecht?“ usw.

Betont wird allerdings, dass es Kuhlen in diesem Text nicht um Kulturkritik oder Ästhetik, sondern um politische Konsequenzen geht, die sich durch die zunehmende Vernetzung ergeben. Im besonderen geht es um die kollaborativen Arbeiten in elektronischen Räumen und welche Ansprüche aus politischer und aus rechtlicher Sicht an diese gestellt werden sollen.
Im Umgang mit Wissen und Information sowie in den Formen, wie wir miteinander kommunizieren muss es zu einem Umdenken zu einem Wandel kommen. Dieses Phänomen benennt Kuhlen als „Telemediatisierung“. Klar ist nämlich, dass diese neue Form der Kommunikation direkte Auswirkungen auf das politische, kulturell, wirtschaftliche oder soziale Leben und unser normatives Verhalten hat.



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Kollaborateure um es nochmals zu betonen, sind keine Vaterlandsverräter, höchstens „Verräter“ an der Idee der exklusiven individuellen Zurechenbarkeit oder der Idee eines geistigen Eigentums. „Unter Kollaborateuren sollen also diejenigen verstanden werden, die ernst damit machen, dass die Produktion von neuem Wissen immer schon Kollaboration war und ist.“
Wichtig scheint mir auch zu betonen, dass ein Text in dem hier genannten Sinn immer weiter wächst, und deshalb nicht einer Person alleine zuzurechnen ist. Natürlich wird aber nicht bestritten, dass es auch individuelle Werke in Zukunft geben soll und geben muss.
Ein Problem welches an diesem Punkt erwähnt werden muss, ist das Problem der Urheberschaft. Unser Rechtssystem ist weit davon entfernt mit dieser Entwicklung mithalten zu können. Sicher ist jedoch, dass sich das normative Verhalten der User im Netz über die bestehenden Normen hinwegsetzt, da es seiner Zeit nicht entspricht.
Es ist also im Netz zu einem Paradigmenwechsel gekommen, welches sich z.B. durch die Free-and-open-software-Bewegung zeigt. Dadurch dass in diesem Modell Nutzungsrechte an Software nicht verkauft oder gekauft werden können. Allerdings bleiben durch Lizenzierung zumindest im Prinzip die Rechte der Zurechenbarkeit bei den Autoren. Laut Kuhn ist das aber nicht das entscheidende. „Zentrales Ziel ist „improvements to the public“ und“benefits[for the] whole community“. Weitere Entwicklungen sind die “Creative-commons-Lizenz”, “Open access” sowie Wikipedia.



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4.1
Die Herausforderung für Simulation in der künstlichen Intelligenz liegt laut Kuhlen in der Zukünftigen Zusammenarbeit der Individuen. Als Beispiele nennt er das Schachspielen oder Fußball.
Ziel sollte es sein, Formen der Wissensproduktion zu entwickeln, die sowohl für den Einzelnen als auch für den Zusammenschluss von einzelnen in einer kollaborativen Leistung gleichermaßen von Interesse sind.

4.2
In der Wissenschaft ist das Thema der Kollaboration natürlich auch aktuell. Besonders interessant ist der empirische Hinweis darauf, dass der Anteil der Koautoren immens zugenommen hat. Zukünftig stellt sich also die Frage ob man durch überflüssig machen der Urheberschaft nicht zu umfassenderen Erkenntnissen gelangen kann, indem man Teile einer Ausarbeitung eines Wissenschaftlers einfach übernimmt und an diese Anschließt.
Natürlich stellt dies vor allem eine Herausforderung für das Rechtssystem dar, da ein Urheberrecht im herkömmlichen sinne, damit nicht mehr sinnvolle erscheint oder sogar als obsolet bezeichnet werden kann.

4.3
Laut Kuhlen geht es im Wissensmanagement grundsätzlich um den Austausch von impliziten sowie explizitem Wissen, welches von einer guten Moderation geleitet werden sollte um z.B. Orientierungshilfen und Feedback zu geben.
Bezogen auf unsere Vorlesung, bin ich der Meinung, dass er absolut Recht behält. Durch diese Form der Vorlesung hat man die Möglichkeit sich tiefgehend mit einem Themengebiet auseinander zu setzen und sich aktiv mit Mitstudenten auszutauschen.
Wichtig erscheint mir allerdings den Menschen ausdrücklich und intensiv zu vermitteln, dass Wissensmanagement im Sinne von Kuhlen nur dann Früchte tragen kann, wenn die Zusammenarbeit oder das „Teamwork“ auch wirklich funktioniert.
Ich für meinen Teil finde, dass man die Zusammenarbeit noch weiter fördern könnte, wenn man im Sinne der Wissenschaft ein Chatforum einrichten würde um sich zu aktuellen Themen untereinander auszutauschen. Ich denke erst in einem solchen Forum bestünde die Möglichkeit sich aktiv auszutauschen und auf seine jeweilige Ausarbeitung (Weblog) hinzuweisen. Natürlich besteht dieses Forum am Blackboard, doch sollte es im Mittelpunkt des Geschehens sein.

4.4
Klar ersichtlich wird aus dem Text, dass Kuhlen weggeht vom lernen statischer Inhalte von Büchern, Skripten usw. und dazu tendiert sich aktiv und konstruktiv am vermittelten Stoff zu beteiligen. An sich eine sehr gute Idee, vor allem im Bereich der Informations und Schlüsseltechnologien. Allerdings stellt sich mir zwingend die Frage in den Weg, woher die grundlegende Information bekommen, wenn nicht aus statischen Inhalten. Schließlich muß man bevor man zum Austausch oder konstruktiven Mittun fähig ist eine gewisse Grundlage, ein Allgemeinwissen aufbauen um sich nicht auszugrenzen. Durch das Internet alleine oder durch irgendwelche Kollegen alleine wird man wahrscheinlich kaum in der Lage sein sich zu beteiligen. Um dieses Problem dürfte es bei jüngeren Generation aber wahrscheinlich nicht mehr gehen, da man ihnen das Miteinander noch gewinnbringender übermitteln kann. Auch hier kommt es somit zu einem Paradigmenwechsel weg vom Ich-denken hin zum Wir-denken.




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In Hinblick auf die globale Kommunikation kommt es zu der Fragestellung, ob es so etwas wie Kommunikationsfreiheit oder Kommunikationsrecht überhaupt gib oder geben muss. Das r2c ist ein Thema mit dem sich auch die UNESCO zwischen 1975 und 1985 auseinandergesetzt hat um gewisse Richtlinien festzulegen. Damals wurde dieser Prozess durch den Austritt der USA aus der UNESCO unterbrochen. Dennoch ist Kommunikationsfreiheit ein Recht eines Jeden.
Faktisch allerdings geht es natürlich um die Besitzverhältnisse und die Dominanz der Informations- und Medienmärkte. Vor allem aber geht es darum wer in Zukunft das Internet beherrschen soll.
Um den Prozess der Machtverschiebung zu verhindern gibt es sowohl politische, medienbezogene als auch menschenrechtliche Argumente gegen eine Kodifizierung des r2c als Menschenrecht.
Auf jeden Fall verwundert es nicht, dass offizielle politische Systeme sich nur schwer mit einem r2c anfreunden können, da sich dadurch bestehende Herrschaftsverhältnisse und Besitzansprüche des Systems verschieben würden.
Klar ist jedoch, dass Kommunikation als universal und fundamental zu sehen ist und nicht ein x-beliebiges Recht darstellt.



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Kuhlen, Rainer (2004). Wenn Autoren und ihre Werke Kollaborateure werden – was ändert sich dann? Oder: wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird – was ändert sich dann? In: Leggewie, Claus (Hg.). (2004) Interaktivität – ein transdisziplinärer Schlüsselbegriff. Frankfurt: Campus – Verlag



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