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Der studiumbegleitende Blog von Wolfgang Stadlbauer.
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Dienstag, 10. Mai 2005, 17:09 Uhr, wolfgang.stadlbauer.uni-linz

Anwendungsaspekte der Kryptographie

Die Informationsgesellschaft hat neue Wege des menschlichen Handels gefunden. Durch die neuen Medien werden Kommunikationsabläufe immer schneller und einfacher.

Doch wo früher unter vier Augen Geschäftsverhandlungen abgehalten wurden, kommt jetzt Telefon, Videokonferenzen, E-Mail, ... zum Einsatz. Das wirft aber auch Probleme und Gefahren auf. Hier kommt die Kryptographie zu tragen.

Die Notwendigkeit der Kryptographie ersieht man aus ihren vier Hauptzielen:
  • Vertraulichkeit der Nachricht
    Nur der gewünschte Empfänger sollte die verschlüsselte Nachricht lesen können.
  • Authentifizierung
    Der Empfänger sollte den Absender eindeutig identifizieren können.
  • Verbindlichkeit
    Der Absender sollte nicht bestreiten können, dass die Nachricht von ihm ist.
  • Integrität der Nachricht
    Der Empfänger sollte festzustellen können, ob die Nachricht seit ihrer Übertragung verändert wurde.
Sollen diese vier Ziele erfüllt sein, kommt man nicht um eine zuverlässige Kryptographie herum.

Im Gegensatz dazu, gibt es Gründe um die deren Anwendung zu begrenzen. Argumentiert wird damit, dass auch kriminelle Kreise sich der Kryptographie bedienen und damit eine Überwachung dieser erschwert wird.

Meiner Meinung nach sind das aber keine ausreichenden Gründe um die Kryptographie zu begrenzen oder sogar zu verbieten. Man stellt ja auch das Briefgeheimnis als Bürgerrecht nicht ihn Frage und die Kryptographie könnte man als Methode zur Sicherung des Briefgeheimnises bezeichnen.

Weiters stellt unter anderem der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Dr. Helmut Bäumler in seinen sieben Thesen fest, dass ein Kryptoverbot praktisch kaum durchsetzbar wäre (Nachzulesen unter http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/pgp/thesen.htm), was eine solche Regulierung sinnlos machen würde.

Als weiterführende Lektüre möchte ich die Seminararbeit "Rechtsfragen der Kryptographie und der digitalen Signatur" von Wolfgang Kopp anführen.

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Donnerstag, 12. Mai 2005, 00:19 Christoph.Spatt.Uni-Linz
Lieber Kollege

Ich bin absolut deiner Meinung, dass das (wenn auch nur teilweise) Verbot von Kryptographie das Jahrhunderte alte Briefgeheimnis in Frage stellt und ein Kryptographieverbot alleine wegen der nicht möglichen Exekutierung widersinnig wäre.


Christoph Spatt
/0355055/stories/9852/

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