Social Software
Mittwoch, 9. Januar 2008
Urheberrechte und die große Versuchung diese zu verletzen
Durch die digitalisierten Inhalte ist es leichter denn je möglich, Inhalte zu kopieren und so für eigene Zwecke zu benutzen. Der große Vorteil digitalisierter Inhalte liegt darin, dass es keine Verluste wie etwa beim Fotokopieren oder auch beim Kopieren von VHS-Videos oder Kassetten (analogen Tonträgern) gibt.
Um Inhalte aus dem Internet zu kopieren ist keine große Begabung notwendig und auch das Abtippen von Textstellen ist nicht (mehr) notwendig. Einfach die gewünschte Textpassage auf der Internetseite markieren und anschließend mittels „copy & paste“ in einem eigenen Text einfügen. Andere Dateiformen wie Video- und Audio-Dateien sowie Bilder können per Mausklick und „Speichern unter“ sehr schnell und einfach auf der eigenen Festplatte gespeichert werden.
Um an eine neue CD zu kommen, ist es nicht mehr unbedingt notwendig diese zu kaufen. Es genügt, wenn jemand im Bekanntenkreis bereits diese CD besitzt – Kopien sind schnell hergestellt. Oder aber es gibt auch die Möglichkeit, die Daten in mp3-Format umzuwandeln und so ohne große Qualitätsverluste weltweit in den Tauschbörsen im Internet zum Download zur Verfügung zu stellen.
Quelle (6.1.08)


Es gibt also unzählige Möglichkeiten, um an Inhalte über das Internet zu kommen. Jedoch wird oft vergessen, dass auch hier Urheberrechte gelten. Manche Gesetzte müssen im Bezug auf das Internet wohl noch etwas überarbeitet werden und – da das Internet ja ein weltweites Medium ist – einander angeglichen werden.
In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 das neue Urheberrecht. Es erfolgte eine Erweiterung um das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“. Darin ist festgehalten, dass sich jeder strafbar macht, der Daten wie Filme, Musik, Computerspiele oder sonstige Software im Internet verbreitet und zum Download anbietet, aber dazu nicht berechtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle ob die Daten privat oder gewerblich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich angeboten werden.
Weiters ist auch verboten, Kopierschutze zu knacken bzw. zu umgehen, z.B. bei Video-DVDs, PC-Spielen oder Musik-CDs. Dabei macht es keinen Unterschied, falls diese Kopien für sich selbst und den eigenen Gebrauch hergestellt werden. Laut Gesetz macht sich jemand, der den Kopierschutz umgeht zwar nicht strafbar, aber er muss mit einer möglichen Schadensersatzforderung der Rechteinhaber rechnen. Laut dem Gesetz dürfen auch keine Anti-Kopierschutz-Programme oder –Geräte mehr verkauft werden.
Das Anfertigen von Privatkopien aus offensichtlich illegalen Quellen ist nicht erlaubt. Zu diesen Quellen zählen vor allem Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Dienste wie KaZaA, eDonkey oder Morpheus. Es sind also Dienste, die endlos viele Musik- und Filmtitel sowie Software kostenlos zum Download anbieten.
Quelle (6.1.08)

In Deutschland und Österreich ist laut dem Urheberrechtsgesetz Urheber eines Werkes jener, der das Werk geschaffen hat. Er genießt somit den vollen Schutz des Urheberrechts. Im Gegensatz zu den angloamerikanischen Ländern, in denen die Urheberschaft durch die Eintragung in ein sogenanntes Copyright-Register dokumentiert werden muss, ist eine solche Registrierung in Österreich und Deutschland nicht notwendig. Bei der Veröffentlichung eines Werkes sollte aber der Urheber mit einem Copyrigth-Vermerk auf seine Rechte hinweisen.
Quelle (6.1.08)

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