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Mittwoch, 17. November 2004
Stephanie.Biwer.Uni-sbg, 19:46h
Oder: Wenn Kommunikation ein Recht wird, gar ein Menschenrecht wird, was ändert sich dann?
1.Kollaboration und Kommunikation, nicht in kulturkritischer, sondern in politischer Absicht 2.Kollaboratives Arbeiten und einige Konsequenzen 3.Herausforderung der Kollaboration
4. Die globale Dimension des kommunikativen Paradigmas
1. Kollaboration und Kommunikation, nicht in kulturkritischer, sondern in politischer Absicht
Rainer Kuhlen stellt sich die Frage, was aus den traditionnellen Autoren wird, wenn sie durch Hypertextifizierung, auf einmal zu Kollaborateuren werden. Können sie dann noch Gebrauch von ihrem Urheberrecht (Copyright) machen? Kuhlen bezeichnet den Autor als Verwerter, da ein Text meist von diversen Autoren benutzt wird, diese wiederum verlinkt werden und somit ein kollaboratives Netzwerk entsteht. Durch kollaboratives Schreiben, werden aus den Texten, Hypertexte. Simanowski meint dass die Verlinkung von Texten nicht zum „Tod des Autors“ führt, sondern zum „Tod des Lesers“, da dieser durch die Links ständig auf andere Texte verwiesen wird. Desweiteren spricht Kuhlen das Thema der „Telemediatisierung“ an. Die Art der Kommunikation prägt sich durch die Struktur. Diese ist unter früheren technischen und medialen Bedingungen entstanden und wenn sie nicht in der Lage ist, sich der Umgebung anzupassen, soll sie weiterbestehen oder „erfolgreich sein“. Alle gesellschaftlichen Strukturen sind davon betroffen. Kuhlen schreibt ausserdem, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der technisch-medialen Entwicklung und den gesellschaftlichen Strukturen im Umgang mit dem Wissens und der Information besteht.
2. Kollaboratives Arbeiten und einige Konsequenzen
Da kollaborative Leistungen entwicklungsoffen und keine abgeschlossenen Werke sind, sollen sie für jederman frei zugänglich sein und von jedem frei genutzt werden können. Durch die elektronische Umgebung entstehen weitere neue Netzwerke und somit andere kollaborative Formen. Weil dieser Prozess noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es noch kein Rechtssystem das, das Urheberrecht (Copyright) reguliert. Kuhlen meint dass die „Napsterisierer“ keine Verbrecher sind, sondern Vorreiter für den elektronischen Umgang mit Wissen und Information. Man kann davon ausgehen, dass die gemeinsame Nutzung von Wissen und Information in Zukunft im Vordergrund stehen wird. Ein Beispiel dafür ist die „Free Software“, bei der jedoch der Code bekannt sein muss. Jeder kann diese Software downloaden um sich damit auseinandersetzen zu können, oder sie sogar weiterentwickeln. Dadurch dass die Nutzungsrechte weder verkauft noch gekauft werden können, bleiben die Rechte im Prinzip beim Autor. (GNU-Projekt) „Open access“ bedeutet, dass wissenschaftliche Ergebnisse, prinzipiell im öffentlichen Raum, von jedem frei genutzt werden können. Ein weiteres Beispiel für „ Open access“ ist das Online Lexikon „Wikipedia“. Es erlaubt jedem der möchte, sich an der Produktion zu beteiligen, oder sei es Texte zu ergänzen. 3. Herausforderung der Kollaboration
Eine besondere Herausforderung für die künstliche Intelligenz Forschung, besteht in der Kollaboration als kollektive Leistung. Im Zusammenhang mit diesem Thema wurden verschiedene Projekte ins Leben gerufen, beispielsweise Schach gegen den Computer zu spielen oder die Weltmeisterschaft im Roboterfussball. Bei dieser Herausforderung gilt es herauszufinden, wie Roboter auf die Umwelt reagieren, wenn sie ständig in kollaborative Situationen versetzt werden.
In der Wissenschaft nimmt die Kollaboration sowohl als auch die internationale Koautorschaft seit einigen Jahren ständig zu. Forschungen sind heutzutage nicht mehr einizig und allein das Werk von einem einzigen Autor. Wieder beim Punkt des Rechtssystems angelant, müssen auch in diesem Bereich in Zukunft neue Formen gefunden werden, die nicht mehr auf die individuelle Leistung fixiert sind.
Unter dem Begriff Wissensmanagement versteht man, dass eine Organisation erlaubt, dass verfügbares Wissen zur richtigen Zeit an die richtigen Personen gelangen kann. Bisher war das Wissen als „ Ware“ in irgendwelchen Datenbanken stockiert und konnte in verschiedenen Situationen abgerufen werden. (Wissen-Warehouse wäre ein Name dafür) Aus der dynamischen Sicht, wird das Wissen nicht als gegeben betrachtet, sondern als Zusammenfügung einzelner Wissensstücken aus verschiedenen Kommunikationsprozessen und Kulturen. Auβerdem wird das Wissen durch Dialog bzw. Multilog Situationen gefördert. Die Teilnehmer werden so zu anderen Sichtweisen und Äuβerungen gebracht.
Wissen soll nicht als statischer Inhalt angesehen werden, sondern als konstruktiver Prozess, der sich ständig weiterentwickelt, für jeden offen zugänglich ist und mit „Wissenstücken“ von anderen Lernenden respektiv mit externen Ressourcen vernetzt ist. Der Begriff Kollaboratives Lernen bedeutet nichts anderes als angewandtes Wissensmanagement. Ein Beispiel das einem solchen System entspricht ist das K3. Kollaboration ist kein natürlicher Prozess, er muss nämlich geplant, gesteuert und kontrolliert werden.
4. Die globale Dimension des kommunikativen Paradigmas
In diesem letzten Abschnitt schreibt Rainer Kuhlen über das „right to communicate“, kurz r2c genannt und stellt sich die Frage warum das r2c so kontrovers ist. Niemand kann den Menschen verbieten miteinander zu kommunizieren oder sich auszutauschen. Kommuniktionsfreiheit ist ein individuelles Recht der Menschen, das aber öfter durch kollektive Interessen (bsp. des Staates) in Widerspruch geraten kann. Durch die verschiedenen Kulturen in der Internet Kommunikation verschärfen sich diese Widersprüche noch weiter. Kommunikationsfreiheit, ist das Recht eines Jeden, in den freien Austausch von Wissen und Information mit anderen treten zu dürfen oder sich an ihrer Produktion zu beteiligen.
Die Befürchtungen der Gegner des r2c: - politisches Argument: „Es wird bezweifelt, ob es als Menschenrecht überhaupt kodifiziert werden kann.“
Die Eigentümer der Medien, entscheiden was an die Öffentlichkeit gelangen darf und was eventuell zu einem politischen Thema werden kann.
Die Forderungen nach dem r2c bedeuten Kritik an der erkennbaren Fehlentwicklung im Mediensystem, sowie die Monopolisierung und die starke Kommerzialisierung.
Auβerdem bedeutet es, das Recht zu haben uneingeschränkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
r2c soll angemessene Geschäfts-und Organisationsmodelle schaffen.
Desweiteren steht r2c im engen zusammenhang mit der „Open-access-Initiative“ und soll eine gewisse Souveränität schaffen.
Mit der „Creative-commons-Lizenzierung“ wird den Autoren das Recht (zurück) gegeben, über die Nutzung ihrer Wissensprodukte selbst entscheiden zu können. 5. Stellungnahme zu den Punkten 3.3 und 3.4.
An dieser Art von Unterricht hab ich bis jetzt noch nicht teilgenommen, doch ich finde es eine gelungene Abwechselung zur Methode mit der am Gynasium unterrichtet wird. Hier kann man selbstständig denken und sich creativ beweisen was auf dem Gynasium absolut nicht der Fall war. Auβerdem finde ich es interessant zu sehen was andere Menschen oder Kulturen zu den verschiedensten Themen beizutragen haben. Zudem kann man sein Wissen erweitern indem man sich für andere Weblogs (wie bei collabor) oder eben auch andere Kulturen interessiert.
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