Welten von Max
Sonntag, 6. November 2005
Allgemeines und uneingeschränktes Recht auf Publikation?
In der Welt des 21. Jahrhundert oder besser gesagt in der westlichen Welt wird uns häufig die allumfassende Freiheit vorpropagiert. Immer wieder schallen uns die Wörter Freiheit, Recht und Unabhängigkeit in den Ohren.
Aber ist diese Freiheit real oder sind wir nur geschickt in ein Netz von Schein eingewickelt, dass uns nur vorgaukelt diese Freiheiten zu haben.

Betrachtet man das Recht auf Publikation, so kann man in diesem System beides, Recht und Einschränkung finden. Wir leben zwar nicht mehr im Zeitalter der Zensur, zumindest wird diese nicht öffentlich vollstreckt, jedoch hat sich unser Rechtsystem mit Gesetzt zur Sicherung der Freiheit ebenso solche geschaffen, die diese Freiheit wieder einschränken.

Besonders die Medienfreiheit ist immer wieder diesem Spiel unterworfen. Und immer mehr häufen sich die Kritiken und Fragen, nach der Existenz der Medienfreiheit.

Weiterführende Informationen bzw. Anregungen findet man bei http://www.rog.at/deutsch/presse_news.php?s=1&m=838 und Botschaft besorgter Bürgerinnen und Bürger.

Auch in dem dominierenden Neuem Medium, dass sich zu einem herrlichen Mittel für Publizierende und Publikationen gemausert hat, scheint diese Freiheit groß angepriesen zu sein. Besonders, die für jeden leicht und einfach zu erstellenden Weblogs, im Internet veröffentlichte „Tagebücher“, geben uns die Möglichkeit uns an ein breites Publikum, wahrscheinlich das größte und differenzierteste, zu richten.
Auch ich betreibe zwei Weblogs und genieße dieses Publikationsrecht, noch ist es noch eine Freiheit. Zumindest habe ich keinerlei Einschränkungen oder Zensurverhalten der Weblogbetreiber ausfindig machen können. Noch...

Vielleicht genießen diese Weblogs so große Popularität, weil das Internet noch nicht so fest und straff in das Rechtssystem eingebettet ist und es doch noch möglich ist, wirkliche Medien-, Äußerungs- und Publikationsrechte zu haben. Mit der Problematik der Definition des Internets als Medium und deren Rechtslage beschäftigt sich auch Matthias Neumayer mit seiner im Web publizierten Arbeit „Das Medium Internet““link“.


Abschließend finde ich, dass das Internet für mich hauptsächlich wegen seiner Verbreitung und Zugänglichkeit mir meine Freiheit auf Publikation gibt. Ich brauche kein ausgewiesener Journalist zu sein um mich an die Menschen richten zu können. Für mich stehen zwischen mir und einem Milliardenpublikum, dass das Internet ist, nur ein paar Klicks. „Login“ beim Weblogservice, „ Add a story“ und schon kann ich anfangen meine Gedanken zu veröffentlichen.
Ein abschließender Klick auf den „publish“ Button und schon sind diese Gedanken erreichbar. Solange das für mich möglich ist, ist mein Recht auf Publikation gegeben.

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