Johanna's Blog - Nutzung interaktiver Medien |
Montag, 4. Februar 2008
www.Craigslist.org - Eine Web 2.0 Anwendung
Johanna.Stinglmayr.Uni-Linz, 22:28h
Web 2.0
Eine Definition des Begriffs Web 2.0 ist scheinbar nicht existent, allerdings gibt es typische Merkmale, die es ermöglichen Anwendungen dem Web 2.0 zuzuordnen: " * das Web als Plattform (anstatt des lokalen Rechners) * Daten-getriebene Anwendungen (Inhalte sind wichtiger als das Aussehen) * Die Vernetzung wird verstärkt durch eine „Architektur des Mitwirkens“. (Jeder kann mitmachen.) * Innovationen beim Aufbau von Systemen und Seiten, durch die Verwendung von Komponenten, welche von verschiedenen Entwicklern erstellt worden sind und beliebig miteinander kombiniert werden können (ähnlich dem Open-Source-Entwicklungsmodell) * einfache Geschäftsmodelle durch das verteilte, gemeinsame Nutzen von Inhalten und technischen Diensten * das Ende des klassischen Softwarelebenszyklus; die Projekte befinden sich immerwährend im Beta-Stadium * Die Software geht über die Fähigkeiten eines einzelnen Verwendungszwecks hinaus. * nicht nur auf die Vorhut der Web-Anwendungen abzielen, sondern auf die breite Masse der Anwendungen" In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. Februar 2008, 21:50 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0#Entstehung_des_Begriffs (abgerufen: 4. Februars 2008, 22:47 CET) Craigslist Die Seite kann als Online-Kleinanzeige für alles mögliche verstanden werden. Besonders in Amerika aber auch im übrigen englischsprachigen Raum wird die Seite häufig genutzt, beispielsweise für Jobs, Wohnungen, Zu-Verkaufen-Anzeigen, Forensuche, etc. Besonders witzig finde ich beispielsweise die Kategorie "housing swap", wo Leute ihr Haus oder ihre Wohnung zum kurzfristigen Tausch anbieten. "Der Name leitet sich vom Vornamen von Craig Newmark ab, der als erster für San Francisco Bay Area eine Internetseite gründete. Nach 1999 folgte eine rapide Verbreitung, zuerst in den USA danach weltweit. Die eigentliche Organisation wurde 2005 mit 19 Personen betrieben und finanziert sich über die Anzeigengebühren. Mit über drei Milliarden Seitenbesuchen von zehn Millionen Nutzern pro Monat ist das Unternehmen weltweit auf dem siebten Platz aller Internetfirmen. Mit sieben Millionen neuen Anzeigen im Monat ist es das größte Unternehmen dieser Art." In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. November 2007, 16:12 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Craigslist (abgerufen: 4. Februars 2008, 22:49 CET) Was kennzeichnet die Craigslist als Web 2.0 Anwendung? Anhand von den oben genannten Merkmalen kann man die Seite Web 2.0 zurechnen. Diese Plattform dient der Vernetzung von Menschen mit gleichen Bedürfnissen, Interessen, Problemen, ... wobei jeder durch seine Anzeige und den eigenen Account mitwirken kann. Weiters ist eindeutig erkennbar, dass hier die Inhalte im Vordergrund stehen. Allerdings finde ich persönlich die Seite extrem unübersichtlich und unsympathisch, weswegen ich mich sehr darüber wundere, dass sie derart erfolgreich ist. Probleme der Craigslist Einerseits bietet diese weltweite Community viele Vorteile, da die Reichweite enorm ist, die Seite durch das Medium WWW auch leicht von überall erreichbar ist und für eine Anzeige keine Kosten entstehen. Andererseits ist dies allerdings für herkömmliche Kleinanzeigen und Zeitungen tödlich, da sie damit nicht mithalten können. Außerdem bietet die Craigslist diverse Möglichkeiten unmoralische und illegale Anzeigen zu schalten, zB wurde 2007 ein Fall bekannt, dass ein Kinderprostitutions-Ring über die Seite betrieben wurde. Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0?rel=nofollow, abgerufen am 4. Februar 2008, 22:47 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Craigslist, abgerufen am 4. Februars 2008, 22:49 CET http://en.wikipedia.org/wiki/Craigslist, abgerufen am 5. Februar 2008, 00:29 CET http://vienna.craigslist.at, abgerufen am 4. Februar 2008, 23:21 CET ... link (2 comments) ... comment Donnerstag, 13. Dezember 2007
Urheberrechtsgesetz: Zitatrecht und Privatgebrauch
Johanna.Stinglmayr.Uni-Linz, 13:34h
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (UrhG) regelt was genau urheberrechtlich geschützt ist, wer genau Urheber ist, die Dauer des Urheberrechtes und wie das Urheberrecht verwertet und übertragen werden kann.
folgendes ist geschützt: - Literatur §2 UrhG - bildende Kunst §3 UrhG - Filmkunst §4 UrhG - Computerprogramme §40a UrhG - Datenbanken und Datenbankwerke §40f UrhG - Lichtbilder §73 UrhG - Schallträger §76 UrhG - Rundfunksendungen §76a UrhG - nachgelassene Werke §76b UrhG „Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, er hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt, so darf niemand ohne Einwilligung des Urhebers den Namen oder den Künstlernamen des Urhebers an ein Original oder an eine Kopie anbringen oder das Werk entstellen.“ In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Dezember 2007, 03:46 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht (abgerufen: 13. Dezember 2007, 13:13 CET) Zitat Beim schreiben eines Textes kann aus Gründen des kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritts durchaus das Wortgut eines anderen Autors unentgeltlich verwendet werden, allerdings muss das Übernommene dann als Zitat gekennzeichnet werden. Zu beachten ist, dass das Zitierte nich verändert werden darf, allerdings besteht die Möglichkeit zu kürzen, allerdings muss dabei der Sinn erhalten bleiben. Auch bei Internetdiskussionen ist es häufig notwendig, dass Aussagen von anderen zitiert werden, dabei spricht man von „quoting“. folgende Unterscheidungen bei Zitaten: - wenn ein ganzes Werk zitiert wird: Großzitat - Auszug aus einem Werk: Kleinzitat - Bildzitat - Musikzitat - Filmzitat Österreichisches Zitatrecht: §46 UrhG Darin wörtlich nicht genannt sind Bildzitate, allerdings sind sie von der Rechtsprechung erlaubt. Bestimmte formale Vorgaben gibt das Gesetz zwar nicht, allerdings existieren Richtlinien. Bei Quellen aus dem Internet steht man aber meist vor einem Problem, da häufig weder Autor noch Datum ersichtlich sind. An dieser Stelle möchte ich auf die diesbezüglichen Ausführungen auf wikipedia.org verweisen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen#Zitierrichtlinien Privatkopie „Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. […]Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Cassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, hat der Gesetzgeber die Privatkopie eingeführt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.“ In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. November 2007, 23:42 CET. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie (abgerufen: 13. Dezember 2007, 13:14 CET) Die Anzahl der angefertigten Kopien ist nicht eindeutig geregelt, allerdings kann man von ca. sieben ausgehen, allerdings ist zu beachten, dass im digitalen Zweig tendenziell eher weniger zulässig sind. Der beiden obigen Absätze beziehen sich zwar auf Informationen über das deutsche Recht, allerdings nehme ich an, dass es in Österreich ähnlich ist. Die österreichische gesetzliche Regelung kann man dem §42 UrhG entnehmen. In §40d UrhG ist allerdings geregelt, dass das Recht auf Privatkopien nicht für Computersoftware gilt, hier ist es jedoch teilweise möglich so genannte Sicherheitskopien anzufertigen. Quellen: http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15030/urheberrechtsgesetz.pdf, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:11 CET http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg3a.htm, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:10 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:14 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:13 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:25 CET http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen, abgerufen am 13. Dezember 2007, 13:34 CET ... link (0 comments) ... comment Sonntag, 4. November 2007
Extensible Hypertext Markup Language - XHTML
Johanna.Stinglmayr.Uni-Linz, 17:50h
XHTML wird HTML als Beschreibungssprache des Internets mittel- bis langfristig ablösen und somit immer wichtiger werden.
Die textbasierte Auszeichnungssprache XHTML ist vom W3-Konsortium standardisiert und dient zur optionalen Darstellung von Dokumenten mit Inhalten wie Texte, Bilder, Hyperlinks. Basierend auf XML ist es eine Erweiterung von HTML und bietet den Vorteil, dass es durch die Erweiterbarkeit an zukünftige Versionen angepasst werden kann. Grundsätzlich hat XHTML strengere Regeln und ist somit leichter zu formulieren und zu lernen, außerdem kann sie besser für diverse Endgeräte genutzt werden. Es hat einen dualen Charakter, da einerseits die Vorteile der XML-Sprache genutzt werden sollen und andererseits soll es eine praktische anwendbare Sprache für Webseiten sein. XHTML und HTML unterscheiden sich in den folgenden Punkten am bedeutendsten: - bei XHTML muss der Dokumenttyp definiert werden und weiters müssen die Dokumente wohlgeformt sein - die Element-/Attributnamen können bei HTML groß oder klein geschrieben werden, bei XHTML hingegen müssen sie immer klein geschrieben werden - der Start- oder End-Tag kann bei HTML zum Teil weggelassen werden im Vergleich zu XHTML, wo beide unbedingt immer angegeben werden müssen - bei XHTML muss der Attributwert immer unter Anführungszeichen gesetzt werden, bei HTML hingegen darf er nur bestimmte Zeichen nicht enthalten, dann ist es egal - bei booleschen Attributen muss bei XHTML immer der Attributname als Attributwet angegeben werden XHTML ist allgemein und ist ein Überbegriff für die verschiedenen Versionen: - XHTML 1.0 = erste Version - XHTML 1.1 = aktuelle weiterentwickelte Version - XHTML Basic = für kleine Geräte ausgelegt (zB Handys) - Misch-Versionen, wie zB XHTML 1.1 plus MathML plus SVG - XHTML 2.0 = momentan in der Entwicklung befindliche Version Mittlerweile hat sich durchgesetzt, dass Dokumente konsequent mit Stylesheets formatiert werden, was den Vorteil hat, dass der strukturierte Inhalt und die zugehörige Gestaltung folglich getrennt definiert werden. Beispiel eines XHTML-Dokuments: Angezeigt wird dieses Beispiel folgendermaßen: Wenn HTML zu XHTML wirdDann müssen alle Elemente mit Inhalt ein End-Tag haben. Leere Elemente Leere Attribute erhalten ihren eigenen Namen als Wert zugewiesen. Verweise zu Ankern springen zum Zielelement [b]Quellen:[/b] http://de.wikipedia.org/wiki/Extensible_Hypertext_Markup_Language http://de.selfhtml.org/html/xhtml/ ... link (1 comment) ... comment ... older stories
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