Einstieg in die "Schlüsseltechnologien der Informationsgesellschaft"
Samstag, 29. Dezember 2007
E-Commerce-Gesetz
Von der RTR-GmbH wird eine sogenannte „ECG-Liste“ geführt, die sowohl den einzelnen Internetuser als auch ganze Unternehmen davor schützen soll, mit Spam-Mails überflutet zu werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ganze Domains in die Liste einzutragen, jedoch müssen die Domain-Inhaber ihre User auf Wunsch wieder austragen.

Wie funktionierts?
Man schickt eine E-Mail an die Adresse eintragen@ecg.rtr.at. Kurz darauf bekommt man auf die Absenderadresse eine Aufforderung zur Bestätigung, mit deren Beantwortung die E-Mail Adresse automatisch und kostenlos in die Liste eingetragen wird.

Werbende, die nun unaufgeforderte Werbe-Mails versenden, müssen laut Gesetz diese Liste beachten, bevor sie für ein Produkt oder eine Dienstleistung werben. Die RTR-GmbH muss deshalb die ECG-Liste jedem ‚Dienstanbieter der Informationsgesellschaft’ – sprich jedem, der im Internet wirtschaftlich tätig ist – zur Verfügung stellen. Das sind fast alle Unternehmen innerhalb Europas.

Schützt einen der Eintrag in die ECG-Liste nun vor unerwünschten Spams?
Nein, eigentlich nicht. Die RTR-GmbH kann nicht überprüfen, ob es sich um ein „seriöses“ Unternehmen handelt oder nicht. In erster Linie werden Spam-Mails von Personen verschickt, die rechtliche Vorschriften ignorieren und somit die Liste gar nicht beachten. Böswillige Spammer nehmen zum Teil sogar die Liste her, um gezielt Mails an di angeführten Adressen zu schicken.

Auch diesem Missbrauch soll jedoch durch verschärfte Maßnahmen ein Ende gesetzt werden. Dank der Überarbeitung des Systems muss bei der Abfrage nun nicht mehr der gesamte Datenbestand preisgegeben werden, sondern es genügt die Übermittlung von kryptographischen Prüfsummen um zu erkennen, ob eine eventuelle Zieladresse in die Liste eingetragen ist oder nicht. Dadurch, dass die tatsächliche E-Mail Adresse nicht mehr preisgegeben werden muss, erfüllt die ECG-Liste nun wieder ihren ursprünglichen Zweck und ist vor jeglichem Missbrauch geschützt.

Quellen:
http://www.rtr.at/de/tk/E_Commerce_Gesetz
http://www.derdurchblick.at/durchgetickert/telekommunikation/10513

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