Sicherheit und Datenschutz werden durch die Datenschutzkommission und den Datenschutzrat gewährleistet.
Außerdem sind nur die notwendigsten Daten auf der Bürgerkarte gespeichert sowie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Stammzahl. Die Stammzahl ist durch eine starke Verschlüsselung von der Zahl des Eintrages im Zentralen Melderegister (= ZRM-Zahl) abgeleitet.
Die für die Signatur notwendigen Zertifikate auf der Karte beinhalten jedoch keine persönlichen Daten. Es stehen ebenfalls keine Gesundheitsdaten auf der Bürgerkarte. Es können jedoch bei sogenannten "bürgerkartenfähigen" Karten Abweichungen beim Informationsinhalt auftreten.
Beispiele zu solchen Abweichungen (Kartenart und deren Inhalt): - Sozialversicherungskarte (e-card)→ notwendige Daten für die Sozialversicherung - Bankomatkarte → Kontoangaben
- Studentenausweis → Matrikelnummer
Es muss dennoch gesagt werden, dass die nicht-typischen Bürgerkarteninformationen nicht von den Bürgerkarten-Anwendungen gelesen weden können. Durch dieses Prinzip bleibt die Sicherheit solcher Karten dennoch garantiert. Zwar sind die auf der Karte enthaltenen Zertifikate für die Signatur frei zugänglich, diese enthalten jedoch nur Daten wie Vor- und Nachnamen, nicht aber solche wie Geburtsdatum oder ZRM-Zahl. Die letzteren und andere vertrauliche Daten sind mit einem PIN-Code vor unbefugtem Zugriff geschützt. Bei Verlust der Karte muss sich der Karteninhaber an die kartenaugebende Stelle wenden um seine Karte zu sperren. Da die vertraulichen Informationen der Bürgerkarte mit einem PIN geschützt sind, kann kein Unbefugter auf die Daten zurückgreifen.
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