Was ist Urheberrecht?
Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt. Die rechtliche Grundlage wie und ob ein Werk vervielfältigt oder verwertet werden darf, bildet das österreichische Urheberrecht (UrhG; BGBI Nr. 111/1936 idF BGBI Nr. 81/2006). Der Zweck des Urheberrechts, auch in Verbindung mit dem World Wide Web, besteht darin, Urheber vor missbräuchlichen Gebrauch ihrer Schöpfungen durch Unbefugte zu schützen.
§ 10 (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.(2) In diesem Gesetzt umfasst der Ausdruck „Urheber“, […] außer dem Schöpfer des Werkes auch die Personen, auf die das Urheberrecht nach seinem Tod übergegangen ist.“
Siehe hierzu folgende Seite: http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html
Aufgrund des stetig wachsenden Brandbreite und höhere Datendurchsatz erhöht sich auch die Bedeutung des Internets für die Distribution und Nutzung geistigen Eigentums. Heutzutage ist der Abruf von Informationen, Texten, Musik, Videofilmen aus dem internet leichter als in einem Kaufhaus zu gehen und dort diese Materialien zu besorgen. Der Zeitungskiosk an der Ecke oder der Videoverleih sind längst keine Konkurrenz mehr zum Internet. Die Popularität des Internets steigt rasant an. Natürlich ist es auch absehbar, dass der enorme Umfang von Informationen urheberrechtliche Probleme mit sich bringt. Das Musikstück lässt sich genauso schnell aus einschlägigen Internetangeboten oder Tauschbörsen herunterladen und auf CD brennen bzw. direkt am PC oder auf einem speziellen Player speichern. Durch immer niedrigere Online Kosten auf Anbieter- und Nutzerseite d.h. Billigen großen Speichermedien und kostergeringen breitbandigen Internet-Anbindungen gewinnt der multimediale Datenaustausch weiter an Bedeutung. Weiterhin beinhaltet jede Internetseite Inhalte, denen zumindest teilweise urheberrechtliche Bedeutung zukommt. Bei wachsender Ausbreitung des Internets steigt einhergehend auch der Bedarf und die Nutzung von solchen Inhalten.
Urheberrechtsverletzungen im Internet treten in unterschiedlichsten Formen und Intensitäten auf. Als eines der größten Rechtsverletzungen gilt die Verletzung des Vervielfältigungsrechts. Durch Internetangebote und Tauschbörsen wird der Austausch und die Weitergabe von Musikstücken als Tonkunstwerke, Videos in Form von Filmkunstwerken, Grafiken und Software, zum Teil auch urheberrechtlich geschützte Sprachwerke zwischen den Nutzern ermöglicht. Es gibt hier Privatpersonen die ein nicht-gewinnorientiertes Ziel verfolgen und professionell organisierte Personen und Gruppen welche diese Piraterie „gewerbsmäßig“ betreiben. Mit dem starken Wachstum der privaten und professionellen Internetseiten und Angebote im World Wide Web, nehmen auch die weniger offensichtlichen Verletzungshandlungen zu. Urheberrechtlich geschützte Bilder, Texte oder Stadtplanauszüge werden immer öfter aus fremden Internetseiten herauskopiert und die eigene Internetseite eingefügt, oder für andere Zwecke verwendet. Das Verhindern des Missbrauchs der digitalen Möglichkeiten ist oft nicht nur allein durch rechtliche Sanktionen möglich. Deswegen gibt es neben den rechtlichen Maßnahmen auch technische Einrichtungen die einen effektiven Schutz realisieren. Diese technischen Schutzmaßnahmen werden als Digital Rights Management (DRM) oder als Electronic Copyright Management Systems (ECMS) zusammengefasst. Diese beiden Systeme können selbstverständlich verschiedene Komponenten beinhalten, mit denen Rechte im digitalen Umfeld technisch identifiziert, organisiert, beschränkt und durchgesetzt werden sollen.
Einzelne technische Ansätze außerhalb der DRM-Systeme sind zum Beispiel digitale Wasserzeichen. Digitale Wasserzeichen sind in dem Inhalt für den Nutzer versteckte, nicht wahrnehmbare und den Gebrauch des Werkes zunächst nicht beeinträchtigende Markierungen. Allein der Rechteinhaber kann durch Vergleich mit dem Original dieser Markierung erkennen. Ein digitales Wasserzeichen zum Beispiel in einer Grafik, hilft dem Rechteinhaber Vervielfältigungen dieses Werkes mittels automatisierter Suchmaschinen im Internet zu finden. Eine andere technische Möglichkeit bilden die Verschlüsslungen und Passwortsicherungen von Daten. Diese Methode ist eine der einfachsten um nicht autorisierte Zugriffe auf geschützte Inhalte zu verhindern. Die Daten werden mit Hilfe mathematischer Algorithmen so kodiert, dass ein Zugriff auf das gesamte Werk oder auch nur auf Teilstücke eines Werkes nur mit dem Entschlüsselungscode möglich ist. Ein sehr verbreitetes Einsatzgebiet dafür ist zum Beispiel Pay-TV wie Premiere. Das Problem bei einer einfachen technischen Möglichkeit Inhalte zu schützen ist, dass sie auch genauso einfach umgangen werden können. Eine Verbesserung der Verschlüsselung stellt das asymmetrische „Public-Private-Key“ Verfahren dar. Der Rechteinhaber, im Fall vom oben genannten Beispiel wäre der Rechteinhaber Premiere, verschlüsselt das Werk mittels dem Public-Key für die jeweiligen Adressaten, der Inhalt kann dann nur von diesem Adressaten mit seinem Private- Key entschlüsselt und genutzt werden.
Siehe auch http://www.zeit.de/2009/18/pirate-bay-urheberrecht
Als Fazit kann man sagen, dass diese Situation am besten mit dem Satz beschrieben wird;
„Warum soll ich für etwas Geld ausgeben, das ich auch gratis haben kann?“.
Solange es kostenfreie Software gibt die den Kopierschutz einer DVD oder einer CD umgehen kann, wird es dieses Gratisangebot im Internet auch weiterhin geben. Heutige Systeme, wie zum Beispiel DRM-Systeme, können die Piraterie nicht vollständig verhindern. Es wird für die diversen Industrien nur einen Weg geben, sie müssen nicht nur in anderen Unternehmen derselben Branche ihre Konkurrenten sehen, sondern auch die Piraterie selbst, als einen der schärfsten Konkurrenten
betrachten. Aus diesem Grund ist das Urheberrecht auch nicht zeitgerecht. Es müssen neue Möglichkeiten gefunden werden diese Probleme zu mildern, ganz von der Welt schaffen wird nur sehr schwer möglich sein. Ich bin gespannt wie sich diese Angelegenheit in Zukunft entwickeln wird.
Weitere Inhalte folgen.....noch in arbeit
Es hat den offensichtlichen Anschein, dass nicht alle verwendeten Quellen angegeben wurden.
Z.B.:
http://www.evangelische-jugend.de/Grundlagen.477.0.html
http://www.blog.de/tb/a/r/dvd-video/jederzeit-moeglich-dvd-kopieren-trotz-kopierschutz/4572189/
bzw. der Inhalt, bestehend aus unterschiedlichen Stilen und Formaten "zusammenkopirt" ist.
Ich bin mit diesem Beitrag eigentlich noch nicht fertig und ja ein paar quellen sind noch nicht angeführt aber ich habe auch quellen angeführt, wo ich die Inhalte aus Internetquellen genommen habe.... Der Schreibstil ist meiner und nicht aus dem Internet da ich im Open Office geschreiben und nachträglich in collabor kopiert habe... weitere quellen und weitere Textinhalte folgen. Dieses Statement war ja soweit ich weiss freiwillig und nicht zwingend notwendig daher habe ich es ruhiger angehen lassen. Da ich 40 Studen Woche habe und nicht rechtzeitig immer die Statements abschicken konnte möchte ich mich entschuldigen für das verspätete Statement aber ich bin mir sicher dass sie das verstehen werden. Überrascht war ich trotzdem über die Benotung des Statements obwohl ich die anderen Aufgaben ganz gewissenhaft gemacht habe.... Der Beitrag über HCI war die eigentliche Aufgabe die erledigt habe und nicht urheberrecht. Wenn es sein muss nehme ich diesen Beitrag heraus.