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Dienstag, 14. Juni 2005
Digital Rights Management
Eine gute Definition für DRM habe ich wieder einmal auf Wikipedia.de gefunden (1:1 kopiert):

Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung), abgekürzt DRM. Von Kritikern wird die Abkürzung auch als Digital Restriction Management (digitale Einschränkungsverwaltung), umgedeutet. DRM ist ein Verfahren, mit dem Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software oder elektronischen Büchern im Computerzeitalter gewahrt, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen. Kernproblem ist die beliebige Kopierbarkeit von digitalen Inhalten, ohne jeden Qualitätsverlust und ohne nennenswerten Aufwand ("Mausklick genügt"). Die Befürworter argumentieren, dass mit DRM die bisherigen Zwangsabgaben z.B. auf Leerkassetten und Fotokopierer an GEMA und VG Wort überflüssig werden, und so ein gerechteres System entstehen könne. Kritiker warnen vor allem vor Datenschutzproblemen, außerdem bringen die DRM-Systeme erhebliche Einschränkungen bei der Benutzerfreundlichkeit von Computer-Dateien. (lt. http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Rights_Management, download: 12.6.05)

Da es in den letzten Jahren immer mehr Probleme mit Urheberrechtschutz gibt, bekommt jeder Herausgeber von Filmen, Musik uva. Stress, seine eigenen Erscheinungen urheberrechtlich zu schützen. Durch die viel betriebenen Tauschbörsen wurde es in letzter Zeit so einfach, digitale Inhalte zu vervielfältigen. Durch den Einbau von sogenannten Schlüsseln ist es zwar nicht möglich die Verbreitung zu stoppen, jedoch kann die Datei nicht von jedem Programm wiedergegeben bzw. geöffnet werden.

Ein gutes Beispiel hierzu ist das von Microsoft entwickelte Windows Media Files Formate wie wma (Audio-Files) und wmv (Video-Files). Diese Dateien sind verschlüsselt und zur Betrachtung am PC ist ein sogenannter „Key“, ein digitaler Schlüssel notwendig. Die Verwaltung erfolgt hierbei über den sogenannten „Windows Media Rights Manager“, mit dem der Urheber die Rechte vergeben kann. Genauer hat dieses Verfahren Christoph Albert in seinem Weblog beschrieben.

Interessante Adressen zu DRM:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/60114
http://www.rechtsprobleme.at/doks/wass-drm.pdf
Weblog von Christoph Albert
Weblog von Markus Hoheneck
Weblog von Claudia Bauer


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Ich stimme Deiner Meinung voll und ganz überein....
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