In diesem Blog möchte ich auf einige interessante Auslegungen des Gesetzes ins besondere den § 42 Abs.3 des Urheberrechtes eingehen. Dieser Paragraph behandelt die Vervielfältigung von geschützten Werken.
Einführung
Der §42 Abs. 4 UrgH erlaubt grundsätzlich jeder natürlichen Person von einem Werk (außer auf Papierträger) einzelne Vervielfältigungen zum privaten gebrauch zu erstellen. Dieser Gesetzesausschnitt stellte schon klar, dass nur natürliche Personen eingeschränkt "kopieren" dürfen. Zur Gänze entfallen juristische Personen wie GesmbH,...
Außerdem sind für eine private Nutzung noch folgende Einschränkungen gegeben:
1. Nur einzelne Kopien dürfen Vervielfältigt werde
Dieser § ist nur anzuwenden, wenn es sich um einige wenige Kopien handelt. Eine genaue Zahl sieht der Gesetzesgeber noch nicht vor. Jedoch kann man von einem OGH Urteil ausgehen, dass die Zahl 19 nennt. Auf jeden Fall, wird von einer privaten Nutzung ausgegangen, das die Vervielfältigung von einiger wenigen Stücken impliziert.
2. Nur für den privaten Gebrauch
Der Begriff "privater Gebrauch" wird sehr eng gesehen. Jedoch werden zur Privatsphäre noch der engere Familienkreis oder persönliche enge Freunde gezählt. Das heißt, die Weitergabe an diesen Personenbereich ist noch vom § 42 gedeckt. Jedoch darf ein Werk nie öffentlich zugänglich gemacht werden. Wird eine Kopie zum Beispiel als Download ins Netz gestellt, kann der § 42 nicht mehr angewendet werden.
Beachtet werden soll hierbei, dass beim Anbieten von einem Download auch das Zurverfügungsstellungsrecht verletzt werden kann.
Rechtmäßigkeit des Originales
Es ist bis heute noch nicht ganz geklärt, ob man zur Vervielfältigung ein Original besitzen muss, dass rechtmäßig erworben wurde. Teilweise wurde diese Gesetzeslücke schon im Nachbarland Deutschland behoben. Daher wäre es auch für Österreich wünschenswert, wenn dieser Graubereich verschwindet und einheitliche Richtlinien gelten.
Resumee
Ich habe nur einen kleinen Gesetzesabschnitt in diesem Blog behandelt. Man sieht aber schon sehr gut, dass viele Dinge von dem Gesetzgeber noch nicht geregelt sind, um eine einheitliche Rechtssprechung zu gewähren. Bis dahin wird es noch viele Musterprozesse, Rechtsgelehrtenauslegungen usw. geben.
Quelle: http://www.rechtsprobleme.at/doks/leitner-urheberstrafrechtliche-aspekte.pdf
Ein ähnlichen Test der Telekom, zeigt natürlich mehr download: 1974,12 kbit/s
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Mit Traceroute kann man alle Routerverbindungen bis zum Zielort ansehen. Das besondere daran ist, das man hier die URL eingeben kann, nicht wie bei andere die IP-Adresse. Diese Tool arbetet ähnlich wie der bekannte Ping-Test um eine Netzwerkverbindung zu testen.
Hier als Beispie alle Router von mir zuhause bis nach Linz an die Uni.
Zieladresse: www.jku.at
Hop | Hostname | IP-Adresse | Time | b>Time |
1 | 213.33.98.18 | 213.33.98.18 | 0 ms | 0 ms |
2 | 80.120.165.1 | 80.120.165.1 | 1 ms | 1ms |
3 | 195.3.70.25 | 195.3.70.25 | 1 ms | 1ms |
4 | 195.3.70.122 | 195.3.70.122 | 1 ms | 1 ms |
5 | vix1.Wien1.ACO.net | 193.203.0.1 | 1 ms | 1 ms |
6 | linz1.aco.net | 193.171.15.2 | 4 ms | 4 ms |
7 | jku-gw.edvz.uni-linz.ac.at | 193.171.22.26 | 4 ms | 4 ms |
8 | jkuc4mr1.edvz.uni-linz.ac.at | 140.78.200.11 | 4 ms | 7 ms |
9 | s05zidzv00.edvz.uni-linz.ac.at | 140.78.3.22 | 4 ms | 4 ms |
Für mich ist es interessant, dass es zuerst nach Wien geht und danach erst nach Linz.
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Wenn man in einem W-Lan arbeitet, kann es oft interessant sein, über die IP-Adresse den zugehörigen Computernamen zu finden. Das ist sinnvoll, wenn man z.B. von einem anderen Computer angegriffen wird. So funktionierts:
Man geht bei WinXP in die Eingabeaufforderung. Gibt dort den Befehl "nbtstat -A 192.168.1.15" (natürlich anstatt 192... die richtige IP-Adresse eingeben) - Enter und schon hat man den Computernamen incl. der Arbeitsgruppe.
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Bei der Konfiguration eines Netzwerkes kommt es oft zu dem
Problem, dass man nicht weiß, ob man eine Verbinung zum
Router hat oder ob der Fehler wo anders liegt. Hierzu gibt es einen einfachen Test:
Um die TCP/IP-Konfiguration eines Computers anzeigen zu lassen, öffnen Sie die Eingabeaufforderung und geben ipconfig ein.
Mit diesem Befehl senden Sie an der Eingabeaufforderung durch Eingabe von ping an die IP-Adresse des Gateways und man sieht sofort, ob eine Verbindung hergestellt ist. Interessant ist dies, wenn man in öffentlichen Netzen arbeitet. Denn dann kann man sich die IP-Adresse und andere Daten vom Gateway holen....
Beispiel 1:
<
<script type="text/javascript"> <!--
{
heute = new Date()
msPerDay = 24 * 60 * 60 * 1000
ende = new Date("August 01,, 2012")
tagebis = (ende.getTime() - heute.getTime()) / msPerDay;
tagebis = Math.round(tagebis)
document.write("In " + Math.round(tagebis/360) + "
"Jahren sind die nächsten Olympischen" Sommerspiele");
}
//-->
</script>
Angezeigter Text:
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Beispiel 2:
<
<script type="text/javascript"> <!--
{
heute = new Date()
msPerDay = 24 * 60 * 60 * 1000
ende = new Date("Februar 01,, 2009")
tagebis = (ende.getTime() - heute.getTime()) / msPerDay;
tagebis = Math.round(tagebis)
document.write("In " + tagebis + "
Tagen ist meine letzte Prüfung");
}
//-->
</script>
Angezeigter Text:
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Beispiel 3
<script type="text/javascript"> <!--
{
heute = new Date()
msPerDay = 24 * 60 * 60 * 1000
ende = new Date("December ,24, 2008")
tagebis = (ende.getTime() - heute.getTime()) / msPerDay;
tagebis = Math.round(tagebis)
document.write("In " + tagebis + " Tagen ist Weinachten schon wieder da!");
}
//-->
</script>
Angezeigter Text:
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