Aufgabe 3 - Überholtes Recht
stephanie.eisschiel.uni-linz, 6. Juli 2011, 17:24
1. Einleitung
Der Gedanke an Datenschutz wird insbesondere bei der Nutzung des Internets oftmals beiseite geschoben. Der wahllose Gebrauch von persönlichen Daten scheint für die meisten Menschen kein allzu großes Problem darzustellen. Jedoch stellt gerade eben die Nutzung des Internets mit seiner fast unbegrenzten Möglichkeit Daten zu sammeln und zu verknüpfen eine wesentliche Herausforderung für den Datenschutz dar (vgl. Datenschutz im Internet, http://www.internet4jurists.at/intern27a.htm, Stand: 6.07.2011)
2. Rechtslage in Österreich
Österreich hat mit dem Datenschutzgesetz 2000 eine durchaus sehr aktuelle Rechtsnorm. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Verwendung personenbezogener Daten, die Auskunftsrechte Betroffener, die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten und den Umgang von Daten in Netzwerken, sondern es enthält auch Bestimmungen zur Datensicherheit und zu Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen. Des Weiteren, sieht es empfindliche Strafen bei der missbräuchlichen Verwendung von Daten vor. Das Grundrecht auf Datenschutz ist eine Verfassungsbestimmung §1 DSG 2000 (vgl. Datenschutz im Internet, http://www.internet4jurists.at/intern27a.htm, Stand: 6.07.2011).
3. Die aktuelle Debatte
Bewegungsprofile auf dem iPhone und Datendiebstahl bei Sony sind lediglich zwei von zahlreichen Aspekten, welche nahezu täglich in Zusammenhang mit Datenschutz erwähnt werden. Vor allem in Deutschland wurde die Diskussion um eine Revision des Datenschutzgesetzes neu entfacht. Denn, "das deutsche Datenschutzrecht ist hoffnungslos veraltet", so Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar (Datenschutz:Wir brauchen eine rote Linie, http://blog.zdf.de/hyperland/2011/05/datenschutz-wir-brauchen-rote-linien/, Stand: 6.07.2011).
"Das deutsche Datenschutzrecht stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1977", erklärt Schaar und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass damals noch die gesamte Telekommunikation fest in staatlicher Hand war und das Datenschutzrecht als Abwehr-Recht des Bürgers gegen den Staat gedacht war. Dass private Unternehmen, häufig auch aus dem Ausland, mehr Daten über deutsche Bürger sammeln als deutsche Behörden hatte der Gestzgeber damals schlichtweg nicht vorhergesehen (Datenschutz:Wir brauchen eine rote Linie, http://blog.zdf.de/hyperland/2011/05/datenschutz-wir-brauchen-rote-linien/, Stand: 6.07.2011).
4. Beispiel Google Street View
Der Internet-Riese Google geriet aktuell in Verdacht, persönliche Daten aus WLAN-Netzwerken mit seinem Straßenfoto-Dienst Street-View gesammelt zu haben. Google bestätigte den Vorwurf sogar, beteuerte jedoch, dass dies unabsichtlich geschehen sei. Nach Angaben von Google, wurden auch sogenannte Nutzdaten gespeichert, beispielsweise Fragmente von E-Mails oder Inhalte von abgerufenen Webseiten. Des Weiteren entdeckte Google diese Panne erst, nachdem der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine ensprechende Anfrage gestellt hatte. Jedoch, so Google, handle es sich bei den gespeicherten Daten in der Regel nur um Bruchstücke von Nutzdaten, da der eingesetzte Funkscanner fünfmal pro Sekunde den Empfangskanal wechsle. "Google habe die Daten aber nie für seinen Dienst Street View genutzt und werde sie so schnell wie möglich vernichten" (Google Street View schnüffelte Privatdaten aus, http://www.bild.de/politik/wirtschaft/internet/internet-riese-schnueffelte-privat-daten-aus-12546938.bild.html), Stand: 6.07.2011).
In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Widerstände gegen den Straßenfoto-Dienst. Deshalb einigte sich Google mit der Bundesverbraucherministerin, sein neues Angebot in Deutschland erst zu starten, wenn die, von den Bürgern eingereichten Widersprüche, vollständig umgesetzt wurden. So müssen in Zukunft betroffene Wohnungen, Häuser und Gärten unkenntlich gemacht werden (Google Street View schnüffelte Privatdaten aus,http://www.bild.de/politik/wirtschaft/internet/internet-riese-schnueffelte-privat-daten-aus-12546938.bild.html), Stand: 6.07.2011).
Diesbezüglich ein kurzes Video:
(YouTube-Street View verletzt Datenschutz, http://www.youtube.com/watch?v=MiYWRfLTH-c, Stand: 6.07.2011)
Die Website der TAGESSCHAU zeigt zusammenfassend noch Argumente PRO und CONTRA Google Street View.
5. Änderung des Datenschutzgesetzes?
Die Idee des Datenschutzes ist es, dass grundsätzlich jeder Mensch selbst entscheiden kann, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Das Recht auf Privatsphäre ist auch ein Menschenrecht. Wie wichtig dieser Schutz ist, darüber haben unterschiedliche Menschen und Interessensgruppen oft unterschiedliche Meinungen (Das Internet sicher nutzen, http://www.saferinternet.at/themen/date, Stand: 6.07.2011).
Der deutsche Bundesrat plant im Sinne eines verbesserten Datenschutzes Änderungen im Telemediengesetz um die Rechte der Nutzer zu stärken. Folgende Pflichten würden dabei auf die Anbieter von Internetdiensten zukommen:
- Die Nutzer sollen jederzeit - auch ohne technisches Hintergrundwissen - die Möglichkeiten haben, die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen zu erhalten.
- Die Nutzer sind über mögliche Risiken aufzuklären, die mit der Preisgabe ihrer personenbezogen Daten verbunden sind.
- Den Nutzern ist das recht einzuräumen, ihre veröffentlichten persönlichen Daten löschen oder sperren zu lassen.
- Das Speichern von Informationen auf den Nutzerendgeräten bzw. der Abruf derselben ist verboten, es sei denn, der Nutzer hat zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt (Geplante Änderungen im Telemediengesetz, http://www.procado.de/News/20050/geplante-Aenderungen-im-Telemediengesetz-TMG-sollen-Datenschutz-im-Internet-verbessern.html, Stand: 6.07.2011).
Quellen:
Geplante Änderungen im Telemediengesetz, http://www.procado.de/News/20050/geplante-Aenderungen-im-Telemediengesetz-TMG-sollen-Datenschutz-im-Internet-verbessern.html, Stand: 6.07.2011
Google Street View schnüffelte Privatdaten aus, http://www.bild.de/politik/wirtschaft/internet/internet-riese-schnueffelte-privat-daten-aus-12546938.bild.html), Stand: 6.07.2011
Internet-Nutzer über Datenschutz kaum informiert,http://futurezone.at/netzpolitik/3799-internet-nutzer-ueber-datenschutz-kaum-informiert.php, Stand: 6.07.2011
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