Lukas Weblog
Sonntag, 3. Dezember 2006
Digitale Signatur

Bedeutung der elektronischen Signatur



Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der wirtschaftlichen Betätigung. Warenbestellungen, Zahlungsanweisungen an Banken, Anträge oder Einsprüche bei Behörden, die Übermittlung sensitiver Daten im medizinischen Bereich und eine Vielzahl weiterer Kommunikationsbeziehungen sowohl in formfreien als auch in formgebundenen öffentlich-rechtlichen Bereichen, die in der Vergangenheit über Papier abgewickelt wurden, erfolgen bereits zu einem großen Teil auf elektronischem Wege. Dies gilt auch für die Dokumentation von Daten, z.B. im Hinblick auf die Produkthaftung oder im Medizinbereich.

Da sich die Dokumentationserstellung, Kommunikation und Archivierung auf der Basis digitaler Daten etabliert hat und expandiert, ergibt sich der dringende Bedarf nach einer digitalen Lösung, die einerseits den Anforderungen einer offenen Kommunikation (in der sich die Teilnehmer nicht kennen müssen) gerecht wird, bei der andererseits zuverlässig auf den Urheber geschlossen werden kann und die Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt sind. Diese Forderungen erfüllt die gesetzliche "qualifizierte" elektronische Signatur.

Funktionsweise der qualifizierten elektronischen Signatur

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art von Siegel zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mit Hilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden.
Die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (privater und öffentlicher Schlüssel) werden durch anerkannte Stellen natürlichen Personen fest zugeordnet. Die Zuordnung wird durch ein Signaturschlüssel-Zertifikat beglaubigt. Es handelt sich dabei um ein signiertes "digitales Dokument", das den jeweiligen öffentlichen Schlüssel sowie den Namen der Person, der er zugeordnet ist, oder ein Pseudonym enthält. Das Zertifikat erhält der Signaturschlüssel-Inhaber, so dass er es signierten Daten für deren Überprüfung beifügen kann. Darüber hinaus ist es über öffentlich erreichbare Telekommunikationsverbindungen (z. B. Internet) jederzeit für jedermann nachprüfbar.
Der breite Einsatz von elektronischen Signaturverfahren erfordert eine zuverlässige und effektive Sicherheitsinfrastruktur für die Zuordnung der Signaturschlüssel durch Zertifikate (Zertifizierungsdiensteanbieter) sowie sichere technische Komponenten. Weiter müssen die Signaturschlüssel-Inhaber darüber unterrichtet sein, welche Maßnahmen sie in ihrem eigenen Interesse für sichere elektronische Signaturen zu treffen haben.

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