Blog - Gmeiner Sabine
Donnerstag, 24. Januar 2008
Writely

Was ist Writetly?

Writely ist eine Web-Office-Tool, sprich ein webbasiertes Textverarbeitungsprogramm. Es ermöglicht Dokumente alleine oder gemeinsam mit anderen online zu erstellen.

Writely wurde 2006 von Google gekauft und in die Web-Office-Lösung von Google implantiert. (vgl. Wikipedia).

Was kann Writely?

Man kann Dokumente neu erstellen, aber auch importieren. Aufgrunddessen, dass man lediglich einen Webbrowser benötigt und die Dokumente auch online speichern kann, ermöglicht es ein einfaches Arbeiten.

Die gängigen Funktionen wie "nummerierte Listen anlegen, nach Spalten sortieren, Tabellen, Bilder, Kommentare und Formeln einfügen und Schriften auswählen" stehen zur Verfügung.

Es werden Dateiformate wie doc, xls, odt, ods, rtf, csv, ppt und noch weitere unterstützt.

Da es eine WYSIWYG-Oberfläche ist, ermöglicht es eine einfache Handhabung, man muss nur auf die Schaltflächen in der Symbolleiste klicken. (vgl. Google Text & Tabellen (1)).

Es möglich, dass mehrere Personen an einem Dokument gleichzeitig arbeiten.
Es ist nur notwendig, die E-Mail-Adressen der Personen die das Dokumenten sehen oder bearbeiten dürfen anzugeben. Sobald sich die jeweilige Person angemeldet hat, hat sie die Befugniss das Dokument zu verändern. Durch die Unterstützung eines integrierten Chatfensters ist es möglich zeitgleich an der selben Datei zu arbeiten und diese zu verändern. "Dokumentversionen geben genau an, was, wann und von wem geändert wurde." (vgl. Google Text & Tabellen (2)).

Die Ablage der Dateien erfolgt online und kann so jederzeit von jedem beliebigen Computer aus wieder aufgerufen werden. Ein Vorteil bei dieser Form der Ablage ist, dass das Dokument vor Problemen mit der Festplatte sicher ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die Dokumente lokal auf dem eigenen PC und im Web zu speichern.

Die Dokumente können ganz einfach in Ordner gespeichert werden uns lassen sich so auch leicht wiederfinden. (vgl. Google Text & Tabellen (3)).

Veröffentlichen von Dokumenten

Die "Seiten können für die Allgemeinheit veröffentlicht werden oder nur für bestimmte Personen bzw. oder gar nicht öffentlich zugänglich sein." Mit einem einfachen Klick ist es auch möglich, dass Dokument als Webseite zu veröffentlichen, es kann natürlich auch in einem Blog veröffentlicht werden. (vgl. Google Text & Tabellen (4)).

Quellen:

Wikipedia: Writely. http://de.wikipedia.org/wiki/Writely
Download am 24.1.2008
Google Text & Tabellen (1): http://www.google.com/google-d-s/intl/de/tour1.html
Download am 24.1.2008
Google Text & Tabellen (2): http://www.google.com/google-d-s/intl/de/tour2.html
Download am 24.1.2008
Google Text & Tabellen (3): http://www.google.com/google-d-s/intl/de/tour3.html
Download am 24.1.2008
Google Text & Tabellen (4): http://www.google.com/google-d-s/intl/de/tour4.html
Download am 24.1.2008

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Mittwoch, 16. Januar 2008
Einsatz von Netzwerktools

ping und tracert

Der Befehl "ping" an einem Wochentag:

Der Befehl "ping" am Wochenende:

 

Der Befehl "tracert" an einem Wochentag:

Der Befehl "tracert" am Wochenende:

 

Unterschied zwischen "ping" und "tracert":

"ping" leifert nur die Dauer zwischer der Absendung des Echosignal und der Rückmeldung.

Bei "tracert" hingegen werden die ganzen durchlaufenen Hosts angeführt, über die die Verbindung zum Zielhost aufgebaut wurde, bis sie beim Zielhost angekommen ist.

Unterschied zwischen Wochentag und Wochenende:

Leider ist es mir nicht möglich, einen Unterschied zwischen Wochentag (Mittwoch) und Wochenende (Samstag) zu erkennen.

 

PortScan

Aus dem Portscan kann man ablesen, dass auf meinem PC zur Zeit keine Ports geöffnet sind.

 

Whois Abfrage

domain: orf.at
registrant: OR853245-NICAT
admin-c: SL521785-NICAT
tech-c: JJ517250-NICAT
tech-c: ADA567013-NICAT
nserver: ns1.apa.at
remarks: 194.158.133.1
nserver: ns2.apa.at
remarks: 194.158.133.21
changed: 20010509 17:22:26
source: AT-DOM

personname: Stefan Lauterer
organization: Oesterreichischer Rundfunk
street address: Argentinierstrasse 31
postal code: A-1040
city: Wien
country: Austria
phone: +4318787818339
fax-no: +431503621580
e-mail: stefan.lauterer@orf.at
nic-hdl: OR853245-NICAT
changed: 20010509 17:22:24
source: AT-DOM

personname: Stefan Lauterer
organization:
street address: Oesterreichischer Rundfunk
street address: Argentinierstrasse 31
street address: A-1040 Wien
street address: Austria
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changed: 20001207 11:00:54
source: AT-DOM

personname: Josef Jezek
organization:
street address: ORF Oesterreichischer Rundfunk
street address: Wuerzburggasse 30
street address: A-1136
street address: Austria
postal code:
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country:
phone: +43 1 87878 14008
fax-no: +43 1 87878 14949
e-mail: josef.jezek@orf.at
nic-hdl: JJ517250-NICAT
changed: 20000825 13:21:19
source: AT-DOM

personname: APA DNS Admin
organization: APA Austria Presse Agentur
street address: Laimgrubengasse 10
postal code: A-1060
city: Wien
country: Austria
e-mail: domain-admin@apa.at
nic-hdl: ADA567013-NICAT
changed: 20051110 13:29:58
source: AT-DOM

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Samstag, 8. Dezember 2007
Datenschutzgesetz 2000
Seit Beginn des Jahres 2000 gibt es eine neue Version des Datenschutzgesetzes in Österreich, kurz DSG 2000, es löste das DSG 1978 ab. Das DSG bezieht sich auf das Grundrecht eines jeden auf die Geheimhaltung seiner persönlichen Daten, es beinhaltet aber nicht nur das Recht auf Geheimhaltung, sondern auch das Recht auf Auskunft und Löschung der persönlichen Daten. (vgl. WK Stmk. 2000, S. 1).

"Das DSG 2000 schützt personenbezogene Daten. Das sind alle Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist. Betroffene sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften, deren Daten
verwendet werden." (zit. WK Stmk. 2000, S. 1). Hierbei wird unterschieden zwischen direkt personenbezogenen Daten, wie beispielsweise der Name und indirekt personenbezogenen Daten wie zB die SV-Nummer. Weiters spricht man noch von sensiblen Daten, bei Angaben die beispielsweise die Rasse oder Religionszugehörigkeit betreffen. (vgl. WK Stmk. 2000, S. 1).

Grundsätze für die Verwendung von Daten

Im § 6. (1) DSG 2000 ist sind die Grundsätze geregelt:

"Daten dürfen nur
1. nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verwendet werden;
2. für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverwendet werden; die Weiterverwendung für wissenschaftliche oder statistische Zwecke ist nach Maßgabe der §§ 46 und 47 zulässig;
3. soweit sie für den Zweck der Datenanwendung wesentlich sind, verwendet werden und über diesen Zweck nicht hinausgehen;
4. so verwendet werden, daß sie im Hinblick auf den Verwendungszweck im Ergebnis sachlich richtig und, wenn nötig, auf den neuesten Stand gebracht sind;
5. solange in personenbezogener Form aufbewahrt werden, als dies für die Erreichung der Zwecke, für die sie ermittelt wurden, erforderlich ist; eine längere Aufbewahrungsdauer kann sich aus besonderen gesetzlichen, insbesondere archivrechtlichen Vorschriften ergeben." (zit. DSG 2000).

Es ist nur gestattet die Daten zu verarbeiten, wenn eine Berechtigung dazu besteht und keine schutzwürdigen Ineressen verletzt werden. In Folge dürfen Daten nur übermittelt werden "wenn sie aus einer zulässigen Datenanwendung stammen" und der Empfänger einen berechtigten Zweck vorweisen kann, sowie die schutzwürdigen Interessen nicht verletzt werden. (vgl. WK Stmk. 2000, S. 2).

Quellen:

Wirtschaftskammer Steiermark: Beilage Datenschutzgesetz 2000. http://www.wkstmk.at/archiv/archiv_mut/datenschutz.pdf,
download am 8.12.2007

Datenschutzgesetz 2000: http://www.dsk.gv.at/dsg2000d.htm#6

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