Denise Schachinger WEBLOG |
Sonntag, 20. Mai 2007
Digitale Signatur
Denise.Schachinger.Uni-Linz, 18:06h
„Elektronische Signatur: elektronische Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder mit diesen logisch verknüpft werden und die der Authentifizierung, also der Feststellung der Identität des Signators dienen“ Wie aus der Literatur zu erkennen ist werden die Begriffe "elektronische Signatur" und "digitale Signatur" synonym verwendet. Was ist eine digitale Signatur? Das Ziel der digitalen Signatur ist, dass die elektronischen Daten vor Manipulationen geschützt sind bzw. falls Änderungen vorgenommen wurden, diese zumindest erkennbar gemacht werden. Damit auch die Sicherheit gewährleistet ist, gibt es ist folgende gesetzlichen Regelungen:
Das österreichische Signaturgesetz lässt unterschiedliche Signaturtypen zu, welche im §2 des SigG geregelt sind. Diese Signaturtypen unterscheiden sich in ihrer Sicherheit und der Rechtswirksamkeit. Je nach der Art der digitalen Signatur kann diese folgende Wirkungen aufweisen:
Seitenanfang Sichere Signatur Unter der einfachen digitalen Signatur versteht man die Signatur, wie sie im SigG beschrieben ist. Ein wesentlicher Unterschied von der einfachen digitalen Signatur und der sicheren digitalen Signatur ist, dass bei der sicheren digitalen Signatur strengere gesetzliche Auflagen erfüllt werden müssen.
Die fortgeschrittene Signatur ermöglicht die Identifizierung des Signators. Ein weiteres Merkmal ist, dass eine Verknüpfung mit den Daten bzw. Inhalten, auf die sie sich beziehen, so besteht um nachträgliche Veränderungen der Inhalte feststellen zu können.
Quelle: WKO- Basisfragen zur digitalen Signatur Digitale Signatur - Kurz erklärt
Bei der einfachen Signatur geht es um die elektronischen Daten, die andere elektronische Daten beigefügt werden bzw. in Verbindung stehen. Außerdem dient diese Art der Signatur auch der Feststellung der Identität des Signators.
Quelle: Basisfragen zur digitalen Signatur
Die Verwaltungssignatur ist eine Spezialform aus dem Bereich des E-Government.
Amtssignatur Die Amtssignatur ist eine Signatur nach dem E- Government- Gesetz, und wird ausschließlich von Behörden verwendet.
Seitenanfang Voraussetzung für eine elektronische Signatur Um eine elektronische Signatur vornehmen zu können müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Diese Voraussetzungen sind:
Wie kommt man zu einer digitalen Signatur? Umsetzung findet die digitale Signatur durch die A-trust, einer gemeinsamen Tochtergesellschaft der österreichischen Banken und Interessensvertretungen der Wirtschaft. Für die Digitale Signatur gibt es verschiedene Trägermedien. Deshalb muss zu allererst entschieden werden, ob man sich a.sign premium auf die Bankomatkarte, die Masterkarte oder aber auch einer eigenen a.trust a.sign premium Karte aktivieren lässt. Entscheidet man sich für eine eigene a.sign premium Karte, so sind folgende Schritte dazu notwendig, um diese zu erhalten und zu aktivieren:
Quelle: Der Weg zur digitalen Signatur Seitenanfang Anwendungen in der Praxis In der Praxis findet die digitale Signatur immer mehr Anwendung. Vor allem im Geschäftsbereich ist diese sehr hilfreich. Im Anschluss werden nun einige Anwendungsmöglichkeiten aus der Praxis dargestellt:
Meinungen zur digitalen Signatur Susanne Riess-Passer (Österreichs Vizekanzlerin): „Die digitale Signatur ist ein Meilenstein in der Umsetzung in der Verwaltungsreform.“ Aufsichtsratvorsitzender von A-Trust Robert Krickl: „Die Kunden schreien nach Rechtsicherheit!" Literatur:
weiterführende Quellen:
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