Bernhard's Lernblog
Dienstag, 3. Februar 2009
Elektronische Zahlungssysteme

Die Kreditkarte

Anbieter

Der erste Anbieter weltweit war Diner’s Club im Jahr 1949 mit dem Ziel weltweit einfache und einheitliche bargeldlose Bezahlung zu ermöglichen. Diners Club, MasterCard, Visa und American Express sind die einzigen Anbieter im ganzen europäischen Markt.
Zu unterscheiden ist die Kreditkarte von Debitkarten (Bankomatkarten) und Pre-Paid Karten, welche ein Konto sofort nach der Bezahlung belasten, obwohl diese auch von VISA und MasterCard betrieben werden.

Zahlungszeitpunkt

Die Verpflichtung zu einer Zahlung (Ausgabe) entsteht bei Abschluss des Kaufes bzw. beim Entstehen eines Kaufvertrages. Jedoch hat die Kreditkarte als wesentliche Eigenschaft, dass die Zahlung (Auszahlung) erst mit der Abrechnung, meist per Monatsrechnung, also zu einem Zeitpunkt von bis zu 30 Tagen nach dem eigentlichen Entstehen der Zahlungsverpflichtung. Ein Kunde, der mit der Kreditkarte bezahlt bekommt damit einen 30-tägigen zinslosen Kredit auf seine Kaufsumme.
Transaktionshöhe
Die Größe des Transaktionsumfanges ist nicht vorgegeben und kann von Kleinstbeträgen bis zu unbegrenzt hohen Beträgen gehen. Jedoch wird vom Kreditkartenunternehmen meist ein maximaler Bezugsrahmen vorgegeben, z.b. bei VISA 5000 € pro Monat. Dieser kann mit dem Kreditkarten unternehmen je nach Liquidität mit dem Kreditkartenanbieter verhandelt werden.

Anonymität

Bei einer Zahlung erfolgt die Angabe des Karteninhabers, der Kreditkartennummer, des Ablaufdatums und eines Sicherheitscodes. Anonymität gegenüber dem Händler und dem Kreditkartenunternehmer ist also nicht gegeben. Ob dies nun sensible Daten sind unterliegt eher einer subjektiven Sichtweise, denn natürlich kann der Händler alle Käufe eines Kunden anhand der Kreditkartendaten genau ermitteln. Wobei dies im Internet sowieso der Fall ist, wegen der verpflichteten Angabe der persönlichen Daten bei einem Kauf.
Das heißt, dass eine Anonyme Zahlung nur mit bargeldähnlichen Zahlungsmitteln möglich ist. Im Internet zu bezahlen ist ohne die Anonymität preiszugeben grundsätzlich nicht möglich.

Abrechnung

Ein Kreditkartenbesitzer schließt einen Vertrag mit dem Unternehmen gegen ein Entgelt, bei VISA derzeit 54,5 € pro Jahr. Alle Zahlungen werden im darauffolgenden Monatsende abgerechnet und das Konto mit dem Betrag belastet.

Verbreitung

Wegen der Inanspruchnahme einer kurzfristigen Stundung der Zahlung ist die Kreditkarte vor allem in den USA das meistverwendete Zahlungsmittel – In den USA gibt es nicht die Möglichkeit ein Konto zu überziehen (Kontokorrentkredit), diese Funktion übernimmt dort die Kreditkarte.
In Europa ist die Kreditkarte grundsätzlich weit verbreitet, in Österreich gibt es 95.000 Akzeptanzstellen etwa für die VISA Kreditkarte. Vor allem kleinere Händler akzeptieren jedoch keine Kreditkarten, vor allem deshalb, weil der Händler für die Gebühren des kurzfristigen Kredites aufkommen muss, was als Gebühren von ca. 3-5% eine beträchtliche Summe ist. Was die Händler in den USA in Kauf nehmen müssen ist in Österreich keineswegs verbreitet, jene Händler, welchen die Gebühr zu hoch ist akzeptieren die Kreditkarte einfach nicht.
Weshalb trotzdem viele vor allem größere Händler die Kreditkarte akzeptieren ist darin begründet, dass das Kreditkartenunternehmen die Abwicklung der Zahlung übernimmt und auch für das Eintreiben einer fälligen Forderung verantwortlich ist. Bei größeren Händlern kann dies eine große Entlastung für das Rechnungswesen sein.

Sicherheit

Als ein wesentliches Argument, die Kreditkarte im Internet nicht zu benutzen gilt meist, dass die Kreditkartennummer missbraucht werden könnte. Immerhin hat der Anwender keine absolute Kontrolle darüber, was mit seinen Daten im Internet geschieht. Laut §31 KSchG muss jedoch jede Zahlung rückgängig gemacht werden, die durch Missbrauch entstanden ist. Da jeder Händler, der Kreditkartenzahlung anbietet, bei Kreditkartenunternehmen ausgewiesen ist, kann ein solcher Händler für Missbrauch verantwortlich gemacht werden. Die Verantwortung für die korrekte Vermittlung einer Zahlung trägt das Kreditkartenunternehmen.

Technik

Die Kreditkartennummer besteht aus insgesamt 16 Stellen, davon
• Die ersten sechs Ziffern bilden den Bank Identifier Code und enthalten Kreditkartengesellschaft und Art der Karte
• Die weiteren 10 Ziffern bilden die Kreditkartenkontonummer

Das Bezahlen an sich ist auf verschiedene Arten möglich, z.b.
• Übertragung der Kreditkartendaten per Hand
• Auslesen des Magnetstreifens oder des Chips
• Übertragung der Kreditkartendaten per Internet, E-Mail, Postweg


Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditkarte
http://www.visa.at
http://www.mastercard.at
http://www.maestro.at

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Montag, 17. November 2008
1. Hausübung - Preisbildung bei Online Musik
Ich möchte zum Thema Preisbildung das Thema Musikangebote im Internet betrachten. Das Thema ist seit jeher sehr umstritten sowohl seitens Anbieter und Kunden:

• Die Kunden beklagten, dass angemessene Angebote auf elektronischem Wege von der Musikindustrie zu langsam vorangetrieben wurden. Es ist nicht mehr das aktuelle Nutzungsverhalten, CDs zu kaufen und diese mehrmals ganz anzuhören. Das Nutzungsverhalten hat sich dahingehend verändert, einzelne Lieder zu eigenen Playlisten und CDs zusammenzustellen.
• Die Anbieter beklagten, dass Tauschbörsen ihnen einerseits die Umsätze einbrechen lassen, sich andererseits die Umsetzung von Internet-Portalen sich nicht schnell genug vorantreiben lässt.

Letztendlich hat das Aufkommen von Internet-Tauschbörsen die Industrie gezwungen, Online Shops zuzulassen, die ihre Musik als Download zum Verkauf anbietet.

Es haben sich letztendlich folgende Geschäftsmodelle durchgesetzt:
• Webradios, die Musik per Live-Streaming an Benutzer zur Verfügung stellt. Es ist dabei dem Benutzer nicht möglich die Musik von diesem Radio zu speichern, ebenso darf nicht im Vorhinein veröffentlicht werden, welche Musik wann gespielt wird.
• Musikflatrates, die es ermöglichen einen Komplettbestand an Musiktiteln zum Download zur Verfügung stellen gegen eine monatliche Gebühr. Die Musikdateien sind dabei geschützt, so dass diese nur wenige Male auf CD gebrannt werden können bzw. auf einen externen Audioplayer übertragen werden können. Wird der Vertrag mit dem Anbieter gekündigt, so werden auch alle Musikdateien, die bereits heruntergeladen wurden ungültig und können nicht mehr abgespielt werden.
• Musik-Shops, die es ermöglichen, einzelne Musiktitel oder ganze Musikalben zu kaufen. Dabei steht ein Webshop in entsprechender Oberfläche zur Verfügung, und letztendlich werden die Musikdateien heruntergeladen, geschützt oder nicht geschützt.
Diese Formen von Angeboten haben eine große Verbreitung erzielt und lassen die Zahl an illegalen Musikdownloads stagnieren und schwinden. Je nach Benutzerpräferenz und Zahlungsbereitschaft wird sich der Benutzer für eines dieser Geschäftsmodelle entscheiden.

Es hat sich herausgestellt, dass die Verhandlungsmacht eine große Rolle spielt, vor allem natürlich da der Vertrieb der Musik nicht von den Musikkonzernen selbst durchgeführt wird. Preislich haben sich zwischen Musikindustrie und Anbieter auf folgende Kompromisse festgelegt:

• Webradios dürfen mit einer Abgabe von 500$ (363€) pro Jahr Musik senden, die sie legal besitzen. Die US-Verwertungsgesellschaft SoundExchange wollte diese Preise erhöhen, woraufhin hunderte Webradios mit Schließung drohten, da diese höhere Kosten nur mit kurzen Werbeeinschaltungen nicht finanzieren können.
• Bei den Musikflatrates hat Napster ein legales Angebot, um gegen eine Zahlung von 9.95 € im Monat 6 Millionen Musiktitel nutzen zu können.
• Musik-Shops, haben sich mit 99 Cent pro Lied und 9.95 € pro Musikalbum durchgesetzt. Das betrifft den ITunes Store ebenso, wie Amazon oder auch Napster. Man kann die gekauften Lieder und Alben dauerhaft benutzen und hat somit eine Lizenz erworben. Einziger Unterschied ist, dass die Musikdateien von Amazon nicht geschützt sind, also frei kopiert werden können.

Es gibt jedoch immer wieder Konflikte zwischen Anbietern von Musik und Musikindustrie, so wollte die Musikindustrie die Preise für Musiktitel in iTunes auf 1,29 € heben lassen, um mehr Gewinne mit dem Geschäftsmodell zu erzielen, worauf Apple offen drohte, iTunes zu schließen. Was für die Musikindustrie wiederum fatal wäre, da iTunes den mit Abstand höchsten Marktanteil bei den Musik-Shops hat, weshalb sich Apple durchgesetzt hat.

Die Preisangebote die sich durchgesetzt haben, lassen sich auf folgende Benutzergruppen zurückverfolgen:

• Radiohörer, die es bisher bevorzugten, Radiosender mit gewissem Musikrepertoire und Moderator zu hören und dabei den Vorteil zu haben, weder Kosten noch Zeit aufwenden zu müssen.
• Musikkäufer, welche früher Schallplatten, dann CDs und nun Musiktitel in Web-Shops kauften bzw. kaufen.
• Musiksammler, welche es bevorzugen große Musiksammlungen zu besitzen, was natürlich sehr teuer ist und deshalb meist begrenzt umsetzbar war. Die Digitalisierung hat es dem Sammler ermöglicht, vorher auf nicht legalem Wege per Tauschbörse, später dann per Flatrate große Mengen an Musik zu besitzen und diese beliebig zu hören.

Es ist zu erwarten, dass die Verbreitung von Musik-Geschäftsmodellen weiter zunimmt und vor allem dem Thema Musikflatrate wird zukünftig großes Potential zugeschrieben.

Quellen:

http://www.napster.de
http://www.heise.de/newsticker/Webradio-Abgaben-SoundExchange-laesst-mit-sich-handeln--/meldung/92664
http://de.wikipedia.org/wiki/ITunes_Store

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