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Mittwoch, 24. November 2004
Rechtslage
Im Jahr 1999 wurde in Österreich das Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) erlassen. Dieses Gesetz stützt sich primär auf eine Richtlinie der Europäischen Kommission.

Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten.

Was ist eine sichere elektronische Signatur?
- ist ausschließlich dem Signator zugeordnet;
- ermöglicht die Identifizierung des Signators,
- wird mit Mitteln erstellt, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann,
- ist mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, daß jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann, sowie auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und unter
- Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren, die den Sicherheitsanforderungen dieses Bundesgesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Verordnungen entsprechen, erstellt wird.

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