Schlüsseltechnologien
Dienstag, 18. Dezember 2007
Was bedeutet Copyright?
Unter Copyright versteht man den Schutz von veröffentlichten und unveröffentlichten literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten. Wichtig ist dabei dass das geschützte Werk wahrnehmbar ist. Also hörbar, sehbar oder fühlbar. Copyright Gesetze garantieren dem Urheber das Recht seine Arbeit zu reproduzieren, zu vermarkten, abzuwandeln und öffentlich aufzuführen.
Die korrekte Art und Weise ein Copyright anzugeben ist wie folgt: Copyright © (Erstellungsdatum) (Name des Urhebers): Copyright © 2007 Max Muster.
Wenn mehrere Jahreszahlen in einem Copyright Statement stehen bedeutet das ganz einfach, dass etwas später modifiziert oder ergänzt wurde: Copyright © 2000, 2001 Max Muster
(vgl. http://www.whatiscopyright.org/ 17.12.2007)

Ein Copyright auf eigenes Gedankengut zu verhängen war allerdings nur in den USA nötig. Seit einigen Jahren muss es jedoch auch dort nicht mehr beim „Copyright Office of the United States“ angemeldet werden, dennoch wird es empfohlen diesen Schritt zu unternehmen. In Deutschland und Österreich genießt der Urheber sämtliche Rechte ohne ein Copyright auf sein Gut anzumelden. (vgl. http://www.goethe.de/wis/buv/dos/ang/de343639.htm 17.12.2007)
„Urheber eines Werkes ist laut dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland und Österreich derjenige, der es geschaffen hat. Damit genießt er den vollen Schutz des Urheberrechts.“ (http://www.www-kurs.de/urheber.htm 17.12.2007)

Was kann auf Websites urheberrechtlich geschützt werden?

„Texte, Bilder, Grafiken, Audio- und Videodateien, Internet-Angebote, die als Datenbanken genutzt werden (z.B. Online Wörterbücher, Rezeptsammlungen), Design (Gestaltung) von Internet-Seiten, Aufbau, Navigation der Internet-Seiten untereinander.“ (http://www.www-kurs.de/urheber.htm 17.12.2007)

Was darf man aus dem Netz übernehmen ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

>Internet Inhalte, die in eigenen Worten neu formuliert werden.

>Zitate, die als solche gekennzeichnet sind und auf die Quelle verweisen.

>Gemeinfreie Inhalte, wie z.B. Gesetzestexte oder Gerichtsentscheidungen, dürfen vervielfältigt, bearbeitet und veröffentlicht werden.

>Werke von Autoren, die seit 70 oder mehr Jahren tot sind, wenn kein besonderer Schutz als Sammelwerk geltend gemacht werden kann.

>das Foto einer Person, die seit mindestens 10 Jahren tot ist.

(vgl. http://www.www-kurs.de/urheber.htm 17.12.2007)

Was kann der Urheber machen wenn seine Rechte verletzt wurden?

Wenn eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt kann der Betroffene eine Frist setzen weitere Veröffentlichungen zu unterlassen, er kann einen Betrag (z.B. für entgangene Lizenzgebühren) einklagen, Schadensersatz verlangen und sogar Strafanzeige erstatten. „Wenn weiterhin Urheberrechte verletzt werden, kann es letztlich zu einem Gerichtsverfahren kommen.“ (http://www.www-kurs.de/urheber.htm 17.12.2007)

Quellen:

http://www.www-kurs.de/urheber.htm (17.12.2007)
http://www.goethe.de/wis/buv/dos/ang/de343639.htm (17.12.2007)
http://www.whatiscopyright.org/ (17.12.2007)

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