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Mittwoch, 5. Dezember 2007
Schutz des Urheberrechts durch DRM (Digital Rights Management)

Mit Digitaler Rechteverwaltung hat man die Möglichkeit die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien zu kontrollieren. Geschützt werden können digitale Tonaufnahmen, Filme, Software und auch elektronische Dokumente.

Digitale Medien haben den Nachteil, dass sie sich ohne Qualitätsverlust, mit geringem Aufwand vervielfältigen lassen. Die Anbieter digitaler Medien erhalten mit DRM die Möglichkeit die Nutzung ihrer Medien einzuschränken. Somit kann verhindert werden, dass diese Medien unkontrolliert verbreitet und raubkopiert werden. Nur jemand mit gültiger Lizenz kann die Daten nutzen. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme).

Digital Rights Management Systeme (DRMS)

Für DRMS gibt es keine einheitliche Definition. Eine relativ enge Definition ist: „Elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen nennt man DRMS. Sie ermöglichen die Verwertung von digitalen Inhalten über eine reine Pauschalvergütung hinaus und erlauben zusätzlich die individuelle Lizenzierung/Abrechnung nach Häufigkeit, Dauer oder Umfang der Nutzung.“ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme).

Bekannte Digital Rights Management Systeme sind:

Apple FairPlay:: http://www.tinhat.com/ebooks_epublishing/fairplay.html

Windows Media DRM: http://www.microsoft.com/windows/windowsmedia/de/drm/default.aspx

Adobe Lifecycle Policy Server: http://www.adobe.com/de/products/livecycle/rightsmanagement/

Die Architektur einer DRMS sieht folgendermaßen aus:

Info: Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben

Der Umfang der Rechtegewährung eines DRMS kann folgendermaßen sein:

Info: Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben

DRMS bedient sich folgender Basistechniken:

· Verschlüsselung (eine Vielzahl kryptografischer Techniken kann eingesetzt werden).

· Digitale Wasserzeichen (Ziel ist es, bestimmte Informationen unwiderruflich mit dem Medienprodukt zu verbinden).

· Rechtedefinitionssprachen (erlauben die Beschreibung des Umfangs der eingeräumten Rechte)

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme)

Kritik an DRM

Natürlich ist DRM heftig umstritten. Aus Sicht des Konsumenten hat DRM mehrere Nachteile. Man darf die Dateien nur einige Male kopieren, durch DRM werden die Dateien vom Umfang her größer (besonderer Nachteil bei MP3-Dateien – dann wird meistens bei der Datenrate gespart).


Beispiel für DRMS – Apple FairPlay (Apple iTunes)

FariPlay nennt sich das Digital Rights Management System der Firma Apple. FariPlay wird eingesetzt bei iPod, iPhone und iTunes.

Die Einschränkungen von FairPlay sind:

· Die Mediendatei kann nur auf 5 Computern gleichzeitig verwendet werden

· Mediendateien können nur mit iPods und nicht mit anderen Medienplayern verw. werden

· Eine Widergabeliste kann nur 7x auf CD gebrannt werden

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/FairPlay)

Deaktivieren von DRM Systemen

Natürlich ist es nicht erlaubt DRMS zu hacken oder Kopierschutzsysteme ohne Erlaubnis des Herstellers zu entfernen.

Allerdings können DRM Systeme manchmal sehr einfach (und legal) ausgeschaltet werden. Beim System FairPlay ist es möglich die Beschränkungen einfach aufzuheben. Man muss nur die gewünschten Lieder auf eine CD brennen (als Audio-CD) und anschließend aus der Audio-CD wieder MP3 Lieder herstellen (beides ist mit iTunes möglich).

Näheres über die Urheberrechtslage beim Kopierschutz bzw. Knacken desselben könnt ihr bei Bernhard Kainrad nachlesen: /0555801/


Um keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, möchte ich darauf hinweisen, dass ich zur Erstellung dieses Beitrags teilweise Informationen von der Webseite http://www.Wikipedia.org verwendet habe. Auf diese Absätze wird explizit im Text hingewiesen.

Ich hoffe dass ich euer Interesse geweckt habe und freue mich auf euren nächsten Besuch.



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