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Mittwoch, 24. November 2004
Funktion der digitalen Signatur
Die digitale Signatur beruht auf der Verschlüsselung, einer für den Dokumentinhalt entsprechenden Datenkombination.
Der Anwender bekommt von einer staatlich zugelassenen Zertifizierungsstelle zwei Datensätze = Schlüssel zugeordnet. Bei dieser asymmetrischen Verschlüsselung entsprich ein Schlüssel einem privaten und ein Schlüssel einem dazupassenden, öffentlichen Schlüssel.

Der private Schlüssel muss vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert sein (zB mit Passwort, Pin-Code), der öffentliche hingegen, wird über das Internet frei zugänglich gemacht, er dient der Überprüfung der digitalen Signatur.

Mittels mathematischer Verfahren entsteht ein "elektronischer Fingerabdruck", der mit dem privaten Schlüssel kodiert wird.

Auf dem PC des Empfängers wird mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels, der übers Internet besorgt wird, eine Kontrolle durchgeführt. Sind die vor dem Versand und nach dem Erhalt der Nachricht errechneten mathematischen Daten (Hash-Wert) ident, ist das Dokument im Originalzustand.

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by Eva.Paschinger.Uni-Linz (2006.06.29, 15:04)
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