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Samstag, 25. November 2006
die BÜRGERKARTE!
Was ist eigentlich diese ’Bürgerkarte’?

Das Konzept stellt die Identifikation von allen österreichischen Bürgern jederzeit dar. Es soll möglich sein, sich schnell und unbürokratisch überall identifizieren zu können, ob nun im Internet oder im Gemeindeamt, um einen Meldezettel abzuholen.

Die zwei wesentlichen ‚Dinge’, die eine solche Bürgerkarte erfüllen (sollen) ist die Identifikation sowie die Signatur. Identifikation kann man sich ja noch vorstellen, aber wie soll das mit der Signatur funktionieren? Ganz einfach: Übers Internet kann die Bürgerin/der Bürger mittels Bürgerkarte zB ein Steuerformular unterschreiben. Elektronische Signaturen lassen sich mit Hilfe von kryptographischen Verfahren (siehe früheres publishment auf meinem Weblog) erzeugen.

Auch wir Studenten besitzen bereits eine Art Vorstufe einer solchen Bürgerkarte. Jawohl – unser Studentenausweis ist nichts anderes. Wir können uns damit quasi überall identifizieren und am Servicepoint in der Aula unterschreiben wir quasi die Druckbestätigung unserer Zeugnisse.



Vorteile der BürgerCard

+ Behördenwege können erspart werden, denn diese werden durch das Surfen im Internet ersetzt
+ schnellere Bearbeitung von zB Diebstahlsanzeigen, da Daten gespeichert werden und deshalb keine Papierformulare ausgefüllt werden müssen
+ sichere Formen von Online-Shopping
+ Dienstleistungen des Staates können schneller und kostengünstiger, und somit mit höherer Qualität angeboten werden



Nachteile der BürgerCard

- Verlust von Daten oder vielmehr Datenmissbrauch (Furcht von vielen Menschen, aber anscheinen unbegründet)
- durch Unsicherheiten im Datennetz könnten persönliche Daten evt. verändert oder sogar gelöscht werden
- Stehlen und erschaffen von durch Diebstahl vonIdentitäten (knüpft an den vorherigen Gedanken persönlichen Daten könnte eine Person die Identität einer anderen annehmen)



Interessante Erweiterungen zum Thema BürgerCard

Welche Bestandteile sind wichtig
für das Konzept ’Bürgerkarte’?


1. Überprüfung von persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und –ort)
2. Anwendung eines Schlüsselpaars – asymmetrische Verschlüsselung – zum Signieren und deren Überprüfung
3. Bescheinigung der Identität durch ein ‚Zertifikat’


die asymmetrische Verschlüsselung – Abb. 1:

asymmetrische Verschluesselung



die digitale Signatur (Umkehrung der asymmetrischen Verschlüsselung) – Abb. 2:

asymmetrische Verschluesselung


Bei der elektronischen (digitalen) Signatur handelt es sich um kryptographisch erzeugte Daten, die * unverwechselbar und eindeutig, * mit dem signierten Dokument verbunden sind und * dem Unterschreibenden zugeordnet werden. Eine Veränderung des Dokuments wäre bemerkbar.


Am häufigsten wird in der Praxis das RSA-Signaturverfahren (Rivest, Shamir, Adleman) angewandt. Hier einige Erläuterungen zu Abb. 2.3:

bildung einer digitalen signatur


Der Teilnehmer signiert ein Dokument oder einen Hashwert mit einem privaten, geheimen RSA-Schlüssel. Jeder (also Ämter oder Ärzte zB) kann mit einem öffentlichen Verifikationsschlüssel auf die verschlüsselten Daten zugreifen. (siehe Abb. 2.4!)

pruefen einer digitalen signatur


Laut Behörde(n) und Regierung ist eine Chipkarte als BürgerCard nicht unbedingt erforderlich. Anscheinen soll es möglich sein, die Daten „technologieneutral“ zu verschlüsseln, sodass in Zukunft auch Handys, etc. bürgerkartenfähig sein sollen.

Die Bürgerkarte soll grundsätzlich drei Hauptaufgaben erfüllen:

1. Erstellung einer sicheren elektronischen Signatur
2. Identifikation und Authentifikation von Personen(daten)
3. Datenspeicherung



Quellenindex
Bürgerkarte (061124)
Online Anwendungen (061124)
Diplomarbeit iaik (061124)
Universität Bielefeld (061124)

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