Etzi's DiscussionRoom |
Dienstag, 25. Januar 2005
RFID ist kein Big Brother oder doch?
thomas.etzlstorfer.uni-linz, 17:45h
RFID kann ein Horror Thema werden, wenn die Kennzeichnung von Gegenständen benutzt wird, um Menschen auszuspionieren, was aufgrund der Größe und der Einsatzfähigkeit des Chips durchaus möglich ist.
So könnte es zum Beispiel leicht möglich sein Chips zB. in Schuhe zu verstecken und so die gesamten, getätigten Wege eines Tages einer Person zu überwachen und zu analysieren. Dies wär ein Anwendungsbeispiel in Richtung Entwicklung "glaserner Mensch". Die Diskussion um RFID (Radio Frequency Identification), die Technologie der Funketiketten mit integrierter Intelligenz, hat in den letzten Monaten enorm an Dynamik gewonnen. Neben technischen Fragen geht es auch um die Auswirkungen für den Einzelnen, insbesondere den Verbraucherschutz. „RFID wird die Handelswelt verändern. Wo stehen wir heute tatsächlich beim Thema Verbraucherschutz und RFID? Die klassischen RFID-Anwendungen, wie die Wegfahrsperre im Autoschlüssel, der Pocketpass für Betriebsräume und die Warensicherung im Kaufhaus, sind aus Sicht des Datenschutzes unbedenklich. Die technologischen Fortschritte in der Mikrosystemtechnik haben jedoch dazu geführt, dass sich RFID-Systeme in den nächsten Jahren als kleine und flexible „Smart Label“ fast beliebig und unsichtbar in Produkte integrieren lassen. Das große Potenzial von RFID-Systemen im Handel liegt auf der Hand: die ständige Verfolgung der Waren ermöglicht kleinere Lagerbestände, verhindert ausverkaufte Regale und hilft beim Transport verderblicher Lebensmittel. Während RFID-Hersteller, Softwarehäuser und Anwender noch mit den durchaus bedeutenden Tücken der Technik kämpfen, stellen Datenschützer und Verbraucherverbände die Frage: Was passiert, wenn produktbezogene Daten auf dem RFID-Chip mit personenbezogenen Daten verknüpft werden? Droht der „gläserne Kunde“? Die Frage ist durchaus berechtigt: Das Interesse des Handels und der Konsumgüterindustrie an Marketingdaten ihrer Kunden ist bekannt und der tiefere Grund für unzählige Kundenkarten, Preisausschreiben und Bonusprogramme. Andererseits ist der Bürger nicht völlig schutzlos. Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt bereits heute die Zweckbindung, die Datensparsamkeit und die Vertraulichkeit beim Umgang mit Personendaten. Die zentrale Frage ist: wie sollen diese Grundsätze auf die RFID-Technik mit ihren Besonerheiten angewandt werden, etwa dem Potenzial des unbemerkten Lesens eines RFID-Etiketts oder der Möglichkeit der Verknüpfung von produktbezogenen Daten auf dem Etikett mit Personendaten aus einem Kundenbindungsprogramm? Transparenz und Wahlfreiheit sollten die Eckpunkte bei der Gestaltung kundennaher RFID-Systeme sein: 1) Für den Kunden muss das Lesen und Beschreiben von RFID-Etiketten auf Produkten in seinem Besitz sichtbar sein. 2) Der Kunde muss der Verknüpfung seiner Personendaten mit den über RFID-Etikett gesammelten Produktdaten explizit zustimmen. 3) Der Kunde muss die Möglichkeit haben, ohne Benachteiligungen RFID-Etiketten auf gekauften Produkten zu deaktivieren bzw. die Daten zu löschen. Bevor das Smart Label auf dem Jogurtbecher klebt und der intelligente Kühlschrank nach dem Verzehr des letzten Bechers automatisch nachbestellt, werden noch Jahre vergehen. Handel, Konsumgüterindustrie, Technologieanbieter und Datenschützer sollten die Zeit nutzen, den Verbraucherschutz von Beginn an in die Gestaltung kundennaher RFID-Systeme einzubeziehen. Dabei müssen nicht unbedingt neue Gesetze entstehen. Denkbar sind auch Selbstverpflichtungen der Industrie und eine Datenschutz-Zertifizierung von RFID-Systemen durch neutrale Institutionen. Quellen: http://idw-online.de/pages/de/news81322 http://www.computerwoche.de/index.cfm?pageid=256&artid=68490&main_id=68490&category=342&currpage=1&type=detail&kw= http://www.ne-na.de/A556D3/nena/nena_neu.nsf/0/34D274B797EE0F24C1256F7800363F35?OpenDocument http://www.iwi.uni-hannover.de/diplwww/dorin/Dorin.pdf ... comment |
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