Nutzung interaktiver Medien
Montag, 28. Januar 2008
Netzwerktools
Ping

Das Wort Ping bedeutet „Packet Inter Groper“. Es ist ein sehr häufig verwendetes Tool zum Testen von Netzwerkverbindungen zu anderen zu Servern. Folgende Eingabeaufforderung habe ich an einem Wochentag getätigt.




Hier ist ersichtlich, dass wie 4 gesendeten Paketen 4 empfangen wurden, das bedeutet einen Verlust von 0%. Jedoch der Zielhost wurde nicht erreicht.

Am Wochenende:



Es hat sich zu den Wochentagen nicht sehr viel verändert, wir haben zwar wieder keinen Verlust, jedoch der Zielhost ist auch nicht erreichbar.


Tracert

Ähnlich wie Ping funktioniert auch Tracert. Man erhält von diesem Tool mehr Ergebnisse. Man bekommt mehr Informationen über die Netzwerkverbindung. Mit der Racertrotute ist eine Routenverfolgung möglich.



Hier meine Ergebnisse an einem Freitag:


Hier der selbe Befehl am Wochenende.



Auch hier ist ersichtlich, dass der Zielhost nicht erreichbar ist, das kann auch ein meiner Firewalll liegen.


Tracertroute anhand UTA Tracertroute

Unter der Woche:



Am Wochenende



Die Pakte werden hier über den UTA Sever versendet, jedoch ignoriert.


Portscan

Auf der Homepage von www.port-scan.de habe ich diesen kostenlos durchgeführt, d.h. Den PC kostenlos scannen lassen. Das Folgende Bild zeigt die Ergebnisse dieses Scans.



Dieser Scann zeigt mir, dass mein PC ausreichend geschütz ist und die offenen Ports sind keine ernsthafte Bedrohung.

Whois-Abfrage

Unter www.iks-jena.de habe ich eine Whois Abfrage durgeführt.





Der Domain www.orf.at ist auf Stefan Lauterer registriert.

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Donnerstag, 6. Dezember 2007
Verletzung des Urheberrechts beim Download von MP3 Files im Internet
1. Gegenstand des Urheberrechts

Das Urheberrecht verfolgt den Zweck, "Urheber vor missbräuchlichen Verwertungsakten ihrer Schöpfungen durch Unbefugte zu schützen". (Büchele, 2002, S. 11). Im Falle des Anbietens von mp3-Dateien müssen neben den Urheberrechten der Autoren und Komponisten auch die verwandten Schutzrechte der Interpreten und Produzenten beachtet werden.


2. Das Werk

Der Werksbegriff spielt im Urheberrecht eine zentrale Rolle. Das Werk iSd Urheberrechts ist das Ergebnis des Schaffens des Urhebers und somit das Verbindungsstück zwischen Urheber und Urheberrecht. Das dazugehörige Gesetz, das Urheberrechtsgesetz (UrhG), beschreibt dahingehend alle Rechte und Pflichten, die an ein Werk gebunden sind. (Vgl. Wiedenbauer, 1998, S. 48) Im Gesetz wird der Werksbegriff wie folgt definiert:

§ 1 UrhG
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.
Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (Wiedenbauer, 1998, S. 49)


3. Verletzung des Urheberrechtsgesetzes bei Vervielfältigung von Musik

(Im Folgenden wird eine deutsche Internetquelle verwiesen. In der Literaturrecherche wurde vermehrt der Hinweis gefunden, dass das österreichische und das deutsche UrhG sehr ähnlich sind, womit die Verwendung dieser Quelle gerechtfertigt wird.)

Wenn Musikdateien in das Internet (zB in Musiktauschbörsen) hochgeladen und sie somit für eine Vielzahl von Nutzern zugänglich werden, besteht eine Verletzung des Urheberrechts. Die Rückverfolgbarkeit beim Filesharing ist eher schwierig, jedoch beim Upload beispielsweise von ganzen Alben auf ftp-Server können Täter ausgeforscht und gesetzmäßig sogar mit Freiheitsstrafen bestraft werden. In der Praxis sind jedoch Schadenersatzforderung der Musikindustrie gegenüber dem Verbreiter des Musikmaterials relevanter. (URL: http://www.internetrecht-rostock.de/mp3-recht.htm)

Die Legalität beim Download von Musik aus dem Internet ist grundsätzlich umstritten. Es kann jedoch festgestellt werden, dass beim Download von Musikdateien grundsätzlich keine Verletzung des Urheberrechts besteht, wenn dies ausschließlich zur eigenen Verwendung bzw. für die private Nutzung erfolgt. Die Vervielfältigung ist unter dieser Einschränkung er-laubt, wobei zum privaten Kreis persönlich verbundene Personen oder Familienmitglieder zu zählen sind. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Musikdateien ausschließlich diesem eingeschränkten Personenkreise zur Verfügung stehen (dies ist jedoch eher theoretisch nachvollziehbar). (URL: http://www.internetrecht-rostock.de/mp3-recht.htm)

Eine zweite Voraussetzung für die Legalität ist, dass sich der Downloader keinen rechtswidrigen Zugang zu den so genannten Piraten-Sites verschafft hatte. (vgl. Haller, 2001, S. 138) Eine weitere Veröffentlichung im Netz hat jedoch zur Folge, dass wiederum das UrhG verletzt wird.



Literaturquellen:

Wiedenbauer, M. (1998). Urheberrechtsschutz von Multimediaprodukten, Wien: Verlag Österreich
Haller, A. (2001). Music on demand, Wien: Verlag ORAC
Büchele, M. (2002). Urheberrecht im Word Wide Web, Wien: LexisNexis Verlag ARD ORAC
www.internetrecht-rostock.de, 03.12.2002

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Sonntag, 4. November 2007
Cascading Style Sheets
Grundlagen von CSS

Mit den Style Sheets ist es möglich, Eigenschaften eines Formats zu bestimmen. Sehr hilfreich sind eben diese Gestaltungsformen bei der Erstellung einer Homepage, da die Webseite Speicherplatz sparen (siehe Vorteile) gestaltet werden kann. Auch für die Gestaltung von Layouts oder Typografien erweisen sich die CSS als sehr hilfreich. Im Grunde kann man sagen, dass die CSS die Aufgabe, welche die Formatvorlagen in einem Word-Dokument haben, übernehmen. Mit den Style Sheets kann man alles bearbeiten, was die Formatierung von Texten auf Webseiten betrifft. So können beispielsweise Überschriften oder der Hintergrund festgelegt werden, was noch zu den einfachsten Schritten zu zählen ist. (vgl. (X)HTML & XML, 2000, S. 309ff.)

Vorteile der CSS

- Formatierungen bzw. gesamtes Layout einer Internetseite können in einer einzigen Datei zusammengefasst werden (URL: http://css.fractatulum.net/warum_css.htm)

- CSS können auch übergreifend auf anderen Webseiten verwendet werden

- mit den CSS kann sehr viel Speicherplatz gespart werden, da nicht bei jeder HTML-Datei die jeweiligen Formatierungen extra geladen werden müssen

- CSS sind einfach zu erlernen, da keine Programmierung durchzuführen ist

- auch wenn die CSS Fehler aufweisen, wird der Browser des Lesers nicht zum Stillstand gebracht (vgl. (X)HTML & XML, 2000, S. 313f.)

- mittels CSS können Formate für unterschiedliche Ausgabemedien (Drucker, Projektor, PDA,...) vordefiniert werden, die der User dann mittels Styleswitcher selbstständig auswählen kann (URL: http://css.fractatulum.net/warum_css.htm)

Probleme mit CSS

- mit unterschiedlichen Browsern können Probleme dahingehend auftreten, dass die CSS zwar erkannt, aber von Browser zu Browser unterschiedlich dargestellt werden bzw. es auch zu Fehldarstellungen kommt

- es kann weiters vorkommen, dass die CSS vom Browser gar nicht erst erkannt und daher nicht dargestellt werden (URL: http://css.fractatulum.net/browser.htm)

Eigene Erfahrung mit CSS

Da ich bei der Erstellung meiner Homepage mit den CSS gearbeitet habe, kann ich ein positives Urteil darüber abgeben. Ich habe jedoch nur die grundlegenden Befehle für die Gestlatung meiner Homepage verwendet. Mit der Funktion "body" kann man die Hintergrundfarbe festlegen oder mit "p" die Absätze gestalten. Mit dem Befehl "h3" habe ich meine Überschriften formatiert, wobei dies nur einige einfache Beispiele sind. Im Großen und Ganzen kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass diese Art von Gestaltungsformen sehr hilfreich und effizient für die Erstellung einer Webseite sind.

Literaturquellen

Becker-Richter, M. (2003). Webdesign, Düsseldorf: DATA BECKER.
Münz, S./Nefzger, W. (1997). HTML Handbuch, Feldkirchen: Franzis-Verlag.
Harms, F./Koch, D./Kürten, O. (2000). (X)HTML & XML, Düsseldorf: DATA BECKER.
http://css.fractatulum.net/index.htm

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