Mittwoch, 8. Juni 2005, 23:28 Uhr, wolfgang.stadlbauer.uni-linz
Digital Rights Management ... und das freie Verwenden hat ein Ende
Du kannst dir das Musikstück anhören, aber nicht abspeichern. Du kannst dir den Film anschauen, aber nur in den USA. Du kannst das PC-Spiel kostenlos spielen, aber nur 24 Stunden lang.Das alles ermöglicht DRM (Digital Rights Management). Was für die Musik-, Film- und Videospieleindustrie die erhoffte Rettung vor den Raubkopiern ist, schränkt die Nutzbarkeit des erworbenen körperlosen Produkts für den Endkonsumenten erheblich ein.
Laut einem Beitrag von Markus Hansen und Jan Möller gibt es drei technische Umsetzungsmöglickeiten:
- Kopierschutz für Datenträger
- Kennzeichnung von Daten
- Watermarking
- Perceptual Hashing
- Fingerprinting
- Meta-Datensatz
- Kryptographische Sicherung für Daten
- Zugriffsbeschränkung für Systemklassen
- Zugriffsbeschränkung für bestimmte Systeme
- Zugriffsbeschränkung für bestimmte Personen
Wie man auf Wikipedia nachlesen kann, gibt's erhebliche Kritik am DRM:
Kritiker sehen in DRM eigentlich eher eine Abkürzung für Digital Restrictions Management, da die Rechte der Benutzer erheblich eingeschränkt würden, ohne dass für den Benutzer ein direkter Nutzen daraus entsteht.
Verbraucherorganisationen wie der TACD (Trans Atlantic Consumer Dialogue) kommen zum Schluß, dass DRM-Technologien im praktischen Einsatz versagt haben, da professionelle Raubkopierer nicht aufgehalten werden können, weil noch jeder Schutz geknackt werden konnte. Nur die Rechte des normalen Verbrauchers seien eingeschränkt worden.
Meiner Meinung nach ist DRM unerläßlich (aus Sicht der Inhaber des Urheberrechts). Dennoch sollten dabei auch die Rechte des Verbrauchers geschützt und nicht zu stark eingeschränkt werden und die Bedienbarkeit und Benutzbarkeit muss erhalten bleiben.
Bei den momentan vorhandenen DRM-Systemen ist das aber vielfach nicht gegeben. Oft können Endgeräte gewisse Formate nicht lesen oder Programme führen bestimmte Dateien nicht aus. Eine Lösung für dieses Problem sind sogenannte "Rightslocker", die den Zugang der Benutzer über verschiedenste Endgeräte ermöglichen. Auf dieses Thema geht auch Kollege Rupert Kimeswenger in seinem Weblog ein.
Auch den Musik-, Film- und Videospieleindustrien muss klar sein: Digital Rights Management darf nicht auf Kosten der Kundenfreundlichkeit gehen.