VR "Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft"
Samstag, 5. Januar 2008
Filesharing durch Peer to Peer- Dienste
Zentrale Begriffe

Zuerst gilt es zu klären was genau "Peer to Peer" (kurz P2P)- Dienste bzw. Netzwerke überhaupt sind: “Peer-to-Peer Netzwerke sind Netzwerksysteme ohne zentrale Zugriffskontrolle, in denen alle Rechner gleichberechtigt agieren. Eine Datenverbindung besteht dabei immer direkt von einem Teilnehmer zum anderen, ohne Zwischenschaltung eines Netzwerk-Servers. Beispiel: Kopplung zweier PCs, um Daten zu kopieren oder abzugleichen. Beliebtes Einsatzgebiet sind auch Tauschbörsen (wie eDonkey oder Kazaa) für Musik und Videos, sehr zum Ärgernis der Musik- und Filmindustrie.“ (Quelle:Peer to Peer)
Unter „Filesharing“ versteht man das Weitergeben von Dateien zwischen Internetbenutzern. Damit ist die Verteilung von Dateien über ein P2P- Netzwerk gemeint. Um auf solche Netzwerke überhaupt zugreifen zu können, benötigt man ein spezielles Computerprogramm.

Rechtliches

Rechtlich gesehen dürfen keine Privatkopien durch P2P-Dienste weitergegeben werden. Legal können Informationen und Daten nur dann weitergegeben werden, wenn diese beispielsweise in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist (wie etwa bei freien Programmen (Freeware), frei verwendbarem Gemeingut oder wenn für das entsprechende Werk die Schutzfristen abgelaufen sind. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers stellt jedoch eine Urheberrechts- verletzung dar. Die Verwendung einer Filesharing-Software und die Teilnahme am entsprechenden Netzwerk an sich sind hingegen nach wie vor legal. Viele unbekannte Musiker bieten zum Beispiel ihre Musik in den so genannten Tauschbörsen an, um nicht für die teuren Downloadserver aufkommen zu müssen.
Generell stellt das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Daten vor allem die Musik-, Film- und Softwarekonzerne vor Probleme. Aus kommerziellen Gründen ist das Filesharing diesen Konzernen ein Dorn im Auge. Sie versuchen dagegen mit unterschiedlichen Mitteln vorzugehen. Man muss dabei aber berücksichtigen, wessen Verantwortung für welche Handlung betrachtet wird: personell ist zu differenzieren, ob es sich um den unmittelbaren Filesharer selbst handelt, um den Anschlussinhaber, um denjenigen der die verwendete Software bereitstellt oder um den Internetdienstanbieter. Sachlich zu differenzieren ist, ob die Inhalte durch Download empfangen oder ob die Inhalte durch Upload gesendet wurden.
Filesharer können über ihre IP ermittelt werden. In besonderen Fällen, in denen dringender Tatverdacht besteht, kann zur Beweissicherung eine Hausdurchsuchung vorgenommen werden.

Gefahren

Da in P2P-Netzwerken Unmengen an Daten ohne Kontrolle angeboten und kopiert werden, birgt das Filesharing – neben den rechtlichen Konsequenzen - auch andere Gefahren für den Nutzer. Schadprogramme, wie Viren, Trojaner oder Computerwürmer werden von anderen Nutzern gezielt in den verschiedensten Dateien versteckt, um auf dem PC der Downloader Schaden anzurichten. Dagegen helfen mittlerweile die Antivirenprogramme nur mehr bedingt, da neu programmierte Schadprogramme oft noch nicht in aktuellen Versionen erfasst sind.

Was macht die Tauschbörsen bei den Usern so beliebt?

www-kurs.de führt als Antwort die einfache Handhabung der P2P-Netzwerke (vor allem die für Musikdateien bestehenden leistungsstarken Suchoptionen, wie Titel, Künstler, Album oder Kategorie) und ihr umfangreiches Angebot an. Hinzu kommt die steigende Zahl von Breitbandzugängen, die ein schnelles downloaden ermöglichen.

Quellen

- Filesharing
- Peer to Peer
- www-kurs.de

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