Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft
Freitag, 4. Januar 2008
Die Bürgerkarte – Ausweis vor Behörde und eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg
Beim Konzept Bürgerkarte, das im November 2000 von der österreichischen Bundesregierung initiiert wurde, handelt es sich um eine Möglichkeit sich in elektronischen Verwaltungsverfahren auszuweisen.

Dies gelingt zurzeit noch mit Hilfe von Chipkarten (wie z.B. E-Card, Bankomatkarte) bzw. Smartcards, soll jedoch auch auf alltäglich verwendete technische Mittel, wie Mobiltelefone oder USB-Geräte ausgeweitet werden. Es handelt sich somit nicht um eine einheitliche Karte, wie beispielsweise der Reisepass oder Führerschein. Die Bürger können selbst wählen, welches Dokument, das den Sicherheitsanforderungen entspricht, sie als Bürgerkarte verwenden möchten. Durch dieses Konzept soll vorrangig eine sichere Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Behördengänge auf elektronischem Wege gewährleistet werden.

Folgende Karten werden als Bürgerkarten verwendet:
Personalausweis (mit Chip), Bankomatkarte, E-Card, Mitgliedskarte der österreichischen Computergesellschaft OCG , Signaturkarte 'a.sign premium' des Zertifizierungsdiensteanbieters a.trust, usw.
Es gibt auch die A1-Signatur über das Handy.

Anforderungen an die Bürgerkarte
Verwaltungssignaturen, wie im Gesetz des E-Government geschrieben steht, erfüllt nicht die notwendigen Anforderungen einer sicheren Signatur jedoch besteht eine gewisse Sicherheit.

Das österreichische Signaturgesetz (SigG) besagt, dass eine eigenhändige Unterschrift, durch eine elektronische Signatur ersetzt werden kann. Es muss jedoch eine Fälschung dieser ausgeschlossen werden können, damit es sich um eine sogenannte „sichere elektronische Signatur“ handelt.

Neben Namen des Karteneigentümers wird auch ein weiter Ordnungsbegriff, wie SV-Nummer oder Matrikelnummer benötigt. Außerdem wird eine Stammzahl auf die Bürgerkarte gespeichert, die durch starke Verschlüsselung von der eindeutigen Zahl des zentralen Melderegisters abgeleitet wird. Diese sich unter der Kontrolle des Bürgers befindende Zahl verhindert eine falsche Zuordnung, z.B. bei einer Namensgleichheit und der Datenschutz bleibt gewahrt. Die Stammzahl verhindert also den Werdegang zur „gläsernen Bürgern“, da der Datenschutz gewahrt bleibt.


Weitere Vorteile der Bürgerkarte
- Raschere und einfacherer Zugang zu Verwaltung und Wirtschaft
- Bequemere Erledigung von Amtsangelegenheiten jederzeit und auch von zu Hause aus
- Sicherheit und vertrauliche Kommunikation
- Schnellere Bearbeitung von Verfahren
- Ersparen von Ausfüllen von Papier-Formularen
- Kosteneinsparung durch elektronische Behördenverfahren
- Schnellere, kostengünstigere Dienstleistungen

Weitere Informationen wie z.B. über die Aktivierung der Bürgerkarte kann man hier nachlesen.

Quellen:
http://www.buergerkarte.at
http://www.cio.gv.at/identity/

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