Kommunikation im Internet |
Montag, 21. Mai 2007
Die Bürgerkarte
Nicole.Hoffelner.Uni-Linz, 13:04h
Die Bürgerkarte
Jeder hat schon von der Bürgerkarte gehört, aber was genau dahinter steckt ist vermutlich vielen nicht ganz klar. Ich habe mit Hilfe des Internets versucht die wesentlichen Aspekte der Bürgerkarte herauszufinden und möchte das Ergebnis in meinem Blog darstellen. Konzept „Bürgerkarte“ Die Bürgerkarte ist ein "amtliches Ausweisdokument" im elektronischen Verwaltungsverfahren. Die Bürgerkarte steht nicht für eine bestimmte Karte, sondern für ein Konzept welches es den BürgerInnen ermöglicht, elektronische Verwaltungsverfahren und Amtswege sicher zu gestalten. Um diese Sicherheit zu erreichen müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden, auf welche später noch genauer eingegangen wird. Mit dem Konzept Bürgerkarte werden jene Anforderungen definiert, die für sichere elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren notwendig sind. Die Bürgerinnen haben aufgrund dieses Konzeptes die Wahl welche Bürgerkarten sie verwenden. Folgende Ausprägungen der Bürgerkarte sind momentan vorhanden: - Handy Signatur (A1-Signatur) nähere Infos unter http://www.a1.net/privat/a1signatur - Signaturkarten (Bankomatkarte, E-Card, usw…) http://www.buergerkarte.at/de/was_ist_die_buergerkarte/konzept_buergerkarte.html http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5244/default.aspx Sinatur & Identifikation Die zwei wesentlichsten Anforderungen, die die Bürgerkarte erfüllen muss, sind die Signatur und die Identifikation. Signatur Eine Signatur dient dazu, ein Dokument dem Unterzeichner / der Unterzeichnerin zuzuordnen. Bei einer elektronischen Nachricht werden neben den Dokumenten noch elektronische Daten beigefügt. Die Bürgerkarte ist das Werkzeug zur Erstellung einer elektronischen Signatur im E-Government. Das E-Government Gesetz legt für einen Übergangszeitraum bis Ende 2007 fest, dass in E-Government Verfahren die so genannten Verwaltungssignaturen den im Gesetz definierten sicheren Signaturen gleichgestellt sind. Verwaltungssignaturen erfüllen nicht notwendigerweise alle Anforderungen einer sicheren Signatur, erreichen aber ein hinreichendes Sicherheitsniveau. siehe: http://www.buergerkarte.at/de/was_ist_die_buergerkarte/signatur_und_identifikation.html Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt die elektronische Signatur die Anforderungen einer eigenhändigen Unterschrift. Siehe Österreichisches Signaturgesetz. http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php Mit einer elektronischen Signatur hat man die Möglichkeit seine Identität mit einer bestimmten Information zu verbinden und erreicht dadurch folgende Ziele: Authentisierung, Datenintegrität und Unleugbarkeit. Authentisierung heißt, dass der man den Ursprung einer Information mit Sicherheit einer bestimmten Person zuordnen kann. Datenintegrität bedeutet, dass die übermittelte Nachricht auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht durch unbefugte Dritte verändert wurde. Unleugbarkeit heißt, dass die signierende Person, nicht mehr abstreiten kann, dass die betreffende Information von ihr stammt. Wie vorhin schon erwähnt ist eine sichere elektronische Signatur, eine elektronische Signatur mit besonderer Qualität und ist im Österreichischen Signaturgesetz geregelt. Die sichere elektronische Signatur ist rechtlich gesehen der eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt. Dafür muss sie folgende Richtlinien erfüllen: - Ausschließlich dem Signator zugeordnet - Authentisierung - wird mit Mitteln erstellt, die der Signator unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann - ist mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, dass jede nachträgliche Veränderung der Daten festgestellt werden kann, - beruht auf einem qualifizierten Zertifikat, das unter Verwendung von technischen Komponenten und Verfahren, erstellt wird http://www.help.gv.at/Content.Node/281/Seite.2810003.html#allgemein http://www.buergerkarte.at/de/faq/signatur.html#was_ist_el_sig Identifikation Zur qualitativ hochwertigen Identifikation der Bürger wird eine eindeutige Zahl, die so genannte Stammzahl, auf der Bürgerkarte gespeichert. Diese Zahl ist für jede Bürgerin und jeden Bürger eindeutig und wird durch starke Verschlüsselung von der eindeutigen Zahl des Zentralen Melderegisters (der ZMR-Zahl) abgeleitet. Dadurch kann es also keine falsche Zuordnung, etwa bei Namensgleichheit, geben. Eine Bürgerkarte genügt den Sicherheitsanforderungen, die für Identifikation und Signatur im Bereich der Verwaltung gestellt werden. http://www.buergerkarte.at/de/was_ist_die_buergerkarte/signatur_und_identifikation.html Sicherheit Elektronische Signaturen werden über kryptographische Verfahren berechnet, welche abgestimmt auf den heutigen Stand der Technik mit bestimmten Parametern ausreichend sicher sind. Die krytographische Verfahren dienen der sicheren Speicherung und Übertragung von Daten oder Nachrichten. Weiters beruht die Sicherheit auf der Verwendung sicherer Signaturerstellungseinheiten (z.B. Chipkarten), die nur von den zur Signatur berechtigten Personen benützt werden können (z.B. PIN-geschützt) und die zur Erstellung elektronischer Signaturen verwendet werden. Vorteile der Bürgerkarte Die Bürgerkarte soll den Bürgerinnen Vorteile durch ein Mehr an Service bringen, Behördengänge können von zu Hause aus erledigt werden, sowie eine schnellere Bearbeitung der Verfahren. Wolfgang Schwabl von Mobilkom Austria ist der Meinung, dass die Kommunikation des Bürgers mit den Ämtern einfacher wird und sagte bei einer Podiumsdiskussion des E-Centers unter dem Motto "E-Government unter Palmen" : "Das Zeitalter der lästigen Amtswege geht zu Ende". Die Vorteile für die Wirtschaft sind jenen der Bürgerinnen sehr ähnlich. Behördenverfahren werden mit geringen kosten, effizienter und schneller erledigt. Weiters können Firmen Ihren Kunden Online Dienste zur Verfügung stellen. Die Bürgerkarte bringt auch für den Staat, den Vorteil, dass Dienstleistungen schnelleren, kostengünstiger und mit höherer Qualtiät angeboten werden. http://www.buergerkarte.at/de/was_bringt_die_buergerkarte/index.html Welche Daten stehen auf einer Bürgerkarte? Laut Literatur befinden sich nur die wichtigsten Daten auf der Bürgerkarte, damit man sich im Internet ausweisen kann, darunter fallen: -Vornamen - Nachnamen - Geburtsdatum - Stammzahl (durch starke Verschlüsselung erhaltene Ableitung der Zahl Ihres Eintrages im Zentralen Melderegister) - Zertifikate (sind für die Signatur notwendig) Weitere persönliche Daten stehen nicht auf der Bürgerkarte, außer sie verwenden eine bürgerkartenfähige Karte die noch zusätzliche Daten beinhaltet. Zum Beispiel die E-Card, welche Daten über die Sozialversicherung enthält oder die Bankomatkarte mit Angaben über Ihr Konto oder auch der Studentenausweis, der die Matrikelnummer enthält. Diese zusätzlichen Daten können jedoch von Bürgerkarten-Anwendungen nicht gelesen werden. Ich persönlich habe keine Bürgerkarte und kann daher leider meine persönlichen Erfahrungen nicht einbringen. In Zukunft wird das Konzept der Bürgerkarte sicherlich noch mehr an Bedeutung gewinnen. Momentan denke ich, dass die Bürgerkarte noch nicht allzusehr bekannt ist und es noch einiges an Aufklärung benötigt. Roland Ledinger, Geschäftsführer der "Plattform Digitales Österreich", will das Thema über gezielte Marketingaktivitäten in die Öffentlichkeit tragen und rechtliche Adaptierungen vornehmen. "Auch Online-Banking habe sich erst nach längerer Zeit durchgesetzt", so Ledinger. Internetquellen: http://www.a1.net/privat/a1signatur http://www.a-sit.at/de/dokumente_publikationen/gesetze/index.php http://www.buergerkarte.at/de/was_ist_die_buergerkarte/index.html http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5244/default.aspx http://www.help.gv.at/Content.Node/281/Seite.2810000.html http://derstandard.at/ http://diepresse.at/ ... link (3 comments) ... comment ... older stories
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