Tessie's Weblog |
Mittwoch, 17. November 2004
Zusammenfassung Beitrag Kuhlen
Tessie.Schuster.Uni-Sbg, 17:20h
WENN AUTOREN UND IHRE WERKE KOLLABORATEURE WERDEN – WAS ÄNDERT SICH DANN Oder: Wenn Kommunikation ein Recht, gar ein Menschenrecht wird – was ändert sich dann? Inhalt: 1. Kollaboration und Kommunikation – nicht in kulturkritischer, sondern in politischer Absicht 2. Kollaboratives Arbeiten und einige Konsequenzen 3. Herausforderung der Kollaboration 3.1. Kollaboration – eine Herausforderung für Simulation in der KünstlichenIntelligenz 3.2 Kollaboration in der Wissenschaft 3.3 Kollaboration im Wissensmanagement 4. Die globale Dimension des kommunikativen Paradigmas 5. Stellungnahme zu den Punkten 3.3 und 3.4 1. Kollaboration und Kommunikation – nicht in kulturkritischer, sondern in politischer Absicht Rainer Kuhlen unterscheidet zwischen Autor und Kollaborateur, indem er den Autor als den Produktiven Teil von Information und Wissen beschreibt und den Kollaborateur als jemanden darstellt, dessen Ziel es ist in „ vernetzten elektronischen Welten ungehindert miteinander zu kommunizieren.“ Er wirft die Frage auf, was sich ändert, wenn Autoren zu Kollaborateuren werden. Selbst in unserem multimedialen Umfeld ist Kollaboration dennoch ein umstrittenes Thema, da unsere westliche Kultur das individuell kreierte Werk schätzt und den individuellen Autor durch Urheberrecht schützt. In den „elektronischen Hypertextwelten“ verblasst die Idee des individuellen Autors und somit auch die des Urheberrechts. Schreiben ist insofern nicht mehr mit individueller Leistung verbunden, denn Autore die sich kollaborativ am Schreiben von Texten beteiligen sind von nun an Kollaborateure und der Begriff Text wird in diesem Zusammenhang zum Begriff Hypertext. Für Simanowski ist diese Entwicklung gleichbedeutend mit dem Verlust des kritischen und reflexiven Geistes des Lesers, der durch die Hypertextualisierung damit beschäftigt ist den verlinkten Texten zu Folgen. 2. Kollaboratives Arbeiten und einige Konsequenzen Kuhlen macht in diesem Punkt nochmal deutlich, dass Kollaborateure heute die Menschen sind, „die in vernetzten Räumen gemeinsam Wissen erzeugen und daraus Informationsprodukte machen.“ Außerdem sind die bereits genannten Informationsprodukte offenen Werke, die zu jederzeit von jedem gelesen und bearbeitet werden können. Die Gesetzesregelung zu diesem Thema steht sozusagen noch in ihren Kinderschuhen. Deshalb gibt es noch keine klaren Regelungen im Bezug auf das Copyright. Ein Konkretes Beispiel hierfür ist das Napster-Problem. Laut Kuhlen sind die „Napsterisierer“ keine Verbrecher sondern lediglich die „Vorreiter der Organisationsformen für den Umgang mit Wissen und Information“. Ein Beispiel für die gemeinsame Nutzung von Wissen und Information ist die Free-and-open Software. Da hierbei derSouce Code bekannt und jedem frei zugänglich ist, kann jedermann sich die Zusammensetzung der jeweiligen Software genau ansehen und sie sogar weiterentwickeln. Beim Open-access zahlt der Autor weiterhin für die Publikation seiner Werke, nicht aber der Nutzer für deren Nutzung. Hierbei können wissenschaftliche Ergebnisse im öffentlichem Raum von jedem fei genutzt werden. Ein weiteres Beispiel für das Kollaborative publizieren ist die open-content encyclopedia. Es handelt sich um eine online-Enzyklopedie die jedem frei zugänglich ist, sowohl zum lesen als auch zum bearbeiten oder ergänzen. Ein solches online-Lexikon enstand Anfang 2001 unter dem Namen Wikipedia. Es befinden sich zurzeit (Situation Juli 2004) ca. 300 000 offen produzierte und frei nutzbare Artikel in diesem online Lexikon. 3. Herausforderung der Kollaboration 3.1. Kollaboration – eine Herausforderung für Simulation in der Künstlichen Intelligenz Die künstliche-Intelligenz-Forschung sieht es als eine Herausforderung kollaborative Situationen möglichst realitätsnah zu simulieren. Dies wird bei Projekten wie Roboterfußball deutlich. Der Akteur des Spiels muss auf seine Umwelt reagieren und dementsprechend handeln und dabei ist er ständig in kollaborative Situationen verstrickt. Wenn sich z.B. ein Spieler nicht kollaborativ verhält, wird er bestraft indem sein Gegner die Große Chance erhält.
3.2 Kollaboration in der Wissenschaft In diesem Punkt ist vom neuen Publikationsverständnis- und Verhalten die Rede. Die Open-access-Initiative sieht das Veröffentlichen und Verfielfältigen nicht mehr als Individuellen Akt zwischen Autor und Verlag. Beim Open-acces werden die Publikationen der Autoren frei zur öffentlichen Nutzung in die neuen Wissensportale der Wissenschaftsorganisationen gestellt, der individuelle Referenzanspruch wird aber dennoch gewahrt. Das Aufkommen von solch neuen Publikationsformen verlangt dementsprechend nach neuen Formen der Anrechnung, der Belohnung, der Anreize. Es wird also nicht mehr die individuelle Leistung bewertet sondern das kommunikative Verhalten untereinander. 3.3 Kollaboration im Wissensmanagement Wissensmanagement ist die Kunst das verfühbare Wissen zur rechten Zeit an die richtigen Personen weiterzuleiten. Bislang glaubte man Wissen sei als Ware irgendwo gespeichert (z.B. in Datenbanken) und jederzeit in einer Problemsituation abrufbereit. Das Wissensmanagement sieht heute das Wissen nicht mehr als gegeben an, sondern vielmehr als einen Teil eines immerwährenden und vor allem kommunikativen Lernprozesses. Entscheidend ist heute nicht das Wissen allein, sondern vielmehr die Kunst wie wir zum Wissen gelangen. Beim kollaborativen Lernen wird das Wissen nicht nur rezeptiv (z.B. Vorlesungen) aufgenommen, vielmehr wird es im Diskurs, vor allem durch kommunikatives Verhalten, weiterentwickelt. Kollaboration erfordert trotzdem noch ein gewisses Maß an Planung, Steuerung und Kontrolle, sei es durch die Öffentlichkeit oder durch die Teilnehmer selbst. 4. Die globale Dimension des kommunikativen Paradigmas In diesem Punkt stellt sich die Frage ob es etwas wie Kommunikationsfreiheit oder Kommunikationsrecht gibt. Diese Frage führt uns zum umstrittenen „right to communicate“ (r2c). Das Thema r2c ist deshalb so kontrovers, da es kaum jemandem in den Sinn kommen könnte den Menschen das Recht am kommunizieren zu nehmen. Es liegt eben in der Natur des Menschen zu kommunizieren, aber genau diese so selbstverständliche Freiheit könnte sich früher oder später als problematisch erweisen. Eine konkrete Problematik ist das Zusammentreffen verschiedener Kulturen bei der Internet-Kommunikation und deren unterschiedlicher Vorstellungen vom Kommunikationsverhalten und dessen Regelung. Obwohl Kommunikationsfreiheit ein individuelles Recht ist, kann niemand es absolut für sich beanspruchen. Befürchtungen der Gegener des r2c: - Politisches Argument:„ [...] Gefahr von Zensur bzw. Medienkontrolle [...] Gefahr für die öffentliche demokratische Gesellschaft [...]. Es wird also bezweifelt, ob es als Menschenrecht überhaupt kodifiziert werden kann.“ - Medienbezogenes Argument: es wird befürchtet ein neues r2c würde nur Unsicherheiten und Missbrauchsmöglichkeiten der Zensur bringen. - Menschenrechtliches Argument: es gibt kein r2c, da es in keinem menschenrechtlichen Text als r2c formuliert ist. Eine Frage stellt sich diesbezüglich: Gibt es ausreichend Rechte die die „neuen und medialen Entwicklungen“ regeln oder muss ein neues Recht oder eine neue Sparte im Kommunikationsrecht eingeführt werden? Manche Menschenrechtler haben sich negativ zu einer Erweiterung der bestehenden Menschenrechte geäußert, da jede Erweiterung gleichzeitig als eine Kritik an den bestehenden Menschenrechten aufgefasst werden könnte. Ein Auszug aus dem Art. 19 der UDHR soll die Frage nach dem r2c vom Tisch bringen, obwohl nirgends im Text verdeutlicht wird, dass der Rezipient dem Austeilenden wieder etwas zurückgibt, sich auch daran beteiligt. Dieser Artikel sieht wohl nur das einseitige Senden von Informationen vor, nicht aber das Emfangen von Rückmendungen. Die Forderung nach dem r2c soll keine Kampfansage, sondern nur eine Kritik am bestehenden Mediensystem und dessen Fehlentwicklung sein (z.B. starke Kommerzialisierung & Monopolisierung). Außerdem bedeutet r2c weiterhin sich aktiv untereinander auszutauschen und zwar im Sinne einer alternativen und nicht substitutiven Bildungsform. Das r2c soll angemessene Geschäfts- und Organisationsmodelle schaffen und mit Hilfe der Open-access-Initiative offene Kommunikations- und Publikationsformen in der Souveränität der Wissenschaft entwickeln. Als letztes soll durch die „Creative-commons-Lizensierung“ den Autoren das Recht zurückgegeben werden über die Nutzung ihrer Publikationen selbst bestimmen zu können. 5. Stellungnahme zu den Punkten 3.3 und 3.4 Bislang war mir diese Art der Wissensaneignung unbekannt, doch ich sehe es als eine duchraus positive Art mit Wissen umzugehen und neues Wissen zu erwerben. Ich finde es wichtig, dass man sich mal aktiv beteiligen muss um ans Wissen zu kommen anstatt sich immer nur rezeptiv und somit auch passiv zu verhalten. Kollaboratives Lernen fördert ebenfalls den kritischen Geist. Es lehrt uns nicht alles so hinzunehmen wie es uns vorgekaut wird, sondern auch mal etwas in Frage zu stellen. Wir wurden auch in der Vorlesung aufgefordert uns aktiv zu verhalten und auch mal Weblogs unserer Kommilitonen mir konstruktiver Kritik zu versehen und auch Kritik an unseren Weblogs anzunehmen und sie nicht als destruktiv zu werten. Für mich ist diese Form des Lernens etwas völlig neues aber im positiven Sinne. ... comment |
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