Weblog: Hauer
Dienstag, 1. Juni 2004
Kryptographie - Verbot als Mittel gegen organisierte Kriminalität

Kryptographie wird schon seit der Antike verwendet, um geheime Botschaften vor den Augen feindlicher Spione zu schützen. Vor allem für militärische Zwecke wurde sie eingesetzt. (Grundlagen der Kryptographie) Den Beginn der modernen Computerkryptographie kann man etwa an dem Einsatz eines Vorläufers des Computers zur Entschlüsselung der Enigma ansetzen. Damit begann eine Reihe von neuen Verschlüsselungsmethoden, die dann wieder von anderer Seite zu entschlüsseln versucht wurden. In den 70er Jahren wurde die Kryptographie beispielsweise im Kalten Krieg vom Spionagewesen verwendet. Man kann zwischen symmetrischer (Nachteil: zur Ver- und Entschlüsselung werden die gleichen Schlüssel verwendet) und asymmetrischer Verschlüsselung unterscheiden. Bei der zweiten Methode unterscheidet man zwischen Chiffrier- und Dechiffrierungsschlüsseln. Zwar ist jede zurzeit verwendete Methode unsicher, jedoch kostet eine Kryptoanalyse viel Zeit und damit ist es fraglich, ob sich ein Angriff auf die geheime Botschaft in Anbetracht der Verfallszeit der Information überhaupt lohnt. (Computerkryptographie)

Auf jeden Fall kann man die Aktualität des Themas schon daran ablesen, dass man, wenn man auf der Homepage einer österreichischen Tageszeitung wie dem Standard in der Suche das Wort
"Verschlüsselung" eingibt, eine Reihe von aktuellen Artikeln erhält. Die neuesten Beiträge befassen sich mit der Entwicklung der Quantenkryptographie. So gibt es beispielsweise folgenen interessanten Artikel zu diesem Thema: Quantencomputer könnte sicherste Verschlüsselungen knacken. Die Quantenkryptographie möchte ich im meinem Beitrag jedoch nicht genauer behandeln, sondern mich auf zwei andere Themen konzentrieren.

Eine interessante Diskussion, die vor allem aufgrund steigender Kriminalität entstanden ist, befasst sich damit, ob die EU ein Verbot uneingeschränkter Nutzung "starker Verschlüsselung" aussprechen soll oder nicht. (Computerkryptographie) Jedoch ist fraglich, ob Terroristen durch ein solches Verbot von der Verwendung (fast) nicht entschlüsselbarer Kryptographie abzuhalten sind. Da organisierte Kriminalität nicht davor zurückschreckt, unschuldige Menschen zu töten, wird sie auch chiffrierte Informationen für ihre Zwecke nutzen. Terroristen werden aufgrund ihrer Verbreitung durch weltweite Netze trotz Verbot sicherlich Wege finden, ihre Botschaften, sofern sie das wollen, so stark zu verschlüsseln, dass sie von staatlichen Organisationen oder Geheimdiensten nur schwer zu "knacken"; sein werden. Einen interessanter Beitrag zu diesem Thema, der allerdings schon etwas älter ist, kann man unter folgender Adresse finden: www.minerva.hanse.de

Eine andere Frage lässt sich im Bereich der Privatnutzer aufwerfen: Ist die sichere Umsetzung der Kryptographie von Informationen überhaupt im Sinne der Wahrung der Privatsphäre möglich? Um beispielsweise E-Mails zu verschlüsseln, kann man Pretty Good Privacy (PGP) verwenden. Jedoch wird laut Ralf Senderek durch die Implementierung der neuesten Versionen von PGP der Schutz der Privatsphäre der Anwender gefährdet, da "die Eintragung eines zweiten Schlüssels im Schlüsselzertifikat des Benutzers mit der Abschaffung seiner Privatsphäre im Netz gleichzusetzen"sei. Genauere Ausführungen über die Vorgehensweise neuerer Versionen von PGP sollte der Leser dem Text Sendereks entnehmen.

Diese Entwicklung lässt die Gedanken wieder zurück zu dem möglichen Verbot der EU kommen. Die Absicht der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in allen Ehren, stellt einem Verbot von "starker Verschlüsselung" jedoch ebenfalls eine Einschränkung der Privatsphäre der Menschen dar. Mögen die verschlüsselten Nachrichten von einzelnen Personen für die Allgemeinheit auch unwichtig und des Chiffrierens nicht wert erscheinen, so sind sie doch für die Person bedeutend und sie möchte verhindern, dass sie nicht von unerwünschten Lesern wahrgenommen werden können.

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eva.stegbuchner.uni-linz, Dienstag, 1. Juni 2004, 13:13
Verbot "starker" Verschlüsselung
Ich finden deinen Beitrag sehr interessant, aber meiner Meinung nach sollte man "starke" Verschlüsselung schon uneingeschränkt nutzen dürfen. Dafür spricht, dass sich Menschen, welche unbedingt solche Schlüssel verwenden wollen sowieso irgendwie Zugang zu ihnen verschaffen und auch Privatpersonen das Recht haben sollen, ihre Botschaften zu verschlüsseln.

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daniela.mayr.uni-linz, Dienstag, 1. Juni 2004, 17:48
Verbot - sinnvoll??

Also ich finde speziell den zweiten Teil deines Textes sehr interessant, weil ich mir auch über dieses Thema Gedanken gemacht und es in meinem Beitrag behandelt habe.
Ich denke, dass diese Diskussion in Zukunft sowieso eher unwichtig sein wird, denn sollte die Quantenverwschlüsselung wirklich in ein paar Jahren serienreif auf den Markt kommen, wird es sowieso unmöglich werden irgendwelche Nachrichten abzuhören.
Aus diesem Grund bin ich eigentlich der selben Meinung wie meine Kollegin Eva Stagbuchner, dass die Regierung eine Einschränkung der Verschlüsselung nicht erlassen sollte.

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silvia.huber.uni-linz, Mittwoch, 2. Juni 2004, 11:12
Verbot ja oder nein?
ich finde dies ist eine sehr schwierige Frage und erinnert mich irgendwie an die Diskussion zum Thema Rasterfahndung oder Abhören von Telefongesprächen. Einerseits stimme ich dagegen wenn die Syteme der starken Verschlüsselung für wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (z.b.: Internet Banking, Einkauf im Internet, oder Datenaustausch zwischen Firmen), andererseits können diese System aber auch missbraucht werden was sie sehr gefährlich machen würde. Wäre es technisch möglich mittles Bechluß eines Richters Nachrichten "starker Verschlüsselung" zu entschlüsseln ähnlich dem abhören von Telefongesprächen?

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