Elhus´ Weblog
Dienstag, 11. Mai 2004
Probleme/Vorschläge bzgl. Wahrung des Urheberrechts
Diesen Eintrag möchte ich möglichen urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Links und Zitaten in Weblogs, auf Homepages, etc. widmen. Diese Thematik sollte nicht unterschätzt werden, da jeder der "verlinkt" oder "einbettet" betroffen ist und sich über kurz oder lang damit auseinandersetzen sollte.

Um nun etwas konkreter zu werden, ein einführendes Beispiel, welches seinerzeit große Wellen schlug. Private Personen versuchten, durch verschiedene Internetangebote, ihre eingenen Webauftritte dementsprechend aufzuwerten, beispielsweise durch einen direkten Link auf das aktuelle Wetter oder gar einer direkten Einbettungen.

Eine wirklich schöne Angelegenheit, wenn es hier nicht zu urheberrechtlichen Verletzungen gekommen wäre. Die daraus resultierenden Folgen waren unzählige, äußerst kostenintensive Klagen.

Welche Möglichkeiten bestehen nun, um "richtig" zu verlinken bzw. zu zitieren? Basierend auf einem Gespräch mit Hrn. Prof. Mittendorfer -nochmals herzlichen Dank- und meinen diesbzgl. Erfahrungen, folgende entscheidende Punkte:

- Grundsätzlich muss dem Besucher IMMER bewußt gemacht werden, wenn ein Teil des Inhalts nicht vom Verfasser des jeweiligen Weblogs bzw. der Homepage stammt, z.B. durch folgende Mitteilung bei Links: "Hiermit verlassen sie den Bereich meines Weblog"

- Nachdem eine solche Mitteilung in der Nutzung des Dienstes sehr störend wirken kann, muss zumindest ganz klar angegeben sein, was sich beispielsweise hinter dem jeweiligen Link verbirgt. (zB. durch den Titel der Homepage, einer zusätzlichen Information oder auch den Namen des Verfasser, etc.)

- Weiters, um gänzlich Urheberverletzungen auszuschließen, sollte möglichst immer auf die Startseite verlinkt werden und nicht auf darunterliegende Information. Der ursprüngliche Anbieter will oft weitere Angebote anpreisen oder Werbungen einblenden um sich so zu finanzieren.

- Auf eingebettete Informationen im Sinne von Inlineframes ist generell zu verzichten, da es hier zu einer derartigen Verschmelzung kommt, dass nicht mehr zwischen Eigen- und Fremdinhalt zu unterscheiden ist.

- Da bei einem Webauftritt, trotz allem, die Vernetzung das A und O ist, sollte besonders bei Bildern bzw. Multimedialen Inhalten immer dafür gesorgt werden, dass eine korrekte Zitierung erfolgt.

- Zitierungen müssen unabhängig von der Funktionalität des Browsers ersichtlich sein! (zB. keine "title"-Funktionalität)

Falls es weitere Aspekte gibt bzw. unterschiedliche Auffassungen, immer gern gesehen.

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kristina.mittendorfer.uni-linz, Donnerstag, 13. Mai 2004, 18:38
Urheberrecht - interessanter denn je?
Das Urheberrechtsgesetz hat durch das Aufleben des Internet wieder an Bedeutung gewonnen. Bisher ist die Rechtslage zu urheberrechtlichen Fragen noch nicht eindeutig definiert. Nur wenige Bestimmungen des Österreichischen Gerichtshofs geben Richtlinien bezüglich Hyperlinks, Framing u.ä.. Allgemein beinhaltet das Urheberrecht folgende Verwertungsrechte ( UrhG §14-17): Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Vermieten und Verleihen, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und Zurverfügungstellungsrecht.
Da rechtlich gesehen nur der Autor eines Werkes, somit der Urheber, berechtigt ist von seinem Werk Kopien anzufertigen, es zu verändern oder es zu veröffentlichen, dürfen HTML-Dokumente, Grafiken etc. anderer nicht gespeichert, verändert und am eigenen Server erneut publiziert werden. [Vgl. Neurauter]
Um im Rahmen von (Online-)Publikationen nicht die Rechte des Urhebers zu verletzten und dennoch dessen Gedanken miteinzubeziehen, ist es wichtig stets auf korrekte Kennzeichnung von Zitaten und deren Quellenangabe zu achten. Eine Quellenangabe muss unbedingt den Namen des Urhebers und den Titel des Werkes enthalten. Angaben über die Seite bzw. den Verlag (bei Werken der Literatur) sind nicht verpflichtend, helfen jedoch dem Leser bei Bedarf auf die originale Quelle zuzugreifen.
Auch bei Hinweisen auf Onlinequellen muss der Autor (sofern bekannt) und der Titel des Textes angegeben werden. Wie von Elmar Huber oben erwähnt, muss bei Hyperlinks darauf geachtet werden, dass dem Leser bewußt wird, wann und wo anderen Quellen einbezogen werden.

Tipps für "sicheres Linken":
  • Quellen in neuem Fenster öffnen (target="_blank")
  • Falls doch Informationen in das aktuelle Fenster geladen werden, dann die Quelle vollständig übernehmen, um den Kontext zu bewahren
  • Urheberkennzeichnung vollständig übernehmen (Name, Titel des Werkes)
"Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat." (UrhG §10) Da jeder von uns in der Lage ist Werke (Texte, Fotografien, Filme etc.) zu schaffen, sollte man das Sprichwort "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem andren zu." im Hinterkopf behalten.

Verwendete Quellen:
Neurauter, Thomas: Urheberrecht im Internet.
Österreichisches Urheberrechtsgesetz (Novelle 2003. Bearbeitete Fassung von RA MMag. Albrecht Haller).

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht:
Österreichisches Rechtsinformationssystem (RIS)
FAQ zum Thema Urheberrecht von RA MMag. Albrecht Haller (Rechtsanwalt und Universitätslektor)
Österreichische Gesetze zum Thema Medien und Recht (zum download)

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