Aufgabe 1/b

alexander.hauer.uni-linz, 8. November 2010, 21:03

Defintionen

1)

E-Commerce (z.dt.: Elektronischer Handel, auch Internethandel oder Online-Handel) ist der Einkaufsvorgang via Datenfernübertragung innerhalb der Distributionspolitik des Marketings bzw. des Handelsmarketings. Hierbei wird über das Internet eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen und unter Anbieter und Abnehmer abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst der elektronische Handel jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der Internet-Anbieter – auch solche, die keine Handelsunternehmen sind – und Internet-Nachfrager als Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Den in der Literatur häufig verwendeten Begriff des Electronic Business popularisierte eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre. Im engeren Sinne umfasst der elektronische Handel die über das Internet abgewickelten Geschäftsbeziehungen zwischen Internethändlern, also Handelsunternehmen, die das Internet ausschließlich oder zusätzlich zum
stationären oder zum angestammten Versandgeschäft nutzen, und Internet-Nachfragern.[1] Der elektronische Handel macht in jedem Sinne einen Teil der Internet-Wirtschaft aus (E-Commerce, E-Business).

1.    Vgl. Hans-Otto Schenk: E-Commerce und Internet-Handel – Eine typologische Klärung, in: Handelsforschung 2001/02, hrsg. von Volker Trommsdorff, Köln 2002, S. 25-50. ISBN 3-935118-38-4.

Quelle aufgerufen am 8.11.12010: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel

2)

e-business: Der Begriff e-business ist die Kurzform für Electronic Business (Elektronischer Geschäftsverkehr), unter dem allgemein alle Internet und Intranet gestützten Unternehmensaktivitäten verstanden werden. Hierzu gehören u. a. e-commerce, und e-procurement.

e-commerce: Electronic Commerce steht für den Bereich online Vermarktung (e-marketing) und online Handel. Hier wird zwischen Business to consumer (B2C) und business to business (B2B) unterschieden. Im B2B können Unternehmen ihre Produkte anderen Unternehmen anbieten, ihre Versorgung mit Rohstoffen und Halbzeugen sichern, sowie für den Betrieb notwendige Anlagen erwerben. Beim B2C verkauft das Unternehmen direkt an den Privatkunden. Bei hohem Bekanntheitsgrad des Onlineangebotes sind Einsparungen besonders in den Bereichen Einkauf und Vertrieb möglich. Ein typisches Beispiel sind Onlineshops.

Quelle aufgerufen am 8.11.12010: http://www.mcgrip.de/crm/definition.htm

Diskussion

Beide Defintionen halten fest, dass E-Business als weiter gefasster Begriff als E-Commerce verstanden wird. Es bestehen großteils inhaltliche Überschneidungen in beiden Definitionen, wobei erstere den Sachverhalt zwar ausführlicher erklärt, zweitere aber deutlicher hervorherbt, dass E-Business auch innerhalb der Organisation geschieht (Bsp.: Intranet). Weiters stellt die zweitangeführte Definition auch den Sachverhalt der verschiedenen Rollen in einem E-Commerce-System  und deren unterschiedlich ausgeprägte Beziehungen zueinander dar (B2C & B2B).

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