Einstieg in die "Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft" |
Samstag, 29. Dezember 2007
E-Commerce-Gesetz
Martina.Fleischhacker.Uni-Sbg, 09:13h
Von der RTR-GmbH wird eine sogenannte „ECG-Liste“ geführt, die sowohl den einzelnen Internetuser als auch ganze Unternehmen davor schützen soll, mit Spam-Mails überflutet zu werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ganze Domains in die Liste einzutragen, jedoch müssen die Domain-Inhaber ihre User auf Wunsch wieder austragen.
Wie funktionierts? Man schickt eine E-Mail an die Adresse eintragen@ecg.rtr.at. Kurz darauf bekommt man auf die Absenderadresse eine Aufforderung zur Bestätigung, mit deren Beantwortung die E-Mail Adresse automatisch und kostenlos in die Liste eingetragen wird. Werbende, die nun unaufgeforderte Werbe-Mails versenden, müssen laut Gesetz diese Liste beachten, bevor sie für ein Produkt oder eine Dienstleistung werben. Die RTR-GmbH muss deshalb die ECG-Liste jedem ‚Dienstanbieter der Informationsgesellschaft’ – sprich jedem, der im Internet wirtschaftlich tätig ist – zur Verfügung stellen. Das sind fast alle Unternehmen innerhalb Europas. Schützt einen der Eintrag in die ECG-Liste nun vor unerwünschten Spams? Nein, eigentlich nicht. Die RTR-GmbH kann nicht überprüfen, ob es sich um ein „seriöses“ Unternehmen handelt oder nicht. In erster Linie werden Spam-Mails von Personen verschickt, die rechtliche Vorschriften ignorieren und somit die Liste gar nicht beachten. Böswillige Spammer nehmen zum Teil sogar die Liste her, um gezielt Mails an di angeführten Adressen zu schicken. Auch diesem Missbrauch soll jedoch durch verschärfte Maßnahmen ein Ende gesetzt werden. Dank der Überarbeitung des Systems muss bei der Abfrage nun nicht mehr der gesamte Datenbestand preisgegeben werden, sondern es genügt die Übermittlung von kryptographischen Prüfsummen um zu erkennen, ob eine eventuelle Zieladresse in die Liste eingetragen ist oder nicht. Dadurch, dass die tatsächliche E-Mail Adresse nicht mehr preisgegeben werden muss, erfüllt die ECG-Liste nun wieder ihren ursprünglichen Zweck und ist vor jeglichem Missbrauch geschützt. Quellen: http://www.rtr.at/de/tk/E_Commerce_Gesetz http://www.derdurchblick.at/durchgetickert/telekommunikation/10513 ... link (0 comments) ... comment Freitag, 28. Dezember 2007
Verschärftes Spam-Gesetz sorgt für Verwirrung
Martina.Fleischhacker.Uni-Sbg, 08:56h
Im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetz (2003) wurde das Spam-Gesetz neu überarbeitet und weitgehend verschärft. Ziel war die Anpassung an die EU-Richtlinien, jedoch ist das neue Gesetz weitaus strenger ausgefallen.
Der Begriff „Spam“ lässt sich vorerst folgendermaßen definieren: Spam sind sowohl Werbemails als auch elektronische Massensendungen, die an mehr als 50 Personen gerichtet sind. Beinhaltet sind nicht nur E-Mail, sondern auch SMS zählen zur Gruppe der elektronischen Post. Mit dem 01. März 2006 ist die Neuerung schließlich aktiv in Kraft getreten, was großräumig für starke Verwirrung sorgte und immer noch sorgt. Das neue Gesetz besagt: Ohne die vorherige Zustimmung seitens des Empfängers dürfen mittels elektronischer Post keine Zusendungen zu Zwecken der Direktwerbung erfolgen. Wie die Zustimmung letztendlich stattfindet ist nicht gesetzlich geregelt. Es reicht also auch aus, wenn die Zustimmung mündlich erfolgt. Doch aufgepasst: die Beweispflicht liegt nicht beim Empfänger sondern immer beim Werbenden selbst. Kann die Zustimmung nicht nachgewiesen werden, droht dem Sender eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro. Grundlegende Voraussetzungen zum legalen Versenden von Direktwerbungen sind unter anderem die Offenlegung der Identität und die Möglichkeit seitens des Rezipienten, sich abmelden zu können. Eine einzige Ausnahme gibt es jedoch: das Senden von Direktwerbung via E-Mail oder SMS ist dann erlaubt, wenn der Absender seine Kontaktdaten im Zuge eines Kaufes preisgegeben hat. Somit dürfen bestehende Kunden über ähnliche Produkte informiert werden, ohne dass vorher eine Einwilligung stattgefunden hat. Ein Widerspruchsrecht muss dem Empfänger jedoch immer eingeräumt werden. Im Zuge dessen wird seitens der Werbenden stark dafür plädiert, dass weitere Zusendungen auch dann erlaubt sein sollten, wenn diese in der Vergangenheit bereits über einen längeren Zeitraum erfolgten. Gesetzlich gesehen ist das jedoch illegal. Viele Unternehmer verstehen auch nicht, warum die Briefkästen mit Papier voll gestopft werden dürfen, die Mailbox aber nicht. Ein häufiger Kritikpunkt ist auch, dass sich ein Teil der Gesellschaft in seiner Informationsfreiheit eingeschränkt und bedroht fühlt. „Jeder hat das Recht auf Information“ besagt das Gesetz. Wo liegen jedoch die Grenzen!? Welchen Nutzen hat die strenge Novellierung des Telekommunikationsgesetzes jedoch letztendlich für den privaten Endkonsumenten? Traurig aber wahr – das neue Spam-Gesetz gilt als weitgehend „wirkungslos“ im Kampf gegen unerwünschte Spam-Mails. Das hat mitunter den Grund, dass die Mehrheit der Werbemails aus dem Ausland kommt und die EU mehr oder weniger machtlos ist, die Werbemail-Flut aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, zu stoppen. Unerwünschte Mails aus dem Ausland werden meist über sogenannte Zombie-PCs versandt, die ohne das Wissen des Besitzers durch Vieren, Würmer und Trojaner durch den Spam-Versender ferngesteuert werden. Die größte Anzahl der Spam-Mails kommt aus den USA (23%), China (15%) und Deutschland (8%). Österreich beherbergt rund 1% der weltweiten „Zombie“-Rechner. Wie kann man nun gezielt gegen das Problem vorgehen? Um Anwender nun gezielt vor den „Zombie-PCs“ zu schützen, muss verstärkt Aufklärung betrieben werden. Nur durch ausreichend geschützte Computer kann die Spam-Mail Lawine gebremst und eines Tages in den Griff bekommen werden. Quellen: http://www.preslmayr.at/puplikationen/ArtikelKnyrim_Neues_Spam-Gesetz_sorgt_f%FCr_Verwirrung_Computerwelt_1..3.2006..pdf http://board.bitreactor.to/showthread.php?t=14890 ... link (0 comments) ... comment Montag, 19. November 2007
Mitschrift der LV vom 5.11.2007
Martina.Fleischhacker.Uni-Sbg, 10:42h
Hiermit stelle ich meine Mitschrift vom 5.11.2007 online. Wichtig: Diese Mitschrift ist nur stichwortartig und keineswegs logisch gegliedert! Also soll diese nur als ANREGUNG dienen!!
Knoten = (Teile von) Dokumenten -> Link besteht aus Knoten Isolierter Konten = es gibt darauf keinen Verweis Hängender Verweis -> Führt in Nirwana Das Internet besteht nicht aus einem roten Faden, vielmehr aus vielen „bunten Fäden“ (technische, gesellschaftliche…) Sequenz ist nicht machbar, man kann nur Themenblöcke miteinander vernetzen Internet = „vernetztes Netz von Netzen“ Aco.Net = wissenschaftliches Netz in Österreich Wenn z.B. das Netz zwischen Innsbruck und Wien blockiert ist, muss Innsbruck das Netz über Salzburg nach Wien benutzen -> Nutzung anderer Vermittlungsknoten Graz z.B. kann drei Verschiedene Wege nutzen: entweder über Eisenstadt oder über zwei separate Direktwege Pakettechnik hat gewisse Vorteile gegenüber der Leitungsvermittlung: Telefonkosten müssen gezahlt werden, egal ob man „gesprochen“ hat oder nicht -> bei Paketen wird nur für die letztendliche Menge bezahlt; die Zeit, die „freigelassen“ wird, kann von anderen Nutzern belegt werden -> Kostenfrage gegenüber der Telefonie Es gibt höchstens Staus bei der Paketvermittlung, jedoch ist es nie besetzt (wie bei der Telefonie) IP = Internet Protokoll -> Technische, eiserne Klammer des Internets Vorschrift, wie Pakete verschickt werden, ohne sie zu beschädigen (Pakete dürfen bei einer E-Mail nicht zerstückelt werden, damit sie beim Empfänger dann nicht falsch wieder zusammengesetzt werden) Netzwerk-Dienstprogramm: - Ping - Trace - Lookup - … Damit kann man herausfinden / messen, wie lange die Verbindung zu bestimmten Internetadressen dauert (z.B.: zu Google) iana = Internet Assigned Numbers Authority -> kümmert sich um die Vergabe der Nummern und Namen Domain-Namen-Service -> weltweiter Service Hierarchisch gegliedert Sollten die Amerikaner diesen Domain-Name-Server abdrehen (z.B. wegen akuter Terrorismusgefahr), würde weltweit das Internet „zusammenbrechen“ -> Ausfallen von E-Mail… -> das könnte zu wirtschaftliche und andere Schäden führen Es gibt verschiedene Genres von Domains: Tourismus bezogene etc. Länderbezogen: - .at - Österreich - .it - Italien - … weitere Domains: - .com - commercial - .bis - business - … Domain-Name-Server schließt die Lücke zwischen Domain-Name und Domain-Adresse inter.nic -> verweisen nur auf den länderbezogenen nic icann & iana (operating unit of icann) -> Dachorganisation = ISOC (Internet Society) Antwort auf Globale Enge: IP-Version 6 -> Hexa-Dezimal-Adresse (Basis = 10) Bei zu hoher Belastung lässt die IPv6 gar keine Verbindung mehr zu, um die Qualität an Bild usw. aufrecht zu erhalten Vor gut 20 Jahren wurde die technische Entwicklung radikal unterschätzt, mitunter auch von Bill Gates! Prognose: Internet wird ein hyprides Netz IETF = The Internet Engineering Task Force -> koordiniert die Weiterentwicklung der IPv6 Sitz in der Schweiz Operiert mit sehr konkreten, technischen Fragen, die z.B. wären: „Wie kann ich Files vor „fremden Augen“ schützen?“ IRv4: Protokollfamilie besteht aus hunderten von Protokollen NCSA = National Computer Science A… Anwendungen : E-Mail, File Transfer, Terminal Emulation, Usenet News, WAIS, Gopher, www, Domain Name Server, Archie http = Hypertext transfer protocoll Ethernet ist ein Standard, der sich auf die Nachrichtentechniken spezialisiert ISO = International Standardisation Organisation OSI = Open System Interfise ISO/OSI-7-Schichtenmodell Damit der PC die verschiedenen Pakete zuordnen kann, hat jedes Paket Portnummer z.B.: Anwendung http (Web) -> Portnr. 80 Anwendung Teinet -> Portnr. 23 Firewall sperrt alle Ports zu, bis auf die, die gerade genutzt werden ... link (0 comments) ... comment ... older stories
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