Denise Schachinger WEBLOG
Sonntag, 20. Mai 2007
Digitale Signatur



Weblog Schachinger Denise



Definition laut SigG § 2 Z1


Elektronische Signatur: elektronische Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder mit diesen logisch verknüpft werden und die der Authentifizierung, also der Feststellung der Identität des Signators dienen“





Wie aus der Literatur zu erkennen ist werden die Begriffe "elektronische Signatur" und "digitale Signatur" synonym verwendet.


Was ist eine digitale Signatur?

Eine digitale Signatur ist eine elektronische Signatur, die dieselben Funktionen wie eine handschriftliche Signatur erfüllt und mit Hilfe der asymmetrischen Kryptografie erstellt wird. Es ist ein Siegel, welches an die elektronischen Dokumente angehängt wird. Aus technischer Sicht ist die digitale Signatur eine Zahlenkombination und nicht die gescannte handschriftliche Unterschrift. Außerdem dient diese als Feststellung der Identität des Signators und weiters auch zum Austausch elektronischer Willenserklärungen (Quelle: Digitale Signatur, Digitale Signatur - Kurz erklärt).

Das Ziel der digitalen Signatur ist, dass die elektronischen Daten vor Manipulationen geschützt sind bzw. falls Änderungen vorgenommen wurden, diese zumindest erkennbar gemacht werden. Damit auch die Sicherheit gewährleistet ist, gibt es ist folgende gesetzlichen Regelungen:

  • Signaturgesetz (SigG)
  • Signaturverordnung (SigV)
  • EU-Richtlinie zur digitalen Signatur
  • Verwaltungssignaturverordnung (VerwSigV)

Das österreichische Signaturgesetz lässt unterschiedliche Signaturtypen zu, welche im §2 des SigG geregelt sind. Diese Signaturtypen unterscheiden sich in ihrer Sicherheit und der Rechtswirksamkeit. Je nach der Art der digitalen Signatur kann diese folgende Wirkungen aufweisen:

Authentizität: Identität des Signators
Integrität: Änderungen und Manipulationen der abgesendeten Nachricht können angezeigt werden. Außerdem wird die Korrektheit über des Inhaltes gewährleistet
Verschlüsselung: die Nachricht ist nur von dem jeweiligen berechtigten Empfänger lesbar
Unterschriftenersatz: Beisetzung der digitalen Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift

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Arten der digitalen Signatur

Sichere Signatur

Unter der einfachen digitalen Signatur versteht man die Signatur, wie sie im SigG beschrieben ist. Ein wesentlicher Unterschied von der einfachen digitalen Signatur und der sicheren digitalen Signatur ist, dass bei der sicheren digitalen Signatur strengere gesetzliche Auflagen erfüllt werden müssen.

Mögliche Wirkungen Authentizität, Integrität, Verschlüsselung, Unterschriftenersatz nach SigG

Anwendungsbeispiele

  • Online- Verträgen, da eine sichere Identität der Vertragsparteien gewährleistet werden kann
  • Ausschreibungen
  • Archivierung und Dokumentation von Verträgen und Plänen (Zugang nur über die digitale Signatur


Quelle:
Digitale Signatur - Kurz erklärt
WKO- Basisfragen zur digitalen Signatur


Fortgeschrittene Signatur

Die fortgeschrittene Signatur ermöglicht die Identifizierung des Signators. Ein weiteres Merkmal ist, dass eine Verknüpfung mit den Daten bzw. Inhalten, auf die sie sich beziehen, so besteht um nachträgliche Veränderungen der Inhalte feststellen zu können.

Mögliche Wirkungen Authentizität, Integrität, Verschlüsselung,

Quelle:
WKO- Basisfragen zur digitalen Signatur
Digitale Signatur - Kurz erklärt


Einfache Signatur

Bei der einfachen Signatur geht es um die elektronischen Daten, die andere elektronische Daten beigefügt werden bzw. in Verbindung stehen. Außerdem dient diese Art der Signatur auch der Feststellung der Identität des Signators.

Mögliche Wirkungen Integrität, Verschlüsselung,

Anwendungsbeispiele

  • Namensnennung des Absenders in einer E-Mail oder Datei

Quelle: Basisfragen zur digitalen Signatur


Verwaltungssignatur

Die Verwaltungssignatur ist eine Spezialform aus dem Bereich des E-Government.

Anwendungsbeispiele
  • Melderegister
  • Strafregisterauszug
  • Einkommenssteuererklärung

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist eine Signatur nach dem E- Government- Gesetz, und wird ausschließlich von Behörden verwendet.

Anwendungsbeispiele
  • Wird von der Behörde auf einen Bescheid aufgebracht. Dadurch erfolgt eine Kenntlichmachung als amtliches Schriftstück.

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Voraussetzung für eine elektronische Signatur

Um eine elektronische Signatur vornehmen zu können müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Diese Voraussetzungen sind:

  • Ein Medium mit den Schlüsseln, die den Anforderungen für eine sichere elektronische Signatur entsprechen. Ein Beispiel hierzu wäre eine SmartCard;
  • Kartenlesgerät mit Tastatur, damit man die Code-Eingabe vornehmen kann;
  • Signatur-Pin-Code, dieser Code ist Voraussetzung um auf die Signaturfunktionen der SmartCard zugreifen zu können;
  • Software zum Signieren
    Quelle: Digitale Signatur

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Wie kommt man zu einer digitalen Signatur?

Umsetzung findet die digitale Signatur durch die A-trust, einer gemeinsamen Tochtergesellschaft der österreichischen Banken und Interessensvertretungen der Wirtschaft.

Für die Digitale Signatur gibt es verschiedene Trägermedien. Deshalb muss zu allererst entschieden werden, ob man sich a.sign premium auf die Bankomatkarte, die Masterkarte oder aber auch einer eigenen a.trust a.sign premium Karte aktivieren lässt.

Entscheidet man sich für eine eigene a.sign premium Karte, so sind folgende Schritte dazu notwendig, um diese zu erhalten und zu aktivieren:

1.Schritt

Bestellen der a.sign premium Karte, mittels eines Onlineformulars auf der a.trust Homepage. Weiters muss sie eine Registrierungsstelle auswählen, bei welcher die Karte abgeholt wird.

2.Schritt
Versendung der Karte an die ausgewählte Registrierungsstelle
3.Schritt
Informations- Zusendung per Post, dass die Karte abholbereit ist.
4.Schritt
Vereinbarung eines Termins für die Abholung der Karte. Vorort wird ein 6-stelliger Pin ausgewählt, welcher bei jeder Transaktion eingegeben wird. Anschließend ist die Karte aktiviert.
5.Schritt
Kartenlesgerät kaufen
6.Schritt
Installation der Software

Quelle: Der Weg zur digitalen Signatur

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Anwendungen in der Praxis

In der Praxis findet die digitale Signatur immer mehr Anwendung. Vor allem im Geschäftsbereich ist diese sehr hilfreich. Im Anschluss werden nun einige Anwendungsmöglichkeiten aus der Praxis dargestellt:

  • einfache Signatur von E-Mails
  • Elektronische Rechnungsstellung
  • Maestro- Karten mit digitaler Signatur
  • e-banking per Internet der BAWAG
  • Sofa-Banking per Internet der PSK
  • Elba- Internet von der RLB

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Meinungen zur digitalen Signatur

Susanne Riess-Passer (Österreichs Vizekanzlerin): „Die digitale Signatur ist ein Meilenstein in der Umsetzung in der Verwaltungsreform.“

Aufsichtsratvorsitzender von A-Trust Robert Krickl: „Die Kunden schreien nach Rechtsicherheit!"

Quelle:
Digitale Signatur in Österreich

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Literatur:

weiterführende Quellen:

StudentInnen mit dem Thema "digitale Signatur":

/0455557/
/0455917


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