Einstieg in die "Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft"
Freitag, 28. Dezember 2007
Verschärftes Spam-Gesetz sorgt für Verwirrung
Im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetz (2003) wurde das Spam-Gesetz neu überarbeitet und weitgehend verschärft. Ziel war die Anpassung an die EU-Richtlinien, jedoch ist das neue Gesetz weitaus strenger ausgefallen.
Der Begriff „Spam“ lässt sich vorerst folgendermaßen definieren: Spam sind sowohl Werbemails als auch elektronische Massensendungen, die an mehr als 50 Personen gerichtet sind. Beinhaltet sind nicht nur E-Mail, sondern auch SMS zählen zur Gruppe der elektronischen Post.
Mit dem 01. März 2006 ist die Neuerung schließlich aktiv in Kraft getreten, was großräumig für starke Verwirrung sorgte und immer noch sorgt. Das neue Gesetz besagt: Ohne die vorherige Zustimmung seitens des Empfängers dürfen mittels elektronischer Post keine Zusendungen zu Zwecken der Direktwerbung erfolgen. Wie die Zustimmung letztendlich stattfindet ist nicht gesetzlich geregelt. Es reicht also auch aus, wenn die Zustimmung mündlich erfolgt. Doch aufgepasst: die Beweispflicht liegt nicht beim Empfänger sondern immer beim Werbenden selbst. Kann die Zustimmung nicht nachgewiesen werden, droht dem Sender eine Verwaltungsstrafe von bis zu 37.000 Euro.
Grundlegende Voraussetzungen zum legalen Versenden von Direktwerbungen sind unter anderem die Offenlegung der Identität und die Möglichkeit seitens des Rezipienten, sich abmelden zu können.

Eine einzige Ausnahme gibt es jedoch: das Senden von Direktwerbung via E-Mail oder SMS ist dann erlaubt, wenn der Absender seine Kontaktdaten im Zuge eines Kaufes preisgegeben hat. Somit dürfen bestehende Kunden über ähnliche Produkte informiert werden, ohne dass vorher eine Einwilligung stattgefunden hat. Ein Widerspruchsrecht muss dem Empfänger jedoch immer eingeräumt werden. Im Zuge dessen wird seitens der Werbenden stark dafür plädiert, dass weitere Zusendungen auch dann erlaubt sein sollten, wenn diese in der Vergangenheit bereits über einen längeren Zeitraum erfolgten. Gesetzlich gesehen ist das jedoch illegal. Viele Unternehmer verstehen auch nicht, warum die Briefkästen mit Papier voll gestopft werden dürfen, die Mailbox aber nicht.
Ein häufiger Kritikpunkt ist auch, dass sich ein Teil der Gesellschaft in seiner Informationsfreiheit eingeschränkt und bedroht fühlt. „Jeder hat das Recht auf Information“ besagt das Gesetz. Wo liegen jedoch die Grenzen!?

Welchen Nutzen hat die strenge Novellierung des Telekommunikationsgesetzes jedoch letztendlich für den privaten Endkonsumenten? Traurig aber wahr – das neue Spam-Gesetz gilt als weitgehend „wirkungslos“ im Kampf gegen unerwünschte Spam-Mails. Das hat mitunter den Grund, dass die Mehrheit der Werbemails aus dem Ausland kommt und die EU mehr oder weniger machtlos ist, die Werbemail-Flut aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, zu stoppen.
Unerwünschte Mails aus dem Ausland werden meist über sogenannte Zombie-PCs versandt, die ohne das Wissen des Besitzers durch Vieren, Würmer und Trojaner durch den Spam-Versender ferngesteuert werden. Die größte Anzahl der Spam-Mails kommt aus den USA (23%), China (15%) und Deutschland (8%). Österreich beherbergt rund 1% der weltweiten „Zombie“-Rechner.

Wie kann man nun gezielt gegen das Problem vorgehen? Um Anwender nun gezielt vor den „Zombie-PCs“ zu schützen, muss verstärkt Aufklärung betrieben werden. Nur durch ausreichend geschützte Computer kann die Spam-Mail Lawine gebremst und eines Tages in den Griff bekommen werden.

Quellen:
http://www.preslmayr.at/puplikationen/ArtikelKnyrim_Neues_Spam-Gesetz_sorgt_f%FCr_Verwirrung_Computerwelt_1..3.2006..pdf
http://board.bitreactor.to/showthread.php?t=14890

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