Tessie's Weblog
Dienstag, 23. November 2004


Privatsphäre in den ICT- "Bürgercards"

1. Allgemeines zur Bürgerkarte
2. Sicherheit & Datenschutz
3. Vor- und Nachteile der Bürgerkarte

3.1 Vorteile für die Bürger(innen)

3.2 Vorteile für die Wirtschaft

3.3 Vorteile für den Staat

4. Kritik an der Bürgerkarte
5. Quellenangaben

 

1. Allgemeines zur Bürgerkarte

Die Bürgerkarte ist ein "amtliches Ausweisdokument" und dient in erster Linie zur Indentifizierung jedes einzelnen Bürgers.

Die Identifikation erfolgt über eine sogenannte Stammzahl die auf der Chipkarte gespeichert ist. Jedem Bürger wird eine eindeutige, stark verschlüsselte Zahl (ZRM-Zahl) zugeteilt, so kann es auch bei Namensgleichheit nicht mehr zu Verwirrungen kommen.

 

Die Bürgerkarte soll den Bürgern die Möglichkeit geben die traditionnellen Behördengänge vorwiegend elektronisch zu erledigen.

Die Bürgerkarte ist nicht Pflicht, sondern sie soll eine neue Möglichkeit der Kommunikation zwischen Bürger und Behörde bieten.

 

2. Sicherheit und Datenschutz

Sicherheit und Datenschutz werden durch die Datenschutzkommission und den Datenschutzrat  gewährleistet.

 

Außerdem sind nur die notwendigsten Daten auf der Bürgerkarte gespeichert sowie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Stammzahl. Die Stammzahl ist durch eine starke Verschlüsselung von der Zahl des Eintrages im Zentralen Melderegister (= ZRM-Zahl) abgeleitet.

 

Die für die Signatur notwendigen Zertifikate auf der Karte beinhalten jedoch keine persönlichen Daten. Es stehen ebenfalls keine Gesundheitsdaten auf der Bürgerkarte. Es können jedoch bei sogenannten "bürgerkartenfähigen" Karten Abweichungen beim Informationsinhalt auftreten.

 

Beispiele zu solchen Abweichungen (Kartenart und deren Inhalt):

- Sozialversicherungskarte (e-card)→ notwendige Daten für die Sozialversicherung

- Bankomatkarte → Kontoangaben

- Studentenausweis → Matrikelnummer

 

Es muss dennoch gesagt werden, dass die nicht-typischen Bürgerkarteninformationen nicht von den Bürgerkarten-Anwendungen gelesen weden können. Durch dieses Prinzip bleibt die Sicherheit solcher Karten dennoch garantiert.

 

Zwar sind die auf der Karte enthaltenen Zertifikate für die Signatur frei zugänglich, diese enthalten jedoch nur Daten wie Vor- und Nachnamen, nicht aber solche wie Geburtsdatum oder ZRM-Zahl. Die letzteren und andere vertrauliche Daten sind mit einem PIN-Code vor unbefugtem Zugriff geschützt.

 

Bei Verlust der Karte muss sich der Karteninhaber an die kartenaugebende Stelle wenden um seine Karte zu sperren.

Da die vertraulichen Informationen der Bürgerkarte mit einem PIN geschützt sind, kann kein Unbefugter  auf die Daten zurückgreifen.

 

3. Vor- und Nachteile der Bürgerkarte

3.1 Vorteile für die Bürger(innen)

 

DieBürgercard bietet, ebenso wie Online-Banking oder Online-Shopping, den Bürgern die Möglichkeit ihre sonst so lästigen Behördengänge bequem von Zuhause aus zu erledigen und dies 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.

 

Die Bürgercard soll ebenfalls ein schnelleres Bearbeiten von Anträgen ermöglichen, da alle für die Bearbeitung nötigen Informationen bereits elektronisch vorliegen und somit die Übertragung aufs Papier ersetzen.

 

3.2 Vorteile für die Wirtschaft

 

Durch die Bürgercard werden zunehmends alle Tätigkeiten der Behörden elektronisch abgewickelt und somit lassen sich die Kosten um ein vielfaches senken. Zudem erfolgt die Bearbeitung der vorliegenden Unterlagen schneller und vor allem effizienter.

 

Kunden der Online-Dienste können durch die Bürgerkarte das Vertrauen in Online-Transaktionen wiedergewinnen, da die Anbieter von Online-Diensten auf die Bürgerkarte zurückgreifen können und dadurch ihre Dienste sicherer gestalten können.

 

3.3 Vorteile für den Staat

 

Die Bearbeitung von Dokumenten durch den Staat erfolgt schneller und dieser kann somit effizientere Dienstleistungen in einer besseren Qualität anbieten.

 

Die Bürgerkarte ermöglicht eine schnelle und sichere Identifikation einer Großzahl von Bürgern, wobei die elektronische Unterschrift mit der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt wird.

 

4. Kritik an der Bürgerkarte

Hans Zeger (ARGE Daten):

"Viel wichtiger wäre es, Verwaltungsvorgänge zu modernisieren und zu reduzieren,da hilft eine Chipcard nicht weiter, denn in der Praxis ist bei jedem wichtigen Behördengang die persönliche Gegenwart ohnehin Voraussetzung."

 

Zeger befürchtet ebenfalls, dass die Auskunftpflicht durch die Chipcard eingeschränkt werden könnte, wenn diese "zur Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften avanciere."

 

ARGE Daten:

Nach Meinung der ARGE Datenüberwiegt das Risiko der Chipkarte ihren Nutzen.

 

"Auf Chips gespeicherte Daten setzen Chipkartenleser und eine entsprechende technische Infrastruktur voraus. Selbst wenn alle Krankenhäuser, Ambulanzen, Polizeistreifen (!) mit derartigen Geräten ausgestattet sind, gibt es den häufigen Fall, dass Dritte, ein zufällig vorbei kommender Arzt, ein ausgebildeter Sanitäter oder ein kundiger Laie "Erste Hilfe" leisten muss. Gerade diese Personen wären auf grundlegende Notfallsdaten angewiesen. Gerade diese Personen werden aber keine entsprechenden Lesegeräte bei sich herumtragen und sie werden daher nicht an die Daten heran kommen."

 

SPÖ-Gesundheitssprecher Johann Maier:

Johann Maier ist der Meinung, dass die Chipkarte ein weiteres Hindernis für die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer darstellt.

 

"Der Druck auf Arbeitslose und ArbeitnehmerInnen wird steigen, da jeder Arbeitnehmer über eine Sozialversicherungskarte verfügt. In Anbetracht der Realitäten am Arbeitsmarkt könnte ein künftiger Arbeitgeber bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz die Herausgabe der Karte verlangen und mit beschafften Lesegeräten die Daten auslesen".

 

5. Quellenangaben

http://www.buergerkarte.at/

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11223/1.html

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=48947


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