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Sonntag, 20. Mai 2007
Die digitale Signatur
Elektronische Daten können mit der digitalen Signatur versehen werden. Diese Signatur bietet die Möglichkeit, um herauszufinden, ob die elektronischen Informationen tatsächlich vom Signator stammen und ob sie unverändert sind. Außerdem kann eine Signatur zur Identifikation (vor allem beim Online-Banking) angewendet werden. Diese Möglichkeiten bauen ein stärkeres Vertrauen in der elektronischen Kommunikation auf.

http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php

Was versteht man unter der sicheren Digitalen Signatur?


Die digitale Signatur wird mit einer asymmetrischen Kryptografie erstellt und ist eine Zahlenkombination und nicht eine gescannte Unterschrift. Das Zivilrecht in Österreich besagt, dass elektronische Dokumente, die eine sichere digitale Signatur tragen, mit einer eigenhändigen Unterschrift gleichzustellen sind. Wenn eine digitale Signatur verwendet wird, benötigt man einen PC, einen Internetzugang, einen Kartenleser und eine Karte mit Signaturfunktion(Maestro Bankomatkarte, Mastercarod oder a-trust-Karte). Um die Karte zu aktivieren, muss man auf eine Registrierungsstelle (Wirtschaftskammer, Bankfiliale etc) gehen, welche die Signaturfunktion auf der Signaturkarte aktiviert und den Signatur-PIN festlegt.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513



http://www.europay.at/epa/export/download/Downloads/MaestroKarteBackside_medium.jpg

Diese Bankomatkarte ist bereits mit dem a.sign Logo gekennzeichnet. Mit dieser Bankomatkarte hat man bereits die Möglichkeit die digitale Signatur problemlos zu aktivieren.

Was die sichere digitale Signatur kann:

Dokumente werden vor Fälschungen geschützt!

Es wird garantiert, dass das versendete Dokument genau so beim Empfänger ankommt, wie es vom Absender abgeschickt wurde. Dadurch wird Manipulation wie Hacker, organisierte Wirtschaftsspionage, etc.) oder Übertragungsfehler sofort erkannt. Diese Funktion bietet vor allem Schutz bei der Übermittlung von sensiblen Daten wie Verträgen, finanziellen Überweisungen oder technischen Ausführungen.

Nachrichteninhalte werden verschlüsselt!

Weiters bietet die digitale Signatur die Möglichkeit, dass Dokumente, welche für Unberechtigte verboten sind, verschlüsselt werden. Damit ermöglicht der Verfasser, dass nicht berechtigte Personen nicht in das Dokument einsehen können. Es werden somit bestimmte Personen autorisiert, welche die Nachricht lesen können.

Die Identität des Absenders wird garantiert


Weiters kann man mit der digitalen Signatur elektronische Nachrichten unterzeichnen. Durch diese Möglichkeit weiß der Empfänger, wer der Absender des Schreibens ist. Die Signaturfunktion schützt auch gegen Spam-Mails, da nur signierte Mails angenommen werden.

Überprüfung der elektronischen Unterschrift

Um eine Überprüfung der digitalen Signatur durchzuführen, benötigt der Empfänger den öffentlichen Signaturschlüssel des Signators. Dies funktioniert dadurch, dass neben der elektronischen Signatur ein Zertifikat des Signators hinzugefügt wird. Dieses Zertifikat dient dazu die Zugehörigkeit des öffentlichen Signaturschlüssels zu einer Person zu überprüfen. Solche Zertifikate werden von Zertifizierungsanbietern ausgestellt.

http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php


Welche Typen digitaler Signaturen gibt es?


Laut Gesetz gibt es in Österreich unterschiedliche Signaturtypen, welche sich in ihrer Sicherheit und in ihrer Rechtswirksamkeit unterscheiden.

Folgende Wirkungen treten durch die Signierungen eines Dokumentes auf:
  • die Identität des Absenders wird klargestellt (Authentizität)
  • eine mögliche Veränderung/Manipulation der abgesendeten Nachricht wird angezeigt (Integrität)
  • die Nachricht ist nur vom berechtigten Empfänger lesbar (Verschlüsselung)
  • und die Beisetzung der Digitalen Signatur ersetzt die eigenhändige Unterschrift (Unterschriftenersatz)
Folgende Arten der Digitalen Signatur werden unterschieden:


Signatur - Typus Mögliche Wirkungen
Sichere Signatur Authentizität, Integrität, Verschlüsselung, Unterschriftersatz nach dem Signaturgesetz
Fortgeschrittene Signatur Authentizität, Integrität, Verschlüsselung - Hauptanwendung im Bereich der elektronischen Rechnungslegung
Einfache Signatur Integrität, Verschlüsselung
Verwaltungssignatur Spezialform der Signatur aus dem Bereich des E-Government. Sie ist in bestimmten Bereichen der sicheren Signatur gleichgestellt. Ihre Anwendung ist bis Ende 2007 beschränkt.
Amtssignatur Signatur nach dem E-Government-Gesetz, die ausschließlich von Behörden verwendet wird.




http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513


Was kostet mich die sichere digitale Signatur?


Die Anschaffungskosten der digitalen Signatur betragen insgesamt ca. 75 Euro und setzten sich aus folgenden Posten zusammen:

a.trust Signaturkarte: einmalig 30 Euro. Diese Kosten entfallen, wenn man bereits über eine signaturfähige Maestro Bankomatkarte oder Mastercard verfügt. Die Signaturfähigkeit einer Karte erkennt man, wenn auf der Kartenrückseitem das Zeichen „a.sign premium“ aufgedruckt ist.
Freischaltungs- und Aktivierungskosten: einmalig 12 Euro
Kartenlesegeräte: ab ca. 30 Euro im Handel (jedoch gibt es laufende Aktionen bei Aktivierung der Signatur)

Zu den Anschaffungskosten kommt noch jährlich eine Gebühr von 15,60 Euro. Hier ist es lohnenswert sich vorher zu informieren und einen Preisvergleich vorzunehmen.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513

Kosten-Nutzen-Beispiele für den Einsatz sicherer digitaler Signaturen:

E-Government (Strafregisterauszug): Einem Unternehmen kostet beim erstmaligen Einsatz der Signaturentechnik ca. 75 Euro. Gegenüber dem traditionellen Behördengang erspart sich das Unternehmen 115 Euro. Auch bei der zweiten Transaktion spart man hohe Kosten. Zahlt man für einen Strafregisterauszug bei einem gewöhnlichen Amtsweg rund 175 Euro mehr, als bei der Signaturentechnik, welche lediglich 15 Euro an Gebühren verrechnet.

Elektronische Ausschreibung: Abhängig vom Entwicklungsstand des Beschaffungsprozesses können bis zu 40 Prozent der Kosten gespart werden. In einer Geldsumme wären dies ca. 250 Euro pro abgegebenes Angebot. Auch für den Bieter ersparen sich die Kosten für das Beziehen der Ausschreibungsunterlagen.

Elektronische Rechnungsstellung: Eine Papierrechung kostet viel Geld. Durch eine elektronische Rechnung können Kosten die das 5- bis 10- Fache ausmachen, gespart werden. Die Einführung einer elektronischen Rechnungsstellung rechnet sich nach dem Versand der ersten 300 bis 500 Rechnungen.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513

Quellen:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=313671&DstID=0&BrID=513
http://www.a-sit.at/de/signatur/index.php
http://www.europay.at/epa/export/download/Downloads/MaestroKarteBackside_medium.jpg
http://www.a-trust.at/docs/weg_signatur_1_2.pdf

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Wie schon erwähnt bleibt bei dieser detaillierten...
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Bei deiner Ausarbeitung bleibt nicht mehr viel hinzuzufügen...
by Peter.Baumgartner.Uni-Linz (2007.05.22, 20:38)

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