Internet Radio

Miriam.Weiherer.Uni-Sbg, 8. Januar 2008, 14:31

Der eigene Internet-Radiosender


Internet-Radio?
Webcasting?
Für alle die Radio nicht nur gerne hören sondern auch selber machen wollen sollten diese zwei Begriffe bekannt sein.
Anhand dieser Technik kann nämlich jeder seinen eigenen Radiosender online stellen. Damit man jedoch nicht nur technisch vorne mit dabei ist, sondern man auch rechtlich keine Fehler macht bietet die Internetseite IRights wichtige Tipps an.

Rundfunklizenz NEIN – Erlaubnis der Rechteinhaber JA


Der große Vorteil am Webcasting ist, dass man zwar Technik und das nötige Kleingeld benötigt, allerdings keine Rundfunkgebühr. Der wichtigste Bestandteil an einer Radiostation, die Musik, ist damit jedoch noch nicht abgedeckt. Und um Musik rechtlich legal zu senden, braucht man die Erlaubnis der Rechteinhaber.
Um jedoch den langen Zeitaufwand zu entgehen, der aufkommen würde, wenn der Radio-Moderator für alle Songs einzelne Verträge aushandeln müsste, gibt es die so genannten Verwertungsgesellschaften, die diese Arbeit für die Rechteinhaber bündeln und als Ansprechpartner der Internet-Radios dienen. Für die Radiobranche sind zwei von ihnen zu nennen: die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA vertritt die Komponisten, Texter und deren Verleger, die GVL ist zuständig für Interpreten und die Tonträgerindustrie.
Wer bei diesen zwei Gesellschaften keine Lizenz erwirbt, muss wie bei allen anderen Verstößen in Sachen Urheberrechtsverletzung mit Unterlassungs- und Schadenersatzklagen rechnen.

Wie bei allem geht es um das liebe Geld


Die Preise, die für das Internetradio gezahlt werden müssen, sind bei der GVL und der GEMA veröffentlicht worden.
Beide Gesellschaften bieten Pauschalverträge für kleinere, nicht kommerzielle Webcasts an. Zahlt man an die GVU mindestens 500 Euro, so dürfen eine Million Titel im Net abgespielt werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Titel immer ein Titel pro Hörer ist. Die GVL macht das an einem Rechenbeispiel deutlich:

„’Geht man von einem nicht-kommerziellen Webcaster aus, der täglich 12 Stunden anbietet, 365 Tage im Jahr, und pro Stunde 10 Titel übermittelt, kann er durchschnittlich 23 Hörer haben, ohne mehr als die Pauschale von 500 Euro zu zahlen. 23 Hörer sind dabei ein Durchschnittswert – es können zu Spitzenzeiten gern 1000 Hörer sein, zu anderen Zeiten müssen es dann entsprechend weniger Hörer sein.’ Wer mehr Hörer hat, muss pro Song die so genannte Grundvergütung zahlen: 0,05 Cent pro Songtitel und Hörer oder 0,015 Cent pro Minute und Hörer.
Zu der Zahlung pro Titel und Hörer kommt eine Kopiergebühr, weil die Songs auf den PC des Radio-Anbieters kopiert werden müssen, um sie den Hörern zur Verfügung stellen zu können. Sie beträgt 0,125 Euro pro Jahr und Titel. Wer also seinen Hörern 1000 Titel anbieten möchte, zahlt noch einmal 125 Euro, bei 2000 Titeln sind es 250 Euro.
Zusätzlich muss der potentielle Radiomacher eine monatliche Gebühr von 30 Euro an die GEMA zahlen. Das gilt für nicht-kommerzielle Internet-Radios. Das sind Radios, deren Einnahmen, nach der GEMA-Definition, 430 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen, die über bis zu drei URLs und auf bis zu neun Kanälen senden und bis zu 2700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen. Jeder Hörer muss dabei dasselbe hören, die Radios dürfen also weder interaktiv noch personalisiert sein, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.“
All diese Einnahmen werden dann von der GVL und der GEMA an die jeweiligen Rechteinhaber und Interpreten ausgezahlt.

Wer sich noch mehr für dieses Thema interessiert und sich weiter informieren möchte, hier ein paar Links:
Deutliche Tariferhöhungen und verschärfte Bedingungen für Webradios ab 2005
Weitere Infos zu GVL und Gema
Den Internetradios geht es an den Kragen

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